hier: Stellungnahme der Stadt Bergkamen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Stellungnahme der Verwaltung als Stellungnahme der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
Der aktuelle Nahverkehrsplan für den Kreis Unna stammt aus dem Jahr 2013.
Er wurde 2016 teilweise fortgeschrieben als Reaktion auf eine vorangegangene
Modal-Split-Untersuchung, die Potenzial auf der Nord-Süd-Achse Werne –
Bergkamen – Kamen – Unna gesehen hatte. Daher wurden im Zuge der Teilfortschreibung
auf dieser Achse und zwischen dem Bergkamener Busbahnhof und dem Bahnhof Kamen
mehr Verbindungen und Anschlüsse geschaffen. Die ebenfalls in diesem Rahmen
ursprünglich geplanten Änderungen im Stadtteil Oberaden wurden nicht umgesetzt,
da sie gemäß politischer Beschlussfassungen von Kreis und Stadt Bergkamen keine
ausreichende Verbesserung für die Stadtteilanbindung dargestellt hätten.
Für 2019 steht nunmehr eine Gesamtfortschreibung des Nahverkehrsplans durch
den Kreis Unna als Aufgabenträger für den Busverkehr im Kreisgebiet an. Inhalte
dieser Fortschreibung sind
·
die Prüfung weiterer Maßnahmen, die im Vorfeld des
Verfahrens durch die Städte benannt wurden,
·
eine Aktualisierung und Erweiterung der
Qualitätsstandards im Sinne einer „Ausreichenden Bedienung“,
·
die gesetzlich vorgeschriebene vollständige
Barrierefreiheit des ÖPNV (Fahrzeuge und Haltestellen), die bis zum 01. Januar
2022 umgesetzt werden muss,
·
die Auswirkungen auf regionale Buslinien durch
Umstrukturierung des Schienenverkehrs im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
sowie
·
die Vorbereitung der Vergabe von Verkehrsleistungen im
Hinblick auf die anstehende Neuvergabe der Konzession zur Durchführung des ÖPNV
im Kreis Unna.
Die Nahverkehrsplanfortschreibung ist in zwei Teile unterteilt. Kapitel 1-6 befassen sich mit den rechtlichen und planerischen
Grundlagen sowie der Bestandsaufnahme, Kapitel 7-9 beinhalten die zukünftigen
Standards und Planungsszenarien im ÖPNV im Kreis Unna.
Bei den planerischen Grundlagen wird umfassend die Raum- und
Siedlungsstruktur dargestellt mit den Zielen und Quellen, die mit dem ÖPNV
angebunden werden sollen (Versorgungsschwerpunkte, Bildungseinrichtungen,
Gewerbe- und Industriegebiete usw.). Außerdem werden Mobilitätsverhalten und
Pendlerverflechtungen dargestellt sowie eine Verkehrsprognose erstellt, um
mögliche weitere Bedarfe zu begründen. Schließlich sind auch die vorhandenen
Bahn- und Busangebote Gegenstand des ersten Teils der
Nahverkehrsplanfortschreibung. Neben der Organisation des ÖPNV geht es auch um
die Themen Fahrgastinformation, Tarife, Fahrzeuge und Finanzierung. Abschluss
des ersten Teils der Nahverkehrsplanfortschreibung bilden Aussagen zur
Intermodalität (Umstieg auf Bus und Bahn innerhalb einer Fahrt) und
Multimodalität (Wahl eines geeigneten und klimafreundlichen Verkehrsmittels je
nach Anliegen).
Der zweite Teil der Nahverkehrsplanfortschreibung (Kapitel 7-9) gibt
Vorgaben für die künftige Gestaltung des ÖPNV. Zunächst werden
Qualitätsstandards definiert. Daran an schließt sich ein Entwicklungskonzept
für Bahn und Bus mit verschiedenen Maßnahmen. Zuletzt wird das Thema Vergabe
dargestellt.
Der gesamte Nahverkehrsplan-Entwurf ist auf der Internetseite des Kreises
Unna abrufbar unter http://www.kreis-unna.de/nocache/hauptnavigation/kreis_region/leben_im_kreis/
verkehr/nahverkehrsplan.html.
Der Zeitplan der Nahverkehrsplan-Fortschreibung stellt sich folgendermaßen
dar:
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
sind bis zum 01. Oktober 2018 vorzulegen. Nach Auswertung der Stellungnahmen
soll in der Ständigen Kommission ÖPNV beim Kreis Unna (SKÖ) im Februar 2019
eine Diskussion der Vorschläge zur Abwägung stattfinden. Der Ausschuss für
Kreisentwicklung und Mobilität des Kreises Unna wird im März 2019 eine Abwägungsbeschlussempfehlung
geben. In der Kreistagssitzung im April 2019 kann dann die
Nahverkehrsplan-Fortschreibung verabschiedet werden.
Die Vorabbekanntmachung der Vergabe eines neuen Dienstleistungsauftrags
(Neuvergabe der Konzession, Näheres s. u. „Vergabe“) erfolgt nach diesem
Zeitplan im Juli 2019.
