Betreff
Unterbringungen in Mutter-Kind-Einrichtungen
Vorlage
11/1243
Aktenzeichen
lm-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage

Nr. 11/1243 zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Seit 2011 waren insgesamt 28 Mütter und 1 Vater gemeinsam mit 38 Kindern stationär  in Mutter-Kind-Einrichtungen untergebracht.

 

Dauer des Verbleibs:  

                                                                                                         

Bis 6 Monate

Bis 12 Monate

Bis 18 Monate

Bis 24 Monate

länger

13 Mütter/Vater

8 Mütter

2 Mütter

3 Mütter

3 Mütter, alle noch minderjährig

 

Im Regelfall bleiben die Mütter zwischen 12 und 18 Monaten in einer Mutter-Kind-Einrichtung. Die lange Verweildauer bei minderjährigen Müttern entsteht meist daraus, dass eine Rückkehr ins Elternhaus ausgeschlossen ist und die Anmietung einer eigenen Wohnung erst bei Erreichen der Volljährigkeit möglich ist. Längere Betreuungszeiten von bis zu 24 Monaten können sich ergeben, wenn während des Aufenthalts in einer Mutter-Kind-Einrichtung ein zweites Kind geboren wird.

 

Gründe der Unterbringung:

Lediglich 2 Mütter beantragten von sich aus die Unterbringung, weil sie sich noch nicht reif genug fühlten für die Erziehung und Betreuung eines Kleinkindes.

Bei allen anderen lag ein sogenannter „Zwangskontext“ vor, d. h. die Unterbringung zur Sicherung des Kindeswohls wurde vom Familiengericht angeordnet. 6 Mütter waren bei Aufnahme noch minderjährig und hatten entweder keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern oder diese weigerten sich, Tochter und Enkelkind bei sich aufzunehmen und zu betreuen.

 

Beendigungsgründe:

Von 29 Unterbringungen konnten 7 (= 24 %) einvernehmlich beendet werden. In allen Fällen war eine ambulante Nachbetreuung notwendig, um die oben genannten 7 Kinder bis heute in den Familien zu halten.

 

Eine Reihe von Maßnahmen wurde von Seiten der Mütter abgebrochen, weil sie es nicht mehr in den Einrichtungen „aushielten“. Es gab aber auch Beendigungen durch das Jugendamt bzw. durch die Einrichtungen, wenn das Kindeswohl nachhaltig in Gefahr und trotz Unterbringung nicht abzuwenden war. Die Kinder wurden in der Folge in Obhut genommen und fremd untergebracht oder die elterliche Sorge wurde auf Großeltern oder Väter übertragen.

 

In weiteren Fällen schien die Hilfe zunächst erfolgreich zu verlaufen und die Frauen kehrten mit ihren Kindern in ihre Wohnung zurück. Nach einiger Zeit zeigte sich dann, dass die gelernten und veränderten Strukturen nicht verinnerlicht worden waren und nicht gehalten werden konnten. 

 

Bei weiteren Müttern war der Abbruch durch eine beginnende oder schon festgestellte psychische Erkrankung bzw. Störung bedingt.

 

Aktuell befinden sich noch 4 Mütter mit insgesamt 5 Kindern in Mutter-Kind-Einrichtungen. Bei einer Mutter ist zz. die Unterbringung weiter notwendig, die übrigen Mütter befinden sich in der Verselbständigungsphase.

 

Kosten

Der Tagessatz in Mutter-Kind-Einrichtungen liegt zwischen 222 Euro und 285 Euro pro Mutter/Vater und 1 Kind. Bei weiteren Kindern kommen pro Kind zwischen 93 Euro und 123 Euro hinzu.

 

Fazit

Aus Sicht des Jugendamts kann auf die Betreuungsform Mutter-Kind-Einrichtung zurzeit nicht verzichtet werden, um in Krisensituation und unklaren Perspektiven das Kindeswohl zu sichern.

 

In Qualitätsdialogen mit den Einrichtungen sollte aber weiter versucht werden, die Angebote zu verbessern oder zu erweitern. Eine mögliche Alternative könnte ein hochfrequentes ambulantes Setting sein, in dem die Mutter mit ihren Kindern zusammen mit Fachkräften in eine Wohnung/ein Haus zieht. Dann ist zum einen das Kindeswohl gesichert, vor allem in den ersten Lebenswochen der Babys und zum anderen kann die Mutter entweder in ihrem gewohnten Umfeld bleiben oder aber die Wohnung nach Beendigung der Maßnahme übernehmen. Dieses Modell wird an einigen Standorten zurzeit erprobt.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

In Vertretung

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Latzer-Mühle