Betreff
Brandschutzbedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehr Bergkamen
Vorlage
11/1269
Aktenzeichen
37.05.01
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Brandschutzbedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 mit der Festlegung der Schutzziele:

 

Die erste Einheit soll mit einer Mindeststärke von 9 Funktionsträgern innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung durch die Leitstelle am Einsatzort eintreffen.

 

Eine weitere Einheit mit einer Mindeststärke von 7 Funktionsträgern soll innerhalb von weiteren 5 Minuten, also 13 Minuten nach Alarmierung eintreffen.

 

Diese Vorgaben sollen in mindestens 85% der Einsätze eingehalten werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus diesem Plan ergebenden baulichen und technischen Entwicklungen in die weitere Finanzplanung aufzunehmen und die Realisierung zeit- und bedarfsgerecht zu organisieren.

 

Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, bei der Bezirksregierung Arnsberg die Ausnahmegenehmigung gemäß § 10 Satz 3 BHKG und damit die weitere Befreiung von der Verpflichtung zur Errichtung einer hauptamtlichen Wache zu beantragen.

 

Der Brandschutzbedarfsplan ist der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Sachdarstellung:

Die Bezirksregierung Arnsberg hatte mit Datum vom 10.05.2013 der Stadt Bergkamen erneut die Ausnahmegenehmigung gemäß der damaligen Rechtsgrundlage (§ 13 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung -FSHG-) erteilt, auf die Einrichtung einer ständig mit hauptamtlichen Kräften besetzten Feuerwache zu verzichten.
Grundlage dieser Ausnahmegenehmigung war die 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes (BSBP) für die Stadt Bergkamen.

Die Genehmigung wurde mit der Auflage einer jährlichen Berichtspflicht insgesamt bis zum 30. Mai 2018 befristet.

Seit dem 17.12.2015 gilt das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) für das Land Nordrhein-Westfalen. Auf Grund der Änderung der Rechtgrundlage ist es nicht möglich, eine Fortschreibung des alten BSBP zu beschließen, sodass ein neuer Brandschutzbedarfsplan gemäß § 3 Abs. 3 BHKG beschlossen werden muss.

Dem neuen Entwurf  des BSBP liegen die Erhebungsdaten aus dem Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2017 sowie eine aktuelle Risikobetrachtung zugrunde.

 

Die sog. „zeitkritischen Einsätze“ unterliegen immer der besonderen Aufmerksamkeit, zumal die Ergebnisse zur Bewältigung solcher Einsätze ein Kriterium zur Bemessung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr sind.
Aufgrund der jährlichen Berichtspflicht konnte zeitnah die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Bergkamen dargestellt und überprüft werden. Der selbst gesteckte Zielerreichungsgrad von 85 % war Ansporn und Prüfkriterium zugleich; mit Erreichungsgraden von 95, 89, 100, 88 und zuletzt im Jahr 2017 mit 92 % wurden die Anforderungen von der Freiwillige Feuerwehr Bergkamen erfüllt.


Da der Brandschutzbedarfsplan nicht nur den Ist-Zustand dokumentiert, sondern auch die Fortentwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Bergkamen im Blick haben muss, ist die personelle Ausstattung hinsichtlich der Altersstruktur und der Qualifikation von Belang.

Die Wahrnehmung eines Ehrenamtes ist im Allgemeinen rückläufig, was vielen gesellschaftlichen Veränderungen und persönlichen Anforderungen geschuldet ist. Die Stadt Bergkamen kann sich auf Grund guter Personalpolitik und gleichbleibenden Anstrengungen bei Aus- und Fortbildung bei Aktiven und in der Jugendfeuerwehr auch für die nächsten Jahre auf einen angemessenen Personalbestand hinsichtlich Altersstruktur und Anzahl verlassen.

Die sachliche Ausstattung entspricht den Anforderungen und konnte bisher in dem notwendigen Umfang erhalten bzw. wie im letzten BSBP festgelegt, modernisiert werden.


Die Textfassung des Brandschutzbedarfsplanes der Freiwilligen Feuerwehr Bergkamen ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Brüggenthies