Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt Kenntnis, dass
von der Bezirksregierung Arnsberg
Frau Ursula Landskron, Stefan-Albring-Str. 35, 44141 Dortmund,
zum stellvertretenden beratenden Mitglied
und
von der Kreispolizeibehörde Unna
Frau Sonja Wundrock, Perthesstr. 9, 59174 Kamen,
zum ordentlichen beratenden Mitglied
des Jugendhilfeausschusses des Rates der Stadt Bergkamen bestellt wurden.
Sachdarstellung:
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) vom 12.12.1990 in der zurzeit gültigen Fassung gehört dem Jugendhilfe-ausschuss als beratendes Mitglied eine Vertreterin / ein Vertreter der Schulen, die / der von der zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird, an.
Für jedes beratende Mitglied des Jugendhilfeausschusses nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 – 9 AG-KGHG ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.
Die Bezirksregierung Arnsberg teilte folgende Änderung mit:
Jugendhilfeausschuss
Stellvertretendes beratendes Mitglied Frau Ursula
Landskron
(bisher: Herr Heiko Klanke)
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) vom 12.12.1990 in der zurzeit gültigen Fassung gehört dem Jugendhilfe-ausschuss als beratendes Mitglied eine Vertreterin / ein Vertreter der Polizei, die / der von der zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird, an.
Für jedes beratende Mitglied des Jugendhilfeausschusses nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 – 9 AG-KGHG ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.
Die Kreispolizeibehörde Unna teilte folgende Änderung mit:
Jugendhilfeausschuss
beratendes Mitglied Frau Sonja Wundrock
(bisher: Herr Marc Westerhoff)
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Roland
Schäfer |
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Stv. Amtsleiterin Rahn |
Sachbearbeiter Heuer |
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