Maßnahmen sollen – sofern kein individueller Zeitpunkt angegeben ist, zum
Fahrplanwechsel im Frühjahr 2020 umgesetzt werden.
Wesentlich
Inhalte des Nahverkehrsplans
Rechtliche Rahmenbedingungen und Zielvorgaben
Die Fortschreibung hat verschiedene Rahmenvorgaben und Ziele zu
berücksichtigen. Wesentliche rechtliche Grundlagen sind
·
die Verordnung (EG) 1370/2007 der Europäischen Union mit
Vorgaben zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für Leistungen des ÖPNV
·
auf Bundesebene das Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
als zentrale Grundlage zur Planung, Ausgestaltung und zum Betrieb des ÖPNV in
Deutschland sowie
·
das Regionalisierungsgesetz (RegG) zur Regelung der
Übertragung der Zuständigkeit für den ÖPNV auf Länderebene und zur
Festschreibung der Finanzierungmodalitäten und schließlich
·
auf Landesebene das Gesetz zum öffentlichen
Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW), das das
Personenbeförderungsgesetz auf Landesebene konkretisiert und
Finanzierungsverantwortung und Aufgabenträgerschaft für Nahverkehrsangebote
sowie Inhalte des Nahverkehrsplans regelt.
Die Ziele der Fortschreibung ergeben sich teilweise aus übergeordneten
Planwerken (Landesentwicklungsplan, Regionalplan, ÖPNV-Bedarfsplan). So legt
der Landesentwicklungsplan LEP NRW in Ziel 8.1-11 fest, dass die Mittel- und
Oberzentren des Landes bedarfsgerecht an den öffentlichen Personennahverkehr
anzubinden sind. Gemäß Ziel 8.1-12 ist in allen Teilräumen des Landes von den Kommunen
und den Aufgabenträgern des ÖPNV die Erreichbarkeit der zentralen
Versorgungsbereiche der Grund-, Mittel und Oberzentren von den Wohnstandorten
ihres Einzugsbereiches mit dem ÖPNV in angemessener Zeit zu gewährleisten. Auf
Ebene der Regionalplanung befindet sich der neue Regionalplan vor der
Aufstellung.
Der ÖPNV-Bedarfsplan Nordrhein-Westfalen wird ebenfalls derzeit neu
aufgestellt. Er beinhaltet langfristige Planungen für den streckenbezogenen
Neu- und Ausbau der Schieneninfrastruktur in NRW. Im Jahr 2015 wurde vom Kreis
Unna und den Städten Bergkamen und Hamm für diesen Plan insbesondere das
Projekt RegionalStadtBahn angemeldet.
Neben den übergeordneten landes- und regionalplanerischen Konzepten gibt es
auch auf lokaler Ebene Planungen, die in der Fortschreibung des
Nahverkehrsplans Berücksichtigung finden sollen. Für Bergkamen ist dieses vor
allem die Entwicklung der Wasserstadt Aden. Eine weitere zu berücksichtigende
Planung ist die Internationale Gartenausstellung 2027 mit dem Zukunftsstandort
Bergkamen / Lünen.
Sachstand der Nahverkehrsplanung
Neben dem Nahverkehrsplan Kreis Unna tangieren weitere Nahverkehrsplanungen
das Kreisgebiet. So hat der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe als
Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs 2011 einen Nahverkehrsplan
aufgestellt. Im Bereich der Infrastrukturmaßnahmen wird hier die
RegionalStadtBahn als bisher nicht umgesetzte Maßnahme genannt. Der
Nahverkehrsplan des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr erschließt mit einigen Linien
auch den Kreis Unna. Die geplante Umstellung des S-Bahn-Grundtaktes in weiten
Teilen des Ruhrgebiets von einem 20-Minuten-Takt auf einen 15- bzw.
30-Minuten-Takt und die Einführung des Rhein-Ruhr-Expresses wirken sich somit
auch auf den Schienenpersonennahverkehr im Kreis Unna aus. Zudem hat beides
Folgen für die Anschlussverbindungen im kreisweiten Busliniennetz.
Der geltende Nahverkehrsplan Kreis Unna stammt aus 2013 und wurde 2016
durch eine Teilfortschreibung ergänzt. Mit der Nahverkehrsplanfortschreibung
2013 wurden verschiedene Maßnahmenpakete beschlossen. Nicht alle Maßnahmen
wurden bislang umgesetzt. Für Bergkamen stellt sich der Sachstand bei den
damaligen Maßnahmenpaketen wie folgt dar:
·
Angebotsmaßnahmen im allgemeinen Nachtverkehr (gemeinsam
mit den Nachbarstädten); konkrete Maßnahmen sind bisher nicht umgesetzt,
·
Schließung von Taktlücken sonntags auf der Linie R12
(Bergkamen – Lünen); hier wurde das Angebot erweitert,
·
Erschließung von Overberge über die Landwehrstraße sowie
Fahrten abends zum Gewerbegebiet „Chemiepark / Monopol“ mit der Linie R81
(Werne – Bergkamen – Kamen – Unna); die Maßnahme wurde noch nicht umgesetzt,
·
Verzicht auf ein Angebot samstags auf der Linie S80
(Werne – Bergkamen – Kamen – Unna); die Maßnahme wurde umgesetzt,
·
Erschließung Ortsteil Oberaden und Wasserstadt; als
perspektivische Maßnahme bisher nicht umgesetzt,
·
Erschließung Logistikpark A2; die neu eingerichtete
TaxiBus-Linie wurde wegen zu geringer Nachfrage bereits wieder eingestellt.
