öffentliches Eigentum der Stadt Bergkamen - SEB -
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss beschließt, die Abwasserbeseitigungsanlage „Elsa-Brandström-Straße“ – wie in beigefügter Anlage dargestellt – in städtisches Eigentum zu übernehmen.
Sachdarstellung:
Im März 2013 wurde ein Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Bergkamen und dem Erschließungsträger Beta Eigenheim- und Grundstücksverwertungs GmbH, Hafenweg 4 in Bergkamen, geschlossen.
Der Erschließungsvertrag umfasst das Gelände des ehemaligen Schulsportübungsplatzes an der Elsa-Brandström-Straße.
In § 5 des Erschließungsvertrages wurde vereinbart, dass die Stadt Bergkamen bzw. ihr Eigenbetrieb mit der endgültigen Abnahme die Kanalisation kosten- und lastenfrei in ihr Eigentum übernimmt.
Der SEB hat alle für die Übernahme notwendigen Kanaluntersuchungen (Kanalzustand) erstellen lassen und eingehend geprüft; danach ist die Anlage in einwandfreiem Zustand.
Hiernach wurde insgesamt
123 m Mischwasserkanal DN 300
fachgerecht hergestellt.
Die Herstellungskosten für die Abwasserbeseitigungsanlage belaufen sich auf 100.776,73 €
und gehen in dieser Höhe in das Anlagevermögen des SEB über.
Der SEB hat keine Bedenken gegen die Übernahme der Abwasserbeseitigungsanlage in öffentliches Eigentum.
Kostendarstellung: |
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Kosten/Erlöse: |
100.776,73 € |
Produkt-/Sachkonto: |
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Folgekosten
pro Jahr:
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€ |
Mittelverfügbarkeit: |
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Deckungsvorschlag:
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Anfrage
Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ |
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Betriebsleiter und Erster
Beigeordneter |
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Vertreter der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiter Basener |
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