Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die „Elsa-Brandström-Straße“ mit der katasteramtlichen Flurstücksbezeichnung Gemarkung Bergkamen, Flur 14, Flurstück 645, dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße (Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Ziff. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW) gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2995 (GV. NRW 1995 S. 1028, 1996, S. 81, 141, 216, 355, 2007, S. 327), zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW S. 934), in Kraft getreten am 25. November 2016, zu widmen.
Die dem öffentlichen Verkehr zu widmende Straßenfläche ist auf dem als Anlage beigefügten Lageplan schraffiert dargestellt. Die Elsa-Brandström-Straße wird als Anliegerstraße klassifiziert.
Die Widmungsverfügung ist gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW öffentlich bekannt zu machen.
Sachdarstellung:
Da die Bebauung der Elsa-Brandström-Straße nun fast vollständig abgeschlossen ist, kann die Straße nunmehr öffentlich gewidmet werden.
Die Elsa-Brandström-Straße weist die katasteramtlichen Flurstücksbezeichnungen Gemarkung Bergkamen, Flur 14, Flurstücke 645, 900, aus. Die vorbezeichnete Erschließungsanlage ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt. Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Die Verwaltung empfiehlt, die Elsa-Brandström-Straße für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße/Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW zu widmen und die Straße als Anliegerstraße zu klassifizieren, da die Straße überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Heusner |
Sachbearbeiterin Grote-Gach |
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