Betreff
Verkehrssituation auf dem Westenhellweg;
hier: Maßnahmen zur sicheren Verkehrsführung
Vorlage
11/1366
Aktenzeichen
66 ir-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt den verkehrsrechtlichen Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bergkamen zu.

 

Sachdarstellung:

 

Im Frühjahr 2018 wurde der Westenhellweg (Landesstraße L 736) im Abschnitt zwischen der Jahnstraße und der Einfahrt zum Kraftwerk Bergkamen-Heil  / Ökologiestation mit einer neuen Fahrbahn versehen. Im Zuge dieser Arbeiten wurde auf der nördlichen Fahrbahnseite ein gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt und mit Leiteinrichtungen von den Fahrbahnen getrennt.

Dieser Umbau entspricht dem Regelwerk „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA, 2010, Punkt 9.2.3 - Seitenstreifen und Umgestaltung von Fahrbahnen“. Dieses Regelwerk sieht dabei eine Fahrbahnbreite vom mindestens 3,25 m vor, die Breiten der Fahrbahnen auf dem Westenhellweg belaufen nach dem Umbau sogar auf eine Breite je Fahrtrichtung von 3,50 m.

 

Nach diesem Umbau ist es in diesem Bereich zu zwei Unfallgeschehen gekommen; ein Unfall im Einmündungsbereich mit der Nördlichen Lippestraße, ein weiterer Unfall auf freier Strecke.

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen hat am 06. Juli 2018, die SPD-Fraktion im Rat der Stadt am 28. Juni 2018, der Verwaltung die Aufträge erteilt „einen Maßnahmenkatalog zur sicheren Verkehrsführung auf dem Westenhellweg zu erstellen“ bzw. einen „Prüfauftrag Beschilderung im Bereich Westenhellweg“ erteilt.

Nach mehreren Anschreiben an die Straßenbauverwaltung NRW fand am 08. Oktober 2018 ein Ortstermin statt. Teilnehmer waren die Polizeibehörde, Straßen.NRW als Straßenbaulastträger, die Straßenmeisterei Unna als Unterhaltungsorgan sowie die Stadt Bergkamen als Straßenverkehrsbehörde. Dabei haben die Vertreter von Straßen.NRW dargelegt, dass bei der vorhandenen baulichen Situation auf dem Westenhellweg in diesem Bereich keine rechtliche Handhabe besteht, ein generelles Tempolimit auf 70 km/h durchzusetzen.

 

Es wurde jedoch Einigkeit über folgende straßenverkehrsrechtliche Anordnungen erzielt:

 

  • Zusätzlich zu den bestehenden Bereichen mit Tempo 70, d. h. die Einmündungen an der Jahnstraße und am Kraftwerk Bergkamen, wird auch im Einmündungsbereich der Nördlichen Lippestraße eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h angeordnet zusammen mit einem Überholverbot im gleichen Bereich.

  • Die Nördliche Lippestraße erhält zudem einen um ca. 3 m zurückversetzten Haltebalken und wird als Stopp-Straße beschildert.

  • Zusätzlich wird die Sichtbeziehung von der Nördlichen Lippestraße zum Westenhellweg durch Rückschnitt des Bewuchses und Herstellung eines ausreichenden Sichtwinkels deutlich verbessert.

  • In östlicher Fahrtrichtung auf dem Westenhellweg wird vor der Einmündung ein beschilderter Hinweis auf die Einmündung der Nördlichen Lippestraße angeordnet.

  • Damit zwischen der Einmündung der Nördlichen Lippestraße und der Beginn des 70-er Bereiches am Kraftwerk Bergkamen keine kurze Zwischenstrecke mit 100 km/h verbleibt, wird die Stadt Bergkamen auch für diesen Zwischenbereich zusätzlich eine Tempobeschilderung auf 70 km/h anordnen.

  • Im Einmündungsbereich zur Ökologiestation wird dem Radfahrer, der den neuen Geh- und Radweg in östlicher Richtung nutzt, über eine zusätzliche Beschilderung die weitere Streckenführung über die Ökologiestation und den getrennt vom Westenhellweg verlaufenden Rad- und Wanderweg in Richtung Bergkamen-Rünthe verdeutlichen.

  • Der gemeinsame Rad- und Fußweg wird weiterhin per Ausschilderung für einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor freigegeben.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Irmisch