Betreff
Klärschlammentsorgung des SEB;
2. Änderungssatzung vom zur Satzung über die Entleerung von
Grundstücksentwässerungsanlagen vom 16.12.2016
Vorlage
11/1396
Aktenzeichen
gro-ev
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage 1 der Erstschrift dieser Niederschrift beigefügte 2. Änderung zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen.

Sachdarstellung:

 

 

I.              Allgemeines

 

Die Pflicht der Gemeinden, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen, ist in § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz NRW geregelt. Die Verpflichtung der Gemeinden zur Abwasserbeseitigung umfasst insbesondere auch das Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung.

 

Aufgabe der abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinde ist es in diesem Zusammenhang, eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung sicherzustellen. Die Pflicht zu Überwachung von Kleinkläranlagen liegt jedoch nach Inkrafttreten des neuen Landeswassergesetzes NRW am 16.07.2016 nunmehr in der alleinigen Zuständigkeit der unteren Wasserbehörde als untere Umweltbehörde.

 

Die Verringerung des Gebührensatzes ist auf die gegenüber den Vorjahren geringer anzusetzenden Verwaltungskosten zurückzuführen. Die Lippeverbandsumlage hat sich ebenfalls verringert. Abzüglich des Gewinnvortrages aus 2015 ergibt sich unter Berücksichtigung der übrigen nachfolgenden Kosten lt. Gebührenbedarfsermittlung ein Gebührensatz von 103,61 €/m³.

 

 

II.            Gebührenbedarfsermittlung

 

 

  1. Kosten der Grubenentleerung

 

                Entsorgungskosten gem. Einjahresvertrag                                                                        5.941,08 €

 

 

  1. Personalkosten

 

                Anteilige Personalkosten ( 4 % ) der Mitarbeiter

                des SEB, welche mit der Organisation der Grubenent-

                leerung und der Klärschlammbeseitigung betraut ist.                                     2.631,71 €

 


 

  1. Kosten eines Büroarbeitsplatzes

 

                Lt. Empfehlung der KGST, Nr. 09/2018 KGST, sind für einen

                Arbeitsplatz mit Technikunterstützung Kosten von

                9.700,00 € jährlich anzusetzen:

 

                4 % von 9.700,00 €/à                                                                                                                    388,00 €

 

  1.  Sachkosten und von anderen Ämtern bezogene Leistungen

 

                Lt. Empfehlung des KGST, Nr. 09/2018 KGST, sind

                20 % der Personalkosten als Zuschlag für Sachkosten

                und für von anderen Ämtern bezogene Leistungen

                anzusetzen:

 

                20 % von 2.631,71 €                                                                                                                      526,34 €

 

  1.  Entsorgungskosten Lippeverband

 

                Der aus den Kleinkläranlagen abgepumpte Klärschlamm

                wird durch das Entsorgungsunternehmen den Kläranlagen

                des Lippeverbandes zugeführt. Die Kosten hierfür sind in         

                der Lippeverbandsumlage enthalten.                                                                  5.446,00 €

 

  1. Gewinnvortrag 2015                                                                                                                   2.500,00 €

 

 

 

 

 

III.           Gebührenkalkulation

 

1. Grubenentleerung                                                             5.941,08 €

 

2. Personalkosten                                                    2.631,71 €

 

3. Büroarbeitsplatz                                                      388,00 €

 

4. Sachkosten                                                                               526,34 €        

 

5. Lippeverband                                                                        5.446,00 €

 

Abzüglich

Gewinnvortrag 2015                                                               2.500,00 €

 

 

                                                                                                                               12.433,13 €

 

12.433,13 € : 120 m³ = 103,61 €/m³

 

Lt. SEB wird für das Jahr 2019 eine Abfuhrmenge von 120 m³ erwartet.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter und Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Staschat

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Groß

Sichtvermerk StA 30