Qualitätsstandards
Die Gestaltung des
ÖPNV im Kreis Unna soll gewissen Qualitätsstandards unterliegen. Im Rahmen der
Fortschreibung werden die bisherigen Qualitätsstandards aktualisiert und
erweitert, insbesondere im Hinblick auf die anstehende Neuvergabe der Konzession
zur Durchführung des ÖPNV im Kreis Unna. Sie betreffen verschiedene
Themenbereiche:
·
Ausreichende Verkehrsbedienung
Die Ausreichende Verkehrsbedienung wurde mit der Fortschreibung 2013
entwickelt. Die Kommunen und Ortsteile, zum Teil unterteilt in
Siedlungsbereiche, wurden hierzu in Abhängigkeit von Größe und
Siedlungsstruktur verschiedenen Kategorien zugeordnet. Ziel ist, in Kommunen
mit ähnlichen Strukturen über bestimmte Vorgaben vergleichbare Angebote zu
etablieren. Die Vorgaben betreffen unter anderem Betriebszeiten, die
Bedienungshäufigkeit verschiedener Relationen, Verbindungsqualität (Reisezeiten
inkl. Umstiege und Anzahl der Umstiege) und Pünktlichkeit.
·
Fahrzeuge / Betriebsstandards
Für die Fahrzeuge gibt es bestimmte Vorgaben zur Ausstattung und zwar bezogen
auf die Themen Inklusion, Information, Komfort, Betrieb, Sicherheit und
Klimaschutz. Die Betriebsstandards geben Vorgaben zu Durchführung und
Organisation des ÖPNV, zu Personal- und Kundenkontakt sowie zum Betrieb einer
Leitstelle.
·
Projekte
Die Themenbereiche der Qualitätsstandards werden ergänzt durch verschiedene
konkrete Projekte wie etwa NimmBus (Schulungen für verschiedene Altersgruppen
zu den Themen Mobilität, Umwelt-, Sozial- und Sicherheitserziehung), JederBus
(Schaffung einer größtmöglichen Barrierefreiheit für Menschen unterschiedlicher
Beeinträchtigungen und Altersklassen), mobil&Job (betriebliches
Mobilitätsmanagement).
·
Mobilitätsdienstleister fahrtwind
Die ServiceZentrale fahrtwind berät seit 1998 im Auftrag des Kreises Unna
Bürgerinnen und Bürger zu allen Fragen bei Bus und Bahn. Die Beratung erfolgt
sowohl persönlich in Service-Centern als auch telefonisch und über
Internetseite und App. Im Hinblick auf die Nutzung multimodaler
Verkehrsangebote soll fahrtwind künftig zu einer zentralen
Mobilitätsberatungsstelle im Kreis Unna erweitert werden, bei der auch
Informationen zu CarSharing, Fahrradnutzung oder einem Pendlerportal
(Organisation von Fahrgemeinschaften) gegeben werden. Langfristig soll zudem
das Netz an Service-Centern ausgebaut werden, sodass alle Kommunen mit mehr als
40.000 Einwohnern (und damit auch Bergkamen) eine örtliche Beratungsstelle
erhalten.
·
FUN – Flexibel UNterwegs im Kreis Unna
FUN ist die Mobilitätsstrategie des Kreises Unna. Ziel ist, die vielfältigen
Mobilitätsangebote von Bus, Bahn und Rad sowie künftig auch Angebote wie Taxi
und Carsharing zu verknüpfen.
·
Haltestellenausstattung
Für einen attraktiven und barrierefreien ÖPNV ist die Ausstattung der
Haltestellen ein wichtiges Kriterium. Im Rahmen der
Nahverkehrsplanfortschreibung 2013 wurden die Haltestellen auf Basis der
Nutzerzahlen in Kategorien eingeteilt. Je nach Kategorie sollen neben der
Pflichtausstattung (z. B. verkehrssichere Wartefläche,
Fahrplaninformation) zusätzlich weitere Ausstattungsmerkmale in Bezug auf
Barrierefreiheit, Information und Komfort geschaffen werden.
Die Ausstattung obliegt teilweise den Verkehrsunternehmen (z. B.
