Betreff
2. Änderungssatzung vom ....... zur Gebührensatzung vom 16.12.2016 zur
Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 16.12.2016
Vorlage
11/1395
Aktenzeichen
gr-ev
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 2. Änderungssatzung vom ………. zur Gebührensatzung vom 16.12.2016 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 16.12.2016, so wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

 

A: Sachdarstellung zur Ermittlung der Abwassergebührensätze

 

 

Die Stadt Bergkamen erhält nach den Bestimmungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2019 eine pauschale Zuweisung zum Ausgleich außergewöhnlicher Härten bei der Erhebung von Abwassergebühren. Diese Zuweisung ist an die Gebührenpflichtigen zurückzugeben, darf aber die betriebsnotwendigen Kosten für die Gebührenkalkulation für die Folgejahre nicht vermindern und findet daher in der Gebührenkalkulation keine Berücksichtigung; die entsprechenden Regelungen werden in  § 4 Abs. 9 sowie § 5 Abs. 6  der Gebührensatzung vom 16.12.2016 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 16.12.2016 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom .......... geregelt.  

 

 

 

1.       Entwicklung der Lippeverbandsumlage und der Abwasserabgabe



1.1  Verbandsumlage

Für das Jahr 2019 rechnet der Lippeverband  mit einer Umlage für die Stadt Bergkamen  in Höhe von  5.056.598 €. Die Kosten für das Sesekeprogramm sind gegenüber dem Vorjahr um  5 T € gestiegen und die Kosten für die sonstigen Gewässergütemaßnamen sind um 145 T € gestiegen.

1.2  Abwasserabgabe

Die Abwasserabgabe ist gegenüber dem Vorjahr um rund 3 T € gesunken. 


2.       Öffentlicher Anteil

In der Vergangenheit wurden die Entwässerungsgebühren für Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen aus dem städtischen Haushalt an den SEB beglichen und waren nicht Bestandteil der durch Gebühren zu deckenden Kosten.

Für die Bundes- und Landestraßen wurde in der Vergangenheit eine pauschale Vereinbarung getroffen, deren finanzielle Mittel dem städt. Haushalt zugeflossen sind. Daher waren die Kosten für die Entwässerung der Straßenoberflächen aus dem städt. Haushalt zu begleichen. Für das Jahr 2016 wurde Straßen NRW erstmalig für die Kosten der Oberflächenentwässerung der Bundes- und Landesstraßen veranlagt.


 
      Für die Kreisstraßen auf dem Bergkamener Stadtgebiet wird der Kreis Unna zu

      Gebühren herangezogen. Dadurch verringert sich der öffentliche Anteil, der aus dem

      städtischen Haushalt zu begleichen ist.


3.       Auswirkungen des Kommunalabgabengesetzes auf die Kosten

3.1  Kalkulatorische Abschreibungen

Zur Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen dienen als Basis die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Diese Kosten werden mit dem Baupreisindex für Ortskanäle NRW hochgerechnet.

Im Jahr 2017 hat der SEB ein Ingenieurbüro mit der Einrichtung einer modularen Kanaldatenbank beauftragt. In dieser Datenbank werden die technischen Stammdaten von Kanalhaltungen, -schächten und –bauwerken sowie die vermögens- und bewertungsrelevanten Daten vorgehalten. Im Rahmen der hierfür notwendigen Vermessungsarbeiten wurden Schächte und Haltungen aufgefunden, die in der bisherigen Kanaldatenbank bzw. Vermögensbewertung nicht aufgeführt wurden. Gleichzeitig hat die Überprüfung zu Verschiebungen zwischen den Bereichen Misch-, Schmutz- und Niederschlagswasser geführt.



3.2  Kalkulatorische Zinsen


Die Verwaltung schlägt vor, die kalkulatorische Verzinsung gegenüber dem Vorjahr auf  6,00 % zu senken.

 

3.3  Gewinn- und Verlusterträge

In der Kalkulation der Entwässerungsgebühren für das Jahr 2019 werden die Unter- und Überdeckungen aus 2016 komplett berücksichtigt.  

 

 

Das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2017 endete mit einem Überschuss in Höhe

von  201.275,54 €.

