Betreff
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Bergkamen
Festlegung der Fördersätze für das Jahr 2019
Vorlage
11/1333
Aktenzeichen
schy-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Bergkamen für das Haushaltsjahr 2019 die Fördersätze gemäß der Sachdarstellung.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Bergkamen sehen eine Förderung gem. § 75 SGB VIII für anerkannte Bergkamener Träger der freien Jugendhilfe vor.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, die Fördersätze für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festzulegen:

 

 

       

2018/€

          

       

2019/€

          

 

1.

 

Jugendfahrten (Fahrten und Lager)

-   pro Tag und teilnehmender Person
-   pro Tag und betreuender Person

 

 

3,50

3,50

 

 

 

3,50

3,50

 

 

2.

 

Internationale Jugendbegegnung

-   pro Tag und teilnehmender Person im Ausland

-   pro Tag und teilnehmender Person am Ort

-   pro Tag und teilnehmender Person bei Unter-

   bringung im Hotel, Gästehaus usw.

 

 

3,50

3,50

 

3,50

 

 

 

3,50

3,50

 

3,50

 

 

3.

 

Ferienhilfswerk

-   für Teilnehmende aus Familien, die aufgrund      ihres Einkommens  Anspruch auf Leistungen

   nach dem SGB II bzw. dem SGB XII haben

-   für behinderte Kinder von Arbeitslosengeldbe-

   ziehenden nach dem SGB III  
-   für alle übrigen Kinder
-   für Betreuende

 

 

 

 

 

85,00       
       
70,00

50,00

50,00

 

 

 

 

85,00       
       
70,00

50,00

50,00

 

4.

 

Familienhilfswerk
-   pro teilnehmender Person und Maßnahme

 

 

26,00

 

 

 

26,00

 

 

5.

 

Qualifizierungsmaßnahmen für ehren-/
nebenamtlich Mitarbeitende


Schulungen außerhalb von Bergkamen
-   3/3 Schulungstag

-   2/3 Schulungstag

-   1/3 Schulungstag                       

 

Schulungen innerhalb von Bergkamen

-   3/3 Schulungstag

-   2/3 Schulungstag

-   1/3 Schulungstag

 

- pro Tag und betreuender Person

 

 

 

 

 

4,50

3,50

2,50

 

 

4,50

3,50

2,50

 

4,50

 

 

 

 

 

4,50

3,50

2,50

 

 

4,50

3,50

2,50

 

4,50

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

  24.800,00 €

Produkt-/Sachkonto:      06.36.04.531800       

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

0,00 €

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

 

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 KorrBekG negativ

 entfällt

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scharwey