Betreff
Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 02 - Förderung von Kindern in Tagespflege - bei der Buchungsstelle 06.36.02.533100 / Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe nach SGB XII, SGB VIII außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 500.000 €
Vorlage
11/1302
Aktenzeichen
hö-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83

Abs. 2 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 2 – Tagespflege – bei der Buchungsstelle 06.36.02.533100 / Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe nach SGB XII, SGB VIII außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 500.000 €.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Buchungsstelle 16.61.01.401300 – Gewerbesteuer.

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen ist gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. §§24, 25 SGB VIII verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in Tageseinrichtungen und Tagespflege vorzuhalten.

 

Seit dem 01.08.2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und ab dem vollendeten dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung.

 

In Bergkamen sind die nicht hoheitlichen Aufgaben der Tagespflege an den Verein „Familiäre Kinder-Tagebetreuung e.V.“ übertragen worden, der in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt u.a. die Überprüfung  und die Qualifizierung der Tagespflegepersonen sowie die Vermittlung der Kinder übernommen hat.

 

Ursache für die deutlich angestiegenen Kosten sind in erster Linie die gestiegene  Zahl der Betreuungsfälle und die überproportional gestiegene Zahl der Betreuungsstunden.

 

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Erträge/ Aufwendungen sowie der Fallzahlen und Betreuungsstunden jeweils bezogen auf das ganze Jahr:

 

Jahr

Erträge

Aufwendungen

Fälle

Betreuungsstunden

2014

176.203 €

1.002.159 €

255

143.861

2015

209.566 €

1.038.328 €

252

163.398

2016

262.798 €

1.258.804 €

273

202.564

2017

313.743 €

1.644.115 €

311

248.079

 


Auch die Anzahl der durchschnittlich monatlich zu bearbeitenden Fälle ist entsprechend der Gesamtzahl gestiegen.

 

 

Wie viele Eltern ihre insbesondere unterdreijährigen Kinder in Tagespflege betreuen lassen, weil sie keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung bekommen haben, kann aktuell nicht festgestellt werden. Allerdings ist davon auszugehen, dass der Anstieg der Fallzahlen in der Kindertagespflege zu einem Teil auch durch die fehlenden Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen begründet ist.

 

Entsprechend der erhöhten Fallzahlen wurden die Fachleistungsstunden des „Vereins Familiäre Kinder-Tagesbetreuung e.V.“ erhöht.  Die Fachleistungsstunden wurden von 2.595 Stunden  im  Jahr 2017 auf 3.228,18 in 2018 den Fallzahlen angepasst.

 

Im November 2016 wurde die Großtagespflegestelle „Beo´s“ in Bergkamen-Oberaden eröffnet. In seiner Sitzung am 28.06.2017 (Drucksache Nr. 11/0940) hat der Rat der Stadt Bergkamen einen Beschluss zur finanziellen Ausstattung von Großtagespflegestellen gefasst. Durch die Auszahlung einer Garantiesumme an die Tagespflegepersonen und die Anerkennung eines Mietanteils ergeben sich jährliche Mehrkosten von 15.000 €.

 

In den Jahren 2015 und 2016 konnte der Mehraufwand durch Einsparungen innerhalb des Budgets und höhere Elternbeiträge ausgeglichen werden. Im Jahr 2017  wurde für die Kindertagespflege eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 600.000 € beantragt werden, die vom Rat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am 18.10.2017 beschlossen wurden (Drucksache Nr. 11/0966). In 2018 wurden bereits mehr eingegangene Elternbeiträge in Höhe von 90.000 € zur Deckung übertragen. Weitere Mehrerträge sind nicht zu erwarten.

 

Um die Zahlungen für die verbleibende Leistungsperiode 2017 begleichen zu können, sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 500.000 € notwendig.

 

Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Sachdarstellung. Die notwendige Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Buchungsstelle 16.61.01.401300 – Gewerbesteuer.

 

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

500.000,00 €

Produkt-/Sachkonto: 06.36.02.533100

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

           0,00 €

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

16.61.01.401300

 

Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ

entfällt

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

 

Hörstrup

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

 

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