 

Dieses teilt sich wie folgt auf:

 

Schmutzwasser Lippeverband                                         -             10.257,22 €

Schmutzwasser Kanalbetrieb                                      +           133.862,17 €

Niederschlagswasser Kanalbetrieb            +             61.949,50 €

        Niederschlagswasser Lippeverband                         +             15.721,09 €

 

      Die Über- und Unterdeckungen aus dem Jahr 2017 werden in den Kalkulationen 2020

      und 2021 berücksichtigt.

 

 


4.    Ergebnis der Gebührenkalkulation (siehe Anlage 2)

 

        Unter Berücksichtigung der o. g. Faktoren ergeben sich für das Jahr 2019 folgende               fest-      zusetzende Gebührenansätze:

 

 

Gebührenart

2018

2019

Schmutzwasser

4,24 €/m³

4,56 €/m³

Niederschlagswasser

1,78 €/m²

1,73 €/m²

Schmutzwasser Verbandsmitglieder

(Nutzung städt. Kanalisation)

 

 

   2,63 €/m³

 

 

2,78 €/m³

Niederschlagswasser Verbandsmitglieder

 

1,39 m²

 

                1,36 m²

Schmutzwasser Lippeverband

(ohne Nutzung städt. Kanalisation)

 

 

 

1,62 €/m³

 

 

 

1,78 €/m³

Niederschlagswasser Lippeverband

 

0,39 €/m²

 

0,37 €/m²


       

        Die Belastung eines durchschnittlichen Vier-Personen-Haushaltes steigt im Jahr 2019

      im Bereich Schmutzwasserbeseitigung um 4,80 € im Monat, gleichzeitig sinkt die

     Gebührenbelastung im Bereich Niederschlagswasser um 0,50 €.

 

 

5.    Ermittlung des Gebührenbedarfs

        Der Betrieb der Einrichtung der Abwasserbeseitigung ist als eine Aufgabe definiert,            die         nicht als eine wirtschaftliche Betätigung i. S. des § 107 Abs. 1 GO NRW zu verstehen ist.        Dennoch ist die Aufgabe wirtschaftlich zu erfüllen (§ 75 GO NRW).

        Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG             NRW) ist nur eine kostendeckende Kalkulation der Gebühren zulässig, welche die nach                 betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Kosten berücksichtigt.

        Die als Anlage beigefügte tabellarische Form der Gebührenkalkulation ist dem Konten-     rahmen nach NKF-Richtlinien angepasst. Dieses erleichtert die Ableitung der gebühren-                 relevanten Kosten aus dem Ergebnisplan des SEB.

        Bei vielen Kosten ist es nicht möglich, eine direkte Zuordnung auf die Kosten für die           Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung vorzunehmen.
        Als verursachungsgerechte Aufteilungsmöglichkeit bietet sich die Kanallänge je Kanal-      system an.
        Die gesamte Kanallänge beträgt zurzeit 229.306 m.
        Davon entfallen auf:

        - reine Regenwasserkanäle                                                       21.115 m
        - reine Schmutzwasserkanäle                                                   10.777 m
        - Mischwasserkanäle                                                                  197.414 m

        Mischwasserkanäle dienen sowohl zur  Aufnahme von Niederschlagswasser als auch         von Schmutzwasser, so dass die Länge des Mischwassersystems je zur Hälfte auf                                         Nie-        derschlags- bzw. Schmutzwasserkanäle aufgeteilt wird.
        Somit ergibt sich eine fiktive Länge
        - der Niederschlagswasserkanäle von                                   119.822 m = 52,25 %
        - der Schmutzwasserkanäle von                                              109.484 m = 47,75 %.

       

        Alle Unterhaltungskosten, die in der nachfolgenden Bedarfsermittlung nicht eindeutig      zugeordnet werden können, werden im Verhältnis 52,25 % für Niederschlagswasser und                  47,75 % für Schmutzwasser aufgeteilt.

