Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen (BBB), so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1. Allgemeines
Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW in Verbindung mit den §§ 4 und 13 der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den BBB berät der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan vor.
Auch können Wirtschaftspläne nicht – wie der gemeindliche Haushalt – für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt. Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich aufgestellt werden müssen.
Die Gründung des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen zum 01.02.2018 dient einer flächendeckenden Internetversorgung der Städte Bergkamen, Kamen und der Gemeinde Bönen. Für diesen Eigenbetrieb ist gem. § 14 Abs. 1 EigVO NRW vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan von Sondervermögen zu erstellen.
Entgegen der ursprünglichen Planungen ist der Baubeginn derzeit für Anfang 2020 vorgesehen. Der Abschluss ergibt sich aus dem noch aufzustellenden Bauzeitenplan.
Es wird von voraussichtlichen Baukosten in Höhe von
14.290.710 € ausgegangen. Diese verteilen sich wie folgt:
Bergkamen |
4.892.685 € |
Bönen |
4.981.816 € |
Kamen |
4.416.209 € |
Ausgehend von den vorläufigen Bewilligungsbescheiden des Bundes (vom
16.08.2018) und des Landes (vom 12.10.2017) ergibt sich ein Fördervolumen in
Höhe von 12.895.112 €. Der Differenzbetrag von 1.395.598 € ist durch zukünftige
zu erwartende Pachteinnahmen zu finanzieren.
2. Erläuterungen zum Ergebnisplan
Die Erträge der Ergebnisrechnung
in Höhe von 180 T€ für das Wirtschaftsjahr 2019 setzen sich aus den
Erstattungen der Kommunen Bergkamen, Bönen und Kamen an den Eigenbetrieb
BreitBand Bergkamen zusammen. Die Verteilungsgrundlage für die Erstattung der
Aufwendungen des Eigenbetriebes bilden die voraussichtlichen
Baukosten (14,3 Mio. €) in den jeweiligen Gemeindegebieten.
Die geplanten Aufwendungen (180 T€) in der Ergebnisrechnung setzen sich wie folgt zusammen:
Der Eigenbetrieb nimmt Personal der Stadt Bergkamen in Anspruch. Die anteiligen Personalkosten der eingesetzten Mitarbeiter, die Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGST sowie ein Gemeinkostenaufschlag in Höhe von 20 % auf die Personalkosten werden vom Eigenbetrieb an die Stadt Bergkamen erstattet (141 T€).
Unter den Geschäftsaufwendungen werden Kosten für die Prüfung des
Jahresabschlusses sowie die Klärung bei fachspezifischen Detailfragen (20 T€)
ausgewiesen. Des Weiteren werden für 2019 Fortbildungen, Reisekosten und
Büromaterialien (3 T€) kalkuliert. Versicherungskosten werden in Höhe
von 10 T€ veranschlagt um eventuelle Risiken abzudecken. Des Weiteren werden Zinsaufwendungen für einen Liquiditätskredit
(6 T€) berücksichtigt.
3. Erläuterungen zum (Teil-)Finanzplan
Die investiven Auszahlungen im Geschäftsjahr 2019 werden mit 363 T€
kalkuliert. Die förderfähigen Kosten (Netzplaner und Bauüberwachung mit 241 T€)
werden im Laufe des Jahres 2020 erstattet, aufgrund des Förderbescheides von
Bund und Land. Die sonstigen Kosten (rechtliche und technische Beratungskosten
und Projektsteuerer mit 122 T€) werden nach Beendigung der Bauphase im Jahre
2021 auf die Kommunen Bergkamen, Kamen und Bönen verteilt. Die
Verteilungsgrundlage für die Erstattung der entstandenen Kosten des
Eigenbetriebes bilden die voraussichtlichen Baukosten (14,3 Mio. €)
in den jeweiligen Gemeindegebieten. Zur Überbrückung der Erstattung
dieser Kosten wird ein Liquiditätskredit aufgenommen.
4. Erläuterungen zum Stellenplan
Der Stellenplan des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen beinhaltet kein eigenes Personal. Personalleistungen werden als Dienstleistungen von der Stadt Bergkamen in Anspruch genommen. Gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 EigVO NRW sind Beamte als nebenamtliche in der Stellenübersicht aufzuführen.
5. Wirtschaftsplan
Aufgrund dieser oben genannten Ausführungen wurde der folgende Wirtschaftsplan 2019 aufgestellt.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2019 des BBB schließt mit
Erträgen von |
179.736 € |
Aufwendungen von |
179.736 € |
ab.
Im Finanzplan werden
die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
179.736 € |
die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
179.736 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
0 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
3.200.000 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
363.267 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
0 € |
festgesetzt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Betriebsleiter |
|
Vertreter der Betriebsleitung Marquardt |
Sachbearbeiter Fischer |
Sachbearbeiterin Reichert |