Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung, mit dem Kreis Unna eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels zu schließen.
Sachdarstellung:
Gemäß § 558c des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sollen durch die Gemeinden bei Bedarf
Mietspiegel als Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten erstellt werden.
Sie sollen dazu beitragen, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen
Wohnungsbestand einheitlich und offen darzustellen.
Seit September 2014
verfügt die Stadt Bergkamen nicht mehr über einen Mietspiegel. Zuvor wurde der
Mietspiegel von Haus und Grund Unna e.V. im Abstand von 2 Jahren und ab 2012
jährlich in Zusammenarbeit mit dem Mieterverein Kreis Unna e.V. erstellt. Auch
die Stadt Bergkamen hat den jeweils gültigen Mietspiegel zur Festlegung der
Grundmiete für die städtischen Wohnungen verwendet. Im Jahr 2013 erfolgte
letztmalig die Erstellung eines Mietspiegels für freifinanzierte Wohnungen im
Gebiet der Stadt Bergkamen.
Auch für andere
Kommunen im Kreis Unna hat Haus und Grund bzw. der Mieterverein lediglich bis
zum Jahr 2013 entsprechende Mietspiegel erstellt. Aus diesem Grunde wurden
Gespräche zwischen dem Kreis Unna und den betroffenen Städten und Gemeinden zur
Lösung der Problematik geführt.
Der Kreis Unna ist
bereit, die Aufgabe der Erstellung eines Mietspiegels ab dem Jahr 2019 gegen
Erstattung der Kosten für den zusätzlichen Personalbedarf zu übernehmen. Die
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte des Kreises Unna
wird den Mietspiegel erstellen, im Abstand von zwei Jahren der aktuellen
Marktentwicklung anpassen sowie nach vier Jahren neu erstellen. Eine
entsprechende Empfehlung wurde bereits in der Bürgermeisterkonferenz am
25.04.2018 ausgesprochen. Die Städte und Gemeinden Bönen, Fröndenberg,
Holzwickede, Kamen, Selm und Werne sind ebenfalls an der Erstellung eines
Mietspiegels durch den Kreis Unna interessiert. Der Abschluss einer
entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem Gesetz über
kommunale Gemeinschaftsarbeit ist erforderlich.
Nach dem Entwurf
dieser Vereinbarung betragen die Kosten für die Erstellung und Führung des
Mietspiegels für die Stadt Bergkamen zunächst 7.000 € jährlich. Die Verteilung
der Kosten für zusätzliches Personal in der Geschäftsstelle des
Gutachterausschusses erfolgt auf Basis
des Einwohnerschlüssels der beteiligten Gemeinden. Die Kosten werden in
5-jährigem Rhythmus anhand der aktualisierten Arbeitsplatzkosten überprüft und
die zu zahlende Pauschale wird neu festgelegt. Die Vereinbarung hat eine
Laufzeit von 5 Jahren. Sie verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn sie
nicht 6 Monate vor Ablauf von einer der beiden Parteien gekündigt wird.
Die o.g. Kosten in
Höhe von 7.000 € jährlich werden im Budget des Amtes für Immobilienwirtschaft
dargestellt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster
Beigeordneter |
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Amtsleiter Brauner |
Sachbearbeiterin Osterwald |
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