Betreff
Verfahren zur Vergabe der Wegenutzungsrechte für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur Versorgung von Letztverbrauchern mit Gas (Gaskonzession)
Vorlage
11/1299
Aktenzeichen
bra
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, auf das Angebot der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen vom 06.07.2018 im Verfahren zur Vergabe der Wegenutzungsrechte für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur Versorgung von Letztverbrauchern mit Gas (Gaskonzession) den Zuschlag zu erteilen.

Sachdarstellung:

 

·         Vorbereitung der Neuvergabe

Der Rat der Stadt Bergkamen hat im Rahmen seiner Sitzung am 17.11.2016, Drucksache Nr. 11/0737 beschlossen, die Funktion der sog. Vergabestelle im Zusammenhang mit der Neuvergabe der Gaskonzession für das Stadtgebiet Bergkamen der Beratungsgesellschaft Becker/Büttner/Held – Rechtsanwälte-/Wirtschaftsprüfer-/Steuerberater-Gesellschaft (BBH) zu übertragen. BBH hat die Stadt in dem zwischenzeitlich durchgeführten  Vergabeverfahren beraten. Der aktuelle Konzessionsvertrag endet am 31.05.2019.   

Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 04.04.2017 gemäß § 46 Abs. 3 EnWG hat die Stadt Bergkamen das Auslaufen des aktuellen Gaskonzessionsvertrages mit der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW) zum 31.05.2019 bekannt gemacht. Daraufhin haben mehrere Unternehmen ihr Interesse bekundet. Damit bestand ein Wettbewerb um die Vergabe der Gaskonzession, der die Durchführung eines transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens nach den Vorgaben der §§ 46 ff. EnWG erfordert.

 

·         Verfahrensablauf

Der Rat der Stadt Bergkamen hat daher in der Sitzung am 22.03.2018 (Drucksache Nr. 11/1158) als Grundlage für die Auswahl des zukünftigen Konzessionärs Eignungs- und Auswahlkriterien sowie Mindestanforderungen beschlossen. Diese Anforderungen wurden den Interessenten mit der Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebotes vom 06.04.2018 übermittelt. Bis zum 22.05.2018 hatten die Interessenten Zeit ein solches indikatives Angebot einzureichen.

Bis zum Ablauf der Frist ging nur ein indikatives Angebot ein. Einzige Bieterin im weiteren Verfahren ist die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen. Zur Schärfung des Angebotes und Klärung von Nachfragen fand am 11.06.2018 ein Verhandlungsgespräch mit der Bieterin statt, in dem auch Anpassungswünsche der Stadt Bergkamen besprochen wurden. Im Nachgang zum Gespräch wurde das Angebot ergänzt und als finales Angebot am 06.07.2018 bei der Vergabestelle eingereicht. Das Angebot steht dabei unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Aufsichtsrat der GSW.

Das Angebot ist erst dann zuschlagsfähig, wenn der Vorbehalt aufgehoben wird. Der Aufsichtsrat der GSW hat in seiner Sitzung am 18.09.2018 seine Zustimmung zum Abschluss des angebotenen Konzessionsvertrages erklärt.

·         Angebotswertung

Die Stadt Bergkamen ist bei der Entscheidung über die Vergabe der Konzession gemäß § 46 Abs.4 Satz 1 EnWG den Zielen des § 1 EnWG verpflichtet. Danach muss sie die Einhaltung der Ziele des § 1 EnWG einer sicheren, effizienten, verbraucherfreundlichen, preisgünstigen und umweltverträglichen Energieversorgung unter Einbindung erneuerbarer Energien gewährleisten. Vor diesem Hintergrund bilden die Auswahlkriterien der Stadt Bergkamen überwiegend diese Ziele ab. Da die GSW alle aufgestellten Auswahlkriterien bedient hat, erfüllt das Angebot die Anforderung.

Weiter hat sich die ursprüngliche Wettbewerbssituation für die Stadt Bergkamen positiv niedergeschlagen. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Musterkonzessionsvertrag wurde übernommen und an einigen Stellen sachgerecht um zusätzliche Regelungen ergänzt.

So wurde neben den Bietern neben dem Vertrag ein Netzbewirtschaftungskonzept abverlangt, in dem die Umsetzung der Gewährleistung der Ziele des § 1 EnWG vom Bieter darzulegen ist. Dieses hat die GSW zum Bestandteil des Vertrages gemacht. Eine Vielzahl der Aussagen des Netzbewirtschaftungskonzeptes wird darüber hinaus vertraglich zugesichert.