        Die kalkulatorischen Kosten für Mischwasserkanäle (Abschreibungen und Zinsen)               wer-      den nach einem Verhältnis 53,86 % für Schmutzwasser und 46,14 % für Niederschlags-  wasser aufgeteilt. Dieses Verhältnis wurde im Jahr 2013 neu ermittelt; diesem lag eine               fiktive Kostenermittlung eines Schmutzwasser- und Niederschlagswassersystems an-                                                 hand eines Mengenmodells zur Kostenberechnung zugrunde. Die Einheitspreise sowie                                             Nebenleistungen wurden in den dem Modell zugrunde liegenden Preistabellen geprüft                                                    und verifiziert. Die Berechnung wurde auf der Grundlage des Kanalbestandes zum                                                                  31.12.2013 vorgenommen.

 

        Ermittlung der Erlöse und Kosten

5.1  Kostenerstattungen und –umlagen
                                                                               

 

        Es ist davon auszugehen, dass sich der Bergbau

      an den Unterhaltungsarbeiten für funktionsgestörte

      Kanäle sowie für Pumpwerke mit einem Betrag von

     139.093,00 € beteiligt. Des Weiteren werden Erlöse

      in der Höhe von 5.000,00 € erwartet für Leistungen,

      die das Personal des SEB für die Stadt erbringt.                                            144.093,00 €

 

5.2  Sonstige ordentliche Erträge                                                 

                                                                                                                   

      Der Stadtbetrieb Entwässerung rechnet mit 

      sonstigen ordentlichen Erträge  in Höhe von                                                   499.195,00 €                                                    

      Hierbei handelt es sich um die Überdeckung aus

      dem Jahr 2016 die sich ermittelt aus:

      Niederschlagswasser Lippeverband:     67.550,00 €

      Schmutzwasser Kanalbetrieb:              130.833,00 €

      Niederschlagswasser Kanalbetrieb:     300.712,00 €.

      Weiterhin werden sonstige ordentliche Erträge in Höhe

      Von 100,00 € erwartet.

     

 

5.3  Aktivierte Eigenleistungen                                                                                               
        Da der Stadtbetrieb Entwässerung mit Personal

        ausgestattet ist, das nicht nur im Rahmen der

        laufenden Unterhaltung des Kanalnetzes tätig ist,

        sondern auch die Planung und Bauleitung der

        Baumaßnahmen übernimmt, sind die Personal-

        kosten zuzügl. eines pauschalen Fertigungsge-

        meinkostenzuschlages in der Kalkulation der

        Gebühren mindernd zu berücksichtigen.                                                         298.517,00 €

 

 

5.4  Summe ordentliche Erträge                                                                                                        941.805,00 €

        (Summe 5.1 bis 5.3)

 

 

5.5  Personalaufwendungen                                                                                                               622.101,00 €
        Hierbei handelt es sich um die Personalkosten

        der im SEB tätigen Mitarbeiter abzüglich der

        Personalkostenanteile, die anderen Gebühren

        (Klärschlamm) zuzuordnen sind. Als Berech-

        nungsgrundlage dienen die voraussichtlichen

        Personalkosten 2019.

 

 

5.6  Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen                     6.993.307,00 €

 

 

        Der Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus
        Kosten für die Kanalunterhaltung                     

        Unterhaltung der Sonderbauwerke, Kanal-

        Reinigung, TV-Inspektionen, Inspektion lt. SüwVO,

      Kanalvermessung sowie technische Kleinteile                       1.250.000,00 €      

 

      Eine Ausschlammung der diversen Regenrück-

      haltebecken des Stadtbetriebes Entwässerung

      wurde erstmals als Folge der Starkregenereignisse

      in 2017  durchgeführt. Zielsetzung war und ist die    

      Wiederherstellung der ursprünglichen Volumina im

      Rahmen des Überflutungsschutzes. Berücksichtigt 

     werden in der Kalkulation 2019 insgesamt                                 60.000,00 €

 

      Erstmals wurden in 2018 Mittel zur Konkretisierung

      der Wasserrahmenrichtlinie eingestellt. Als Forderung

      der oberen Wasserrahmenrichtlinie sind die Abläufe

      der abwassertechnischen Anlagen zu überprüfen auf

      PAK und Kupfer. Eingestellt werden für das Jahr 2019 

                                                                                                           15.000,00 €

   

                       