Haltestellen- und Fahrplaninformationen), teilweise – insbesondere im Hinblick
auf die bauliche Anlage (Wartefläche/-halle, ggf. Querungshilfe) – jedoch auch
den Kommunen bzw. weiteren Baulastträgern. Insofern findet das Thema
Haltestellenausstattung nur teilweise Eingang in die Neuvergabe der Konzession.
Die Erfüllung der Qualitätsstandards soll kontrolliert werden. Außerdem
soll ein Abgleich mit der qualitativen Wahrnehmung durch die (potenziellen)
ÖPNV-Nutzer erfolgen.
Entwicklungskonzept Bahn / Bus – Handlungsbedarf im
Angebot
Neben den Qualitätsstandards sind es insbesondere die Angebote selbst, die
den ÖPNV attraktiv machen. In den vergangenen Nahverkehrsplanfortschreibungen
bzw. -teilfortschreibungen wurden bereits Maßnahmenpakete formuliert, die das
Angebot an verschiedenen Stellen verbessern und Angebotslücken schließen
sollten. Nicht alle Maßnahmen bisheriger Fortschreibungen wurden bisher
umgesetzt. Da sich die Ausgangslage nicht geändert hat, werden sie als Teil des
Entwicklungskonzepts dieser Fortschreibung wieder mit aufgenommen
(„Maßnahmenpakete mit Beschluss 2013“). Zudem sind im Vorgriff auf die aktuelle
Fortschreibung einzelne Maßnahmen bereits umgesetzt worden („vorab umgesetzte
Maßnahmen“). Auch diese sind nachfolgend aufgeführt. Im Vorfeld dieser
Fortschreibung sind neue Handlungsbedarfe ermittelt worden. Auch die hier
anstehenden Maßnahmen sind dargestellt („Maßnahmenpakete mit Beschluss 2019“).
Abschließend gibt es noch Maßnahmen, die perspektivisch umgesetzt werden sollen
(„Perspektivische Planungspakete“). Prüfaufträge ohne Umsetzungsperspektive
gibt es in Bergkamen nicht.
Aufgrund des Umfangs aller Maßnahmen werden nur Maßnahmen aufgeführt, die
die Stadt Bergkamen betreffen:
·
Schnelle und
direkte Verbindung zwischen Bergkamen Busbahnhof und Kamen Bahnhof
(vorab umgesetzte Maßnahme)
Mit dem Fahrplanwechsel im Sommer 2017 wurde die neue Linie D80 eingerichtet,
die den Bergkamener Busbahnhof mit wenigen Zwischenhalten und in direkter
Linienführung an den Kamener Bahnhof anbindet.
·
Zusatzfahrt
montags bis freitags abends zur Anbindung der Gewerbegebiete
(vorab umgesetzte Maßnahme)
Für den Gewerbepark Rünthe wird mit Fahrplanwechsel im Herbst 2018 eine
zusätzliche Fahrt als TaxiBus-Fahrt der Linie R82 durchgeführt.
·
Anbindung /
Erschließung Bergkamen-Overberge
(Maßnahmenpaket mit Beschluss 2013)
Die Linien R81 und R 82 fahren derzeit alternierend über die Overberger Straße
(Kettelersiedlung) und Landwehrstraße (Overberge) bzw. Industriestraße
(Gewerbepark Rünthe, Gewerbegebiet Am Schlagbaum). Aufgrund der
Siedlungsstruktur Overberges sollen alle Fahrten der Linie R81 / R 82 über die
Landwehrstraße (statt Industriestraße, Gewerbegebiet Am Schlagbaum) geführt
werden. Die alternierenden Linienwege in Rünthe sollen beibehalten werden. Die
längere Fahrtzeit über den Gewerbepark Rünthe lässt eine gleichzeitige Fahrt
über die Landwehrstraße derzeit aber nicht zu.
Die Maßnahme wurde bisher nicht umgesetzt.
·
Anbindung /
Erschließung Bergkamen-Oberaden
(Maßnahmenpaket mit Beschluss 2019)
Oberaden wird durch drei regionale Buslinien erschlossen (S20, R11, R12). Das
Angebot insbesondere auf der Linie R12 (60 Minuten-Takt, Angebot in den
Abendstunden) ist angesichts der Einwohner im Einzugsbereich zu gering.
Vorgesehen ist, die Linien S20 und R11 im bestehenden Angebot zu erhalten. Die
Linie R12 soll montags bis freitags zwischen ca. 06:00 Uhr und 20:00 Uhr auf
einen 30-Minuten-Takt ausgeweitet werden. Darüber hinaus werden bis ca. 23:00
Uhr Fahrten im 60-Minuten-Takt angeboten werden. Dieser Erweiterung des Angebots
hat der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr der Stadt Bergkamen in seiner
Sitzung im September 2017 bereits zugestimmt (vgl. Drucksache Nr. 11/0999).
Eine Umsetzung erfolgt zum Fahrplanwechsel Frühjahr 2020.