Der aktuelle Gaskonzessionsvertrag datiert vom 27.05./01.06.1999 und basiert noch auf einer Ausgangslage, bei der neben der Gewährung der Wegenutzungsrechte gleichzeitig die Gasversorgungspflicht zu allgemeinen Tarifen vereinbart wurde. Mit dem nun angebotenen Gaskonzessionsvertrag wird die Vertragslage an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen angeglichen, indem der Vertrag auf die Gewährung der Wegenutzungsrechte und die dafür geltenden Bedingungen reduziert wird. Auch orientiert sich der zukünftige Vertrag an den Zielen des § 1 EnWG. Er dokumentiert somit die Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe der Kommune, die Auswahl des Konzessionärs an diesen Zielen auszurichten.

Der Umfang der Aspekte, die im Gaskonzessionsvertragsangebot geregelt werden, ist im Vergleich zum bestehenden Vertrag deutlich größer. Einige der Neuregelungen führen dabei auch zu einer vertraglichen Fixierung bereits üblicher Abläufe. Das stellt insoweit eine Verbesserung dar, als dass die Stadt Bergkamen für die Dauer des neuen Konzessionsvertrages auf die nunmehr verbindlich zugesagte Abwicklung bestehen kann.

Einige wesentlichen Änderungen bzw. Verbesserungen sind exemplarisch in der folgenden Tabelle aufgelistet:

 

Bisherige Regelung

Vertragsangebot

Neu

Bauabstimmung

Grundsätzlich enthalten, allerdings nur allgemein gehalten.

Die Übergabe von Plänen ist nur bei erstmaliger Errichtung sowie größeren Erweiterungen vorgesehen.

Detaillierte Regelungen, inkl.  Vorgaben für eine regelmäßigen zeitlichen Rhythmus

Berücksichtigung von Änderungswünschen

Regelungen zur Abnahme von Baumaßnahmen

Berichtspflichten

z.T.

Folgekosten

Kosten trägt Veranlasser

Kosten trägt GSW zu 100%

 

Konzessionsabgaben-zahlung

Keine Regelung zu Kommunalrabatt / Verwaltungskostenbeiträgen

Zusage Kommunalrabatt und Zahlung von Verwaltungskostenbeiträgen

 

Netzbewirtschaftung- und entwicklung

 

Zusagen zur Art und Weise der Instandhaltung, Umfang der Investitionen und dem Einsatz neuer Technologien

X

Effizienz

 

Zusagen zur Gewährleistung eines effizienten Netzbetriebes – technisch wie kostenseitig.

X

Kundenfreundlichkeit

 

Verpflichtung zur Bereitstellung eines Kundencenters sowie Zusagen umfangreicher Serviceangebote und konkreter Informationspflichten

X

Auskunftsansprüche

 

Umfassende Auskunftsansprüche zugunsten der Stadt Bergkamen

X

Stillgelegte Anlagen

 

Pflicht zur Entfernung

X

Vertragsstrafen

 

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (im Vertrag definiert) kann Vertragsstrafe erhoben werden.

X

 

 

·         Schutz der Interessen des Bieters

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auch nach Abschluss eines Konzessionierungsverfahrens zu wahren ist. Daher sind die Details des Angebotes vertraulich zu behandeln. Das Angebot ist daher dieser Beschlussvorlage nicht als Anlage beigefügt.

Sofern im Rahmen der Beratung des Zuschlags die Erörterung der Details des Konzessionsvertragsangebotes erfolgen soll, hat dies unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 48 Abs.2 GO NRW zum Schutz der Interessen der Bieterin in nicht-öffentlicher Sitzung zu erfolgen.

·         Zusammenfassung

Das Angebot der GSW Gemeinschaftsstadtwerk GmbH Kamen Bönen Bergkamen erfüllt alle Anforderungen, welche die Stadt Bergkamen durch Beschluss der Verfahrensgrundlagen an den Wettbewerb gestellt hat und gewährleistet auf vertraglicher Grundlage die Einhaltung der Ziele des § 1 EnWG. Der neue Vertrag enthält für die Bürgerinnen und Bürger deutliche Verbesserungen im ökologischen, technischen und wirtschaftlichen Betrieb des Gasleitungsnetzes. Einem Zuschlag auf das verbindliche Angebot vom 06.07.2018 stehen keine rechtlichen Bedenken entgegen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Brauner

Amtsleiter StA 30

 

 

 

 

Roreger