      Kostenerstattungen an die Stadt Bergkamen                                                           

        Die Kostenerstattung teilt sich wie folgt auf:

 

        - Personalleistungen im Rathaus (Erstellen der

          Bescheide, Einziehung Entwässerungsge-

          bühren etc., sonstige Beratungsleistungen                                  251.961,00 €

 

        - Sachkosten für die Inanspruchnahme von

          z. B. Reinigungsleistungen, Heizkosten,

          Miete und Wartung der ADV-Anlage etc                                      67.834,00 €

 

        - Inanspruchnahme von Baubetriebshofleis-

          tungen für die Instandsetzung und Pflege

          der Außenanlagen an den Bauwerken des

          SEB                                                                                                                              5.000,00 €

 

        Sonstiger Betrieblicher Aufwand                                                                                      

        Hierunter fallen z. B. die Strom- und Wasser-

        kosten für die Pumpwerke (60.000 €),

        Kosten für die Wartungsverträge (110.000,00 €),

        Kosten für die Archivierung (10.000 €),

        Haltung und Reparaturen der Kfz (3.500 €),

     Unterhaltung des Betriebsgebäudes

     (22.000,00 €) sowie Sonstiges (1.000 €)                                      206.500,00 €

 

        Lippeverbandsumlage                                                                                                      

        Die Aufteilung auf die unterschiedlichen

        Kostenträger ist der Anlage 3 zu entnehmen.                           5.056.598,00 €

 

        Abwasserabgabe                                                                                                                
        Auch hier ist die Aufteilung der Anlage 3

        zu entnehmen.                                                                                80.414,00 €

 

 

5.7  Kalkulatorische Abschreibungen                                                                                4.881.351,00 €
        Auf der Basis der Wiederbeschaffungs-

        kosten ergeben sich folgende Abschrei-

        bungsbeträge:

        - Schmutzwasserkanäle                                                223.619,00 €

        - Niederschlagswasserkanäle                                                        395.222,00 €

        - Mischwasserkanäle                                                                      4.203.424,00 €

 

        Der Betrag für die Mischwasserkanäle wird entsprechend der ortsspezifisch zu verteilen- den Kostenanteilen am Mischsystem aufgeteilt; ebenso werden die Abschreibungen für       
      das Betriebsgebäude (13.630,00 €), sonstiges Technisches Gerät (25.687,00 €)  und

     die Kfz (4.365,00 €) aufgeteilt.

      Insgesamt ergeben sich nach der Aufteilung Kosten für die Beseitigung von

 

        - Schmutzwasser in Höhe von                                                    2.511.110,00 €

        - Niederschlagswasser in Höhe von                                         2.354.837,00 €.

 

        Für die Verwaltung (Büroeinrichtung, Software)

        des Stadtbetriebes werden Abschreibungen

        in Höhe von                                                                                             15.404,00 €

        erwartet.

       

5.8     Sonstige ordentliche Aufwendungen                                                                                440.755,00 €

            Diese teilen sich auf in

 

§  Kosten für Gutachten und Beratung,
Jahresabschlussprüfung, Erstellung                    205.000,00 €
Hydraulischer Leistungsnachweis Oberaden,

Überflutungsschutz                                             

 

§  Kosten für Beratung im Netzwerk Hoch-

      wasser und Überflutungsschutz/Stark-

   regenereignisse                                                      52.000,00 €

 

§  Sonstige Kosten                                             

   Hierunter sind zusammengefasst die Kosten

   für Fortbildung, Fahrtkosten, Mieten, Leasing,

   Gestattungsverträge, Büromaterial, Versicherungs-

    beiträge etc.                                                           123.100,00 €


 

§  In den sonstigen ordentlichen Aufwendungen

sind die Unterdeckungen aus dem Jahr 2016 in

Höhe von insgesamt                                                60.655,00 €
berücksichtigt.

 

 

5.9      Summe ordentliche Aufwendungen                                                                  12.937.514,00 €

            (Summe 5.5 bis 5.8)

 

5.10    Kosten der laufenden Verwaltung

             tätigkeiten                                                                                                                    11.995.709,00 €

            (Summe 5.9 ./. Summe 5.4)

 

5.11    Kalkulatorische Zinsen                                    5.593.346,00 €

 

            Das durchschnittlich gebundene Kapital ermittelt sich als Restbuchwert auf Basis der                      Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich des Restbuchwertes des Abzugs-

            kapitals.