·
Optimierte
Anbindung Bergkamener Gewerbegebiete
(Maßnahmenpaket mit Beschluss 2019)
In den Bergkamener Gewerbegebieten „Chemiepark / Monopol“ und „Gewerbepark
Rünthe“ besteht die Anfrage hinsichtlich eines zusätzlichen Angebots zu
Schichtende gegen 20:00 Uhr. Das Thema „Erschließung von Gewerbegebieten“ war
auch schon Gegenstand der Fortschreibung 2013.
Geplant ist, bei der Linie R82 den Taktfahrplan in Richtung Bergkamen-Mitte zu
erweitern. Es wird eine weitere Fahrt ab Werne bis Bergkamen Busbahnhof im
60-Minuten-Takt angeboten, die beispielsweise an der Haltestelle „POCO“ im
Gewerbepark Rünthe um 20:00 Uhr abfährt. Die Weiterfahrt bis Bergkamen
Busbahnhof verbessert gleichzeitig die Anbindung des Gewerbegebiets
Chemiepark / Monopol mit der Haltestelle Ernst-Schering-Straße.
Eine Umsetzung erfolgt zum Fahrplanwechsel Frühjahr 2020.
·
Anschlüsse mit
dem regionalen Schienenverkehr
(Maßnahmenpaket mit Beschluss 2019)
Das Busnetz im Kreis Unna ist an vielen Stellen mit dem regionalen
Schienenverkehr vernetzt. Bei Fahrplanänderungen im regionalen Schienenverkehr
müssen Fahrpläne im Busnetz angepasst werden. Beispiele hierfür sind die
geplanten Taktumstellungen bei der S-Bahn sowie die Umsetzung des Projekts
Rhein-Ruhr-Express. Diese Änderungen wirken sich teilweise auch auf die
Buslinien in Bergkamen aus, soweit Änderungen im Schienenverkehr am Bahnhof
Kamen eintreten.
Eine Umsetzung erfolgt individuell, d. h. vor jedem Fahrplanwechsel im
Schienenverkehr werden die Buslinien entsprechend angepasst.
·
Bedarfsprüfung
von Gewerbegebietsanbindungen
(„Perspektivisches Planungspaket“)
Angeregt durch Unternehmen oder betroffene Kommunen werden speziell auf die
Anforderungen der Gewerbegebiete abgestimmte Konzepte zur Neuanbindung oder
Angebotsverbesserung erstellt.
Eine Umsetzung erfolgt individuell auf Anregung. Derzeit sind in Bergkamen
keine Maßnahmen geplant.
·
Entwicklung eines
Anbindungskonzepts Wasserstadt Aden
(„Perspektivisches Planungspaket“)
Für die ÖPNV-Anbindung der Wasserstadt Aden wurde im Herbst 2017 durch den
Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr der Stadt Bergkamen einer
Linienvariante zur weiteren konkreten Umsetzungsplanung zugestimmt (vgl.
Drucksache Nr. 11/0999). Gemäß der seinerzeit gewählten Variante soll eine
Linie von der Haltestelle Kreuzstraße in Lünen-Beckinghausen durch den Sundern,
über das Gelände der Wasserstadt Aden, weiter über die Jahnstraße nach Süden
und dann Richtung Kamen Bahnhof über die Lünener Straße verkehren; die
Rückfahrt verläuft genau entgegengesetzt.
Der Bedarf wird unter anderem über die Potenziale der Wasserstadt
(Versorgungs-, Berufs-, Freizeitverkehr), der Gewerbegebiete Logistikpark
A 2 und Technopark Kamen sowie der umsteigefreien Verbindung zwischen
Oberaden (Nahversorgungszentrum Jahnstraße) und dem Kamener Bahnhof ermittelt.
Bei nachgewiesenem Bedarf auf dem vorgesehenen Linienweg liegt das jährliche
Leistungsvolumen bei 75.000 km (60-Minuten-Takt Montag bis Freitag);
dieses entspricht etwa elf Fahren je Richtung. Um die Schichtzeiten der
Gewerbegebiete zu berücksichtigen, die beide an dieser neuen Linie liegen sind
zusätzliche Fahrten mit 25.000 km pro Jahr erforderlich. Je nach Potenzial
sind weitere Maßnahmen möglich, wie etwa die Verdichtung der Fahrten zu einem
30-Minuten-Takt oder Fahrten am Wochenende.
Haltestellen sind mit der Stadt Bergkamen (für den Bereich der Wasserstadt
Aden) sowie mit Straßen.NRW (für Haltestellen an der Lünener Straße)
abzustimmen.
In 2019 erfolgen die Potenzialermittlung und die Erstellung eines
Fahrplankonzepts.
Die Einrichtung der Linie erfolgt individuell in Abhängigkeit der Umsetzung der
Baumaßnahmen in der Wasserstadt Aden. Es sollen keine Teilabschnitte der Linie
vorab eingerichtet werden, da sich bei vollständiger Einrichtung der Linie dann
ggf. Linienführung und Fahrtzeiten wieder ändern, kurzfristige Angebotsverbesserungen
an anderer Stelle also wieder zurück genommen werden müssten.
