Betreff
Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltssatzung 2019
hier: Benehmensherstellung gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
Vorlage
11/1311
Aktenzeichen
hae-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt das Schreiben des Landrates des Kreises Unna vom 04.09.2018 zur Benehmensherstellung zum Entwurf des Kreishaushaltes 2019 zur Kenntnis.

 

Der Rat nimmt die Stellungnahme zur Benehmensherstellung zum Entwurf des Kreishaushaltes 2019 zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

 

Mit Schreiben vom 04.09.2018 im Rahmen der Benehmensherstellung ist den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein Eckdatenpapier (Anlage 1) zum Haushaltsentwurf 2019 zugeleitet worden.

 

Demnach verbessert sich die Finanzsituation des Kreises im Jahr 2019 voraussichtlich um 1,1 Mio. € gegenüber dem lfd. Haushaltsjahr 2018.

 

Aufgrund dessen schlägt der Landrat des Kreises Unna vor, für das Haushaltsjahr 2019 die Zahllast der allgemeinen Kreisumlage entsprechend zu senken.

 

Unter Berücksichtigung der reduzierten Zahllast von 254,9 Mio. € auf 253,8 Mio. € soll der aktuelle Hebesatz von bisher 41,78 v. H. auf 40,30 v. H. abgesenkt werden.

 

Für die Stadt Bergkamen sind somit 742 T€ weniger zu zahlen als im Jahr 2018 (Senkung von 33.092 T€ auf 32.350 T€).

 

Die Gründe für die Verbesserung sind u. a. die Steuerkraft der Kommunen und die Schlüsselzuweisungen des Landes NRW an den Kreis Unna, die sich im Jahr 2019 voraussichtlich auf 32,5 Mio. € erhöhen.

 

Die größte Haushaltsposition im Ergebnisplan des Kreises Unna stellt weiterhin die Landschaftsumlage mit einem errechneten Ansatz von 101,7 Mio. € dar. Die Absenkung des Hebesatzes von 16,0 v. H. auf 15,4 v. H. bedeutet für den Kreis Unna eine Senkung der Zahllast um 625 T€.

 

Auch der Zuschussbedarf im Budget „Arbeit und Soziales“ ist eine entscheidende Größe für die Berechnung der allgemeinen Kreisumlage. Im Vergleich zum Vorjahr errechnet sich hier eine Verschlechterung von 0,34 Mio. €. Im Wesentlichen werden höhere Aufwendungen im Bereich der Hilfen zur Pflege sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erwartet während die Kosten der Unterkunft und Heizung voraussichtlich sinken werden.

 

Darüber hinaus ergeben sich aufgrund der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst, der Besoldungsanpassungen sowie der Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen im Personalbereich voraussichtlich Mehraufwendungen in Höhe von 4,8 Mio. €.

 

Eine detaillierte Zusammenfassung ist der beigefügten Anlage (Seite 15) zu entnehmen.

 

Die als Anlage 2 beigefügte abgegebene Stellungnahme wurde inhaltlich aus dem Kreis der Kämmerinnen und Kämmerer des Kreises Unna erarbeitet.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Roland Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

Haeske