 

            Als durchschnittlich zu verzinsendes gebundenes Kapital verbleiben die Restbuchwerte

 

            - für Mischwasserentsorgung                                             75.712.061,00 €         81,22 %

            - für Schmutzwasserentsorgung                                         6.976.294,00 €             7,48 %

            - für Niederschlagswasserentsorgung                 10.503.584,00 €    11,27 %

            - für Verwaltung                                                                              30.500,00 €              0,03 %

                                           Gesamt:                               93.222.439,00 €

 

            Als kalkulatorischer Zinssatz werden 6,00 % berechnet.

            Der o. g. Zinsbetrag wird nach den dargestellten Prozentzahlen auf die unterschied-
         lichen Entsorgungsanlagen aufgeteilt. Der sich für die Mischwasserentsorgung erge-                         bende Zinsbetrag wird im Verhältnis der für den SEB ermittelten, ortsspezifischen

         Kostenteilungsschlüssel (fiktives Trennsystem – 2-Kanal-Methode) verteilt.

 

5.12    Gesamtkosten                                                                                                              17.589.055,00 €

 

5.13    Kostenstellenumlage                                                                 627.617,00,00 €

 

            Die unter Verwaltung ausgewiesenen Kosten werden mit Hilfe eines Schlüssels auf die                        unterschiedlichen Gebührenarten verteilt. Als Grundlage werden die Veranlagungen                        am Jahresanfang herangezogen.

 

5.14 Öffentlicher Anteil                                                                    2.020.558,00 €

 

            Die o. a. Kosten enthalten auch die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswas-                   sers von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die nicht durch die gebührenpflichti-                            gen Grundstückseigentümer auszugleichen, sondern dem städt. Haushalt zuzuordnen                      sind.

            Der Prozentsatz des Abzugsbetrages für den öffentlichen Anteil ergibt sich aus § 5                          Abs. 4 dieser Satzung und ist anzuwenden auf die Kosten für Niederschlags-

         Entwässerung Lippeverband und Kanalbetrieb), bereinigt um die Gewinn- und

        Verlustvorträge.

 

5.15    Durch Gebühren zu deckende Kosten:                                                              15.568.496,00 €

 

 

6.        Ermittlung der zu berücksichtigenden Abwassermengen bzw. bebauten und

            befestigten Flächen

 

6.1      Schmutzwasser


6.1.1  Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die             Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen wer-    den
            (Gebühr gemäß § 4 Abs. 8 a) der Satzung)                                                            2.190.369 m³

 

6.1.2  Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die       Gebührenpflichtigen vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden

            (Gebühr gemäß § 4 Abs. 8 b) der Satzung                                                       34.062 m³

6.1.3  Abwassermengen, die über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt    werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu Ver-                          bandslasten herangezogen werden
            (Gebühr gemäß § 4 Abs. 8 c) der Satzung)                                                                 5.943 m³


6.2      Niederschlagswasser

 

6.2.1  Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische   Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband                       zu Verbandslasten herangezogen werden
            ((Gebühr gemäß § 5 Abs. 5 a ) der Satzung)                                                         2.967.043 m²

6.2.2  Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische   Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen gesondert vom Lippe-                           verband zu Verbandslasten herangezogen werden

            (Gebühr gemäß § 5 Abs. 5 b) der Satzung)                                                               223.752 m²
 

6.2.3  Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über Anlagen und      Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen              nicht vom Lippeverband gesondert zu Verbandslasten herangezogen werden

            (Gebühr gemäß § 5 Abs. 5 c) der Satzung                                                                   35.943 m²

6.2.4  Öffentliche Straßen, Wege und Plätze

            (§ 5 Abs. 4 der Satzung)                                                                                                1.094.200 m²

 

 

 

 


B: Sachdarstellung zur Ermittlung der Abwassergebührenhilfe

 

 

 

Nach den Bestimmungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2019 erhält die Stadt Bergkamen eine pauschale Zuweisung zum Ausgleich außergewöhnlicher Härten bei der Erhebung von Abwassergebühren in Höhe von 391.666,00 €.