·
Verkehrskonzept
Internationale Gartenausstellung 2027
(„Perspektivisches Planungspaket“)
Die Internationale Gartenausstellung soll im Jahr 2027 in der Metropole Ruhr
stattfinden, unter anderem in Bergkamen und Lünen. Für die Standorte – in
Bergkamen das Kanalband – sind ÖPNV-Konzepte zu entwickeln. Geprüft werden
sollen ein Angebot im Schienenverkehr zwischen Bergkamen und Lünen, eine
Anbindung der Ökostation ggf. vorab als Probebetrieb sowie die
Ausrichtung / Erweiterungen von Busangeboten mit Umsteigehaltestellen des
Schienenverkehrs (Bahnhöfe in Kamen, Lünen und Werne).
Die Umsetzung erfolgt temporär zur Internationen Gartenausstellung 2027. Ggf.
können Angebotsbausteine für den Alltagsverkehr übernommen werden.
·
Empfehlung zur
Prüfung an Zweckverband
Als weitere Maßnahme, die aber nicht in der Zuständigkeit des Kreises Unna
liegt, ist die Einrichtung der RegionalStadtBahn geplant. Mit der
Nahverkehrsplanfortschreibung wird dem Zweckverband empfohlen, die Einrichtung
einer solchen Anbindung zu prüfen.
Handlungsbedarf in Ergänzung zum Angebot
Zusätzlich zum Handlungsbedarf beim Angebot selbst sind auch in Ergänzung
zum Angebot Verbesserungen erforderlich. Aus kommunaler Sicht betrifft dieses
insbesondere den Bereich der Haltestellen, um die erforderliche
Barrierefreiheit zu schaffen. Darüber hinaus werden aber auch Themen wie
Intermodalität und Linienbeschleunigung in der Fortschreibung des
Nahverkehrsplans genannt:
·
Inklusion:
Kommunales Ausbaukonzept für Haltestellen
Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) soll der ÖPNV bis zum 01.01.2022
„vollständig barrierefrei“ sein. Das umfasst auch eine barrierefreie
Ausgestaltung der Haltestellen, die sich überwiegend in kommunaler
Zuständigkeit befinden. Aufgrund des personellen und finanziellen Aufwands, der
für den Umbau aller Haltestellen entsteht, ist eine Umsetzung bis 2022
voraussichtlich nicht möglich. Es ist daher erforderlich, im Rahmen eines
kommunalen Ausbaukonzepts eine Priorisierung vorzunehmen und auch zu begründen,
warum einzelne Haltestellen ggf. von einem Ausbau ausgenommen werden können
(z. B. Bedienung nur durch TaxiBus-Linien, geringe Nachfrage, keine
Relevanz für soziale / öffentliche Einrichtungen). So kann dokumentiert
werden, dass zwar nicht zum Stichtag, aber doch perspektivisch eine
Barrierefreiheit bei den Haltestellen erzielt wird. Das Konzept ist mit
weiteren Akteuren (z. B. Straßenbaulastträger, lokales
Verkehrsunternehmen) abzustimmen. Im Ergebnis wird für alle Haltestellen
dargestellt, ob ein Ausbau bis 2022 oder nach 2022 stattfindet oder nicht
erforderlich ist.
Zur Schaffung von Barrierefreiheit sind ein erhöhter Bordstein (16 cm) und
ein Blindenleitsystem erforderlich sowie in Abhängigkeit der Situation vor Ort
zusätzlich eine sichere Querungsmöglichkeit.
Die Umsetzung in den Kommunen soll gemäß Nahverkehrsplanfortschreibung 2019 mit
der Erstellung von Ausbaukonzepten erfolgen.
In Bergkamen ist – wie in allen anderen Kommunen auch – in den kommenden Jahren
die Bereitstellung entsprechender Mittel im Haushalt erforderlich, um den
gesetzlich vorgeschriebenen Ausbaustandard zu umzusetzen. Fördermittel sollen
vorrangig akquiriert werden.
·
Intermodalität:
Verknüpfung von Fahrrad und Bus
Das dichte Netz von Radstationen bietet im Kreis Unna derzeit schon vor allem
Umsteigemöglichkeiten zum regionalen Schienenverkehr. In der
Nahverkehrsplanfortschreibung 2013 wurden darüber hinausgehend erste
Bushaltestellen dargestellt, an denen eine Verknüpfung zwischen Fahrrad und Bus
möglich ist. Zwischenzeitlich wurden alle Bushaltestellen im Kreis Unna im
Hinblick auf eine mögliche Intermodalität untersucht. In Bergkamen werden
folgende Haltestellen als geeignet für eine Aufwertung der
Fahrrad-Bus-Verknüpfung bewertet: Busbahnhof, Im alten Dorf, Im Kattros,
Kettelerschule, Lessingstraße, Marina / Wichernstraße, Museumsplatz,
Werner Straße.
Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Intermodalität sind u. a. eine
Aufwertung / Erweiterung bestehender Standorte, die Errichtung weiterer
Radabstellanlagen an Bushaltestellen sowie die Prüfung von Kooperationen mit
öffentlichen / privaten Einrichtungen an Haltestellen.
Die Umsetzung kann in den Kommunen individuell erfolgen, in Abhängigkeit von
Finanzierungsbedarf und der Flächenverfügbarkeit.
·
Umsteigen
attraktiver gestalten
Da nicht auf allen Relationen umsteigefreie Verbindungen möglich sind,
müssen Umstiege möglichst einfach sein. Vor diesem Hintergrund sollen
verschiedene Maßnahmen im Hinblick auf eine Verbesserung des Umstiegs hin
geprüft werden. In Bergkamen ist das an der Haltestelle Fritz-Husemann-Straße
(Ost) der Umstieg von der Linie S20 aus Hamm-Herringen auf die Linie R13 nach
Kamen Bahnhof und in Gegenrichtung.
Eine Qualitätssteigerung soll schrittweise bis 2021 erfolgen.
Neben der Schaffung
von Barrierefreiheit und der Attraktivitätssteigerung des Angebots durch
Verbesserung des Umstiegs zwischen Buslinien und zwischen Bus und Fahrrad wird
in der Nahverkehrsplanfortschreibung weiterer Handlungsbedarf genannt. So soll
etwa eine Fuhrparkqualifizierung hinsichtlich des Klimaschutzes erfolgen durch
einen sukzessiven Austausch des Fuhrparks und Schulungen für einen energieeffizienten
Fahrstil. Für alle Buslinien soll ermittelt werden, wie Verspätungen vermieden
und eine Beschleunigung erzielt werden kann. Im Bereich der Information ist
eine systematische und einheitliche Beschilderung auf allen Linien
erforderlich, sowohl bei den Fahrzeugen als auch bei den Haltestellen und in
Liniennetzplänen; ergänzend muss eine Qualifizierung der digitalen
Fahrgastinformation erfolgen.
Vergabe
Die überwiegende
Anzahl der Linienverkehre im Kreis sind gemeinwirtschaftliche Verkehre, die der
Kreis Unna an das kreiseigene Verkehrsunternehmen VKU vergeben hat. Der an die
VKU erteilte öffentliche Dienstleistungsauftrag (Direktvergabe gemäß Verordnung
(EG) 1370/2007 Art. 5 Abs. 2) hat eine Laufzeit vom 01. Januar 2011
bis zum 31. Dezember 2020. Die zum 01. Januar 2021 erforderliche Neuvergabe
soll wieder als öffentlicher Dienstleistungsauftrag direkt an die VKU erfolgen.
Vorteil ist, dass der Kreis Unna unmittelbaren Kontrolleinfluss und eine
Steuerungsfunktion auf das kommunaleigene Verkehrsunternehmen ausüben kann.
Eine Anpassung der Leistungen an veränderte Verkehrsbedürfnisse oder Finanzen
ist besser möglich als bei einer Fremdvergabe.
Der Nahverkehrsplan
bildet die Grundlage für die Direktvergabe an die VKU, da in ihm das Zielnetz
2021 mit Fahrplanparametern (Liniensteckbriefen) definiert ist und umfassende
und konkrete Qualitätsstandards beschrieben werden. Auf Basis des
Nahverkehrsplans kann eine Vorabbekanntmachung durchgeführt wird, in der der
Kreis Unna die beabsichtigte Direktvergabe mitteilt. Eine Vergabe der
Gesamtleistung („Großes Bündel“) an die VKU integriert alle Linienverkehre in
verkehrlicher, betrieblicher und wirtschaftlicher Hinsicht, das große Zielnetz
ermöglicht eine optimale Betriebsdurchführung.
Durch die
Ausschreibung der Vergabe als Gesamtleistung wird verhindert, dass lukrative
Einzelverkehre aus dem Zielnetz herausgebrochen werden können.
Stellungnahme der
Verwaltung
Die aktuelle Nahverkehrsplanfortschreibung soll die Grundlage für die
Vergabe eines neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die VKU bilden. Die
Bündelung aller Maßnahmen zu einer Gesamtleistung und die damit mögliche
Verhinderung der Abspaltung lukrativer Einzellinien werden begrüßt.
In der Fortschreibung des Nahverkehrsplans werden umfangreiche
Qualitätsstandards für den ÖPNV im Kreis Unna definiert. Die Anpassung dieser
Standards an die aktuellen Anforderungen (z. B. das Thema Inklusion /
Barrierefreiheit) wird seitens der Stadt Bergkamen ausdrücklich begrüßt, um
einen attraktiven ÖPNV im Kreis zu schaffen, mit dem im besten Fall zusätzliche
Nutzer generiert werden können. Dazu gehört auch die Erweiterung des Netzes an
Service-Centern mit der geplanten Einrichtung einer solchen Servicestelle in
Bergkamen.
