Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt das
Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Bergkamen zum
31.12.2016 nebst Gesamtanhang und Gesamtlagebericht durch den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Bergkamen bestätigt
gem. §§ 116 Abs. 1 i. V. m. 96 Abs. 1 GO NRW den Gesamtabschluss der Stadt
Bergkamen zum 31.12.2016 nebst Gesamtanhang und Gesamtlagebericht.
Das Gesamtbilanzergebnis zum 31.12.2016 in Höhe von 8.711.195,24 € wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
- Die Mitglieder des Rates der Stadt
Bergkamen beschließen gem. §§ 116 Abs. 1 i. V. m. 96 Abs. 1 GO NRW die
Entlastung des Bürgermeisters.
Sachdarstellung:
Die Stadt Bergkamen
hat zum 01.01.2007 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt.
Neben der Pflicht zur jährlichen Erstellung eines Jahresabschlusses ist damit
auch gem. § 116 GO NRW zum 31.12. eines Jahres ein Gesamtabschluss – erstmals
zum 31.12.2010 - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
aufzustellen. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der
Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu
ergänzen. Weiterhin ist der Beteiligungsbericht als Anlage beizufügen.
Der Gesamtabschluss
dient als Information über die wirtschaftliche Gesamtlage der Stadt Bergkamen.
Die Aufstellung
erfolgt analog der Verfahrensweise für den städtischen Jahresabschluss (§§ 116
Abs. 5 i. V. m. 95 Abs. 3 GO NRW).
Den mit Datum vom
05.02.2018 vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf
des Gesamtabschlusses 2016 einschließlich Gesamtanhang und Gesamtlagebericht
der Stadt Bergkamen hat der Rat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am
22.02.2018 (Drucksache Nr. 11/1114) zur Kenntnis genommen und zur Prüfung gem.
§ 116 Abs. 6 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Örtliche Prüfung
Der Gesamtabschluss ist vom Rechnungsprüfungsausschuss
dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelt (§ 116
Abs. 6 GO NRW). Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen
Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen,
ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und seine sonstigen Angaben
nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzgesamtlage der Gemeinde erwecken.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art
und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfbericht zu
erstellen. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk
(uneingeschränkt, eingeschränkt, Versagung) zusammenzufassen (§§ 116 Abs. 6 i.
V.m.101 Abs. 3 GO NRW). Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine
Versagung ist in den Prüfbericht aufzunehmen.
In Gemeinden, in
denen eine örtliche Rechnungsprüfung
besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der
Prüfung dieser Rechnungsprüfung (§§ 116 Abs. 6 i. V. m. 101 Abs. 8 GO NRW).
Die örtliche
Rechnungsprüfung hat diese Prüfung durchgeführt und wurde dabei im Rahmen eines
Coachings von der Wikom AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen,
begleitet.
Die während der
Prüfung getroffenen Feststellungen wurden der Kämmerei umgehend mitgeteilt.
Diese wurden akzeptiert und umgesetzt. Der zur Beschlussfassung vorgelegte
Gesamtabschluss beinhaltet bereits die entsprechenden Anpassungen.
Über die Prüfung
wurde ein Bericht gefertigt, der allen Mitgliedern des Rates der Stadt
Bergkamen zugeleitet wurde. Der Bericht sowie das Prüfergebnis werden in der
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses erläutert.
Bestätigungsvermerk
Nach Abschluss der
örtlichen Prüfung wurde gem. § 116 Abs. 6 i. V. m. 101 Abs. 8 und Abs. 4 GO NRW
ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt.
Gem. §§ 116 Abs. 6
i. V. m. 101 Abs. 3 und Abs. 7 GO NRW fasst der Rechnungsprüfungsausschuss das
Ergebnis seiner Prüfung ebenfalls in
einem Bestätigungsvermerk zusammen. Dieser
ist vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und
Tag zu unterzeichnen (§§ 116 Abs. 6 i. V. m. 101 Abs. 7 GO NRW).
Der
Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen wird in seiner Sitzung
am 27.11.2018 über den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk beraten. Der
Beschlussvorschlag dieser Vorlage wird unter der Prämisse unterbreitet, dass
sich der Rechnungsprüfungsausschuss den vorgelegten Prüfbericht einschließlich
des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes zueigen macht.
Bestätigung
Gem. § 116 Abs. 1
i. V. m. 96 Abs. 1 GO NRW bestätigt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss.
Der zur
Beschlussfassung vorgelegte Gesamtabschluss zum 31.12.2016 nebst Anlagen und
Gesamtlagebericht mit Stand vom 04.10.2018
beinhaltet bereits die durch die Prüfung bedingten Anpassungen und ist
Bestandteil des Ihnen vorliegenden Prüfberichtes.
Entlastung des
Bürgermeisters
Gem. §§ 116 Abs. 1
i. V. m. 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die
Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung besagt, dass auf Grund des
vorgelegten Gesamtabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine Einwendungen
gegen die im Haushaltsjahr ausgeübte Geschäftstätigkeit des Bürgermeisters,
bezogen auf die gemeindliche Verwaltung und die Betriebe der Gemeinde, erhoben
werden (vgl. Ziff. 1.4.4 der Handreichung des Innenministeriums zum Neuen
Kommunalen Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen zu § 116 Abs. 1 Satz 4 GO
NRW, 7. Auflage, S. 1766).
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage zu den Drucksachen Nr. 11/1341 + 11/1342
Der Bürgermeister Roland
Schäfer |
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Amtsleiterin Silvia
von Depka |
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