Dieser Betrag ist an die Bürger zurückzugeben, darf aber die betriebsnotwendigen Kosten für die Gebührenkalkulation der Folgejahre nicht vermindern, weil einerseits ggfs. ein anderer Personenkreis z. B. nach Eigentümerwechseln begünstigt wäre und anderseits die Möglichkeit eines Zuweisungserhalts für Folgejahre erschwert würde.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung in den §§ 4 Abs. 9 und 5 Abs. 6 wie nachfolgend aufgeführt zu ändern:

 

 

§ 4 Abs. 9 erhält folgenden Wortlaut:

(1)  Die Abwassergebührenhilfe 2019 beträgt jährlich bei Inanspruchnahme in 2019

a.    Je m³ Schmutzwasser                                                                                 0,10 €

b.    Für Mitglieder von Abwasserverbänden, die wegen der Ableitung

von Abwässern von den Verbänden selbst zu Verbandslasten

oder Abgaben herangezogen werden, je m³ Schmutzwasser                    0,06 €

c.    Für die Ableitung von Abwässern in Anlagen und Einrichtungen,

die nicht von der Stadt Bergkamen, sondern vom Lippeverband

für die Entwässerung des Bergkamener Stadtgebietes betrieben

werden, sofern der Gebührenpflichtige nicht vom Lippeverband

gesondert zu Verbandslasten herangezogen wird,

je m³ Schmutzwasser                                                                                             0,04 €

 

 

 

§ 5 Abs. 6 erhält folgenden Wortlaut:

(1)  Die Abwassergebührenhilfe 2019 beträgt jährlich bei Inanspruchnahme in 2019

a.    Je m² bebauter und/oder befestigter Fläche i. S. des Abs. 1                      0,05 €

b.    Für Mitglieder von Abwasserverbänden, die wegen der Ableitung

von Abwässern von den Verbänden selbst zu Verbandslasten

oder Abgaben herangezogen werden, je m² bebauter und /oder befestigter Fläche i. S. des Abs. 1                                                                                                      0,04 €

c.    Für die Ableitung von Abwässern in Anlagen und Einrichtungen,

die nicht von der Stadt Bergkamen, sondern vom Lippeverband

für die Entwässerung des Bergkamener Stadtgebietes betrieben

werden, sofern der Gebührenpflichtige nicht vom Lippeverband

gesondert zu Verbandslasten herangezogen wird,

je m² bebauter und/oder befestigter Fläche i. S. des Abs. 1                       0,01 €

 

 

 

 


Die Ermittlung des Gebührenerstattungsbetrages 2019 erfolgt nach folgenden Bedingungen: (Anlage 4)

 

 

1.    Die Aufteilung der Abwassergebührenhilfe erfolgt anhand der in der Kalkulation ausgewiesenen Gesamtkosten für Schmutz- und Niederschlagswasser.

2.    Die Aufteilung der Abwassergebührenhilfe auf die unterschiedlichen Gebührentarife wird mit Hilfe der in der Kalkulation 2019 enthaltenen Mengen bzw. Flächen ermittelt.

 

Für einen Musterhaushalt mit vier Personen bei einer Schmutzwassermenge von 180 m³ und einer befestigen Fläche von 120 m² ergibt sich insgesamt eine Erstattung von 24,00 € für 2019.

 

 

 

C. Sachdarstellung zur Änderung des § 4 Abs. 5  Satz 4 der Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung

 

Zur Erreichung einer Vereinheitlichung der Fristen schlägt die Verwaltung vor § 4 Abs. 5 Satz 4 wie nachfolgend aufgeführt zu ändern:

 

§ 4 Abs. 5 Satz 4 erhält folgenden Wortlaut:

(5) Der Gebührenpflichtige hat an den Orten der Einleitung in die städtische Abwasseranlage Wassermesser zu installieren und die Einleitungsmengen der Stadt bis zum 28.02 des auf den Ablesezeitraum folgenden Kalenderjahres mitzuteilen.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 4 Anlagen

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter und Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Staschat

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Groß

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