Zu den im Einzelnen geplanten Maßnahmen im Liniennetz wird wie folgt
Stellung genommen:
·
Die vorab umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der
Verbindung Bergkamen Busbahnhof – Kamen Bahnhof werden begrüßt. Wie in der
Fortschreibung des Nahverkehrsplans beschrieben sollen die Anschlüsse an den
regionalen Schienenverkehr bedarfsabhängig weiter geprüft werden.
·
Auch die vorab umgesetzte Maßnahme zur besseren Anbindung
der Gewerbegebiete wird begrüßt. Den weiteren Verbesserungen zur Erschließung
der Gewerbegebiete zu den Schichtendzeiten auf der Linie R82 wird zugestimmt.
·
Die Erschließung des Stadtteils Overberge ist durch die
Einführung der Linie R82 als alternierende Linienführung zur Linie R81 deutlich
verbessert worden gegenüber der früheren Anbindung mittels TaxiBus. Es soll an
der Zielsetzung festgehalten werden, alle Fahrten perspektivisch über die
Landwehrstraße zu führen. Es wird angeregt zu prüfen, ob auf dem Linienweg an
anderer Stelle eine Beschleunigung erzielt werden kann, um so das erforderliche
Zeitfenster für die Fahrten über die Landwehrstraße zu schaffen.
·
Die Verbesserungen zur Anbindung / Erschließung des
Stadtteils Oberaden sind im September 2017 bereits im Ausschuss für Umwelt,
Bauen und Verkehr der Stadt Bergkamen vorgestellt worden. Dieser hat den
Maßnahmen zugestimmt. An dieser positiven Stellungnahme wird festgehalten.
·
Zur Einbindung der Wasserstadt Aden in das ÖPNV-Netz sind
im Herbst 2017 zwei Linienvarianten erarbeitet worden. Der Ausschuss für
Umwelt, Bauen und Verkehr der Stadt Bergkamen hat sich in seiner Sitzung im
September 2017 für die zweite der vorgestellten Varianten ausgesprochen,
d. h. eine Linienführung Richtung Kamen Bahnhof. In der Fortschreibung
wird nun dargestellt, dass es sich um ein perspektivisches Planungspaket
handelt, für den der genaue Bedarf anhand der Potenziale aus der Wasserstadt
Aden, den Gewerbegebieten entlang der Linienführung und dem Potenzial aus dem
Zentralen Versorgungsbereich Oberaden nachzuweisen ist. Diese Formulierung suggeriert,
dass die tatsächliche Umsetzung grundsätzlich noch in Frage gestellt wird,
sofern zu wenig Potenzial ermittelt wird. Die Einrichtung als solche sollte
jedoch nicht infrage gestellt werden. Lediglich die Angebotsstruktur (Taktung,
Fahrten am Wochenende) ist noch zu diskutieren oder sollte über eine Testphase
ermittelt werden.
·
Innerhalb der Laufzeit des kommenden öffentlichen
Dienstleistungsauftrags (01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2030) wird die
Internationale Gartenausstellung 2027 stattfinden. Insofern ist es nur
konsequent, das Thema als perspektivisches Planungspaket aufzunehmen. Positiv
ist dabei, dass ein Angebot im Schienenverkehr auch für Bergkamen geprüft
werden soll. Eventuell können hierdurch Fortschritte bei Thema RegionalStadtBahn
erzielt werden. Besonders klimafreundliche Mobilitätskonzepte können im
Ausstellungsjahr erprobt und für einen späteren Regelbetrieb getestet werden.
·
In der Nahverkehrsplanfortschreibung wird als
Prüfempfehlung an den Zweckverband das Projekt RegionalStadtBahn ebenfalls
genannt. Die Stadt Bergkamen begrüßt, dass damit die RegionalStadtBahn auf
verschiedenen Ebenen vorangebracht werden soll.
·
Gemäß Personenbeförderungsgesetz sollen alle Haltestellen
bis 2022 barrierefrei sein. Angesichts des hohen finanziellen und personellen
Aufwands, der damit verbunden ist, ist eine Umsetzung nicht für alle
Haltstellen zu realisieren. Der Nahverkehrsplan gibt allerdings einen guten
Rahmen vor, dass mit einem kommunalen Handlungskonzept eine stufenweise
Umsetzung dieser Vorgabe möglich ist. Der genannte Zeitraum ab 2019 wird aus
Sicht der Stadt Bergkamen als realistisch für die Erstellung eines solchen
Handlungskonzepts angesehen.
·
Dem Thema Intermodalität, d. h. der Verknüpfung von
Fahrrad und Bus steht die Stadt Bergkamen grundsätzlich positiv gegenüber.
Inwieweit die aufgeführten Haltestellen für eine Ausweitung des Angebots an
Radabstellanlagen geeignet sind, muss im Einzelnen geprüft und mit dem
Radverkehrskonzept abgeglichen werden.
·
In
Anhang F des Nahverkehrsplans sind alle Linien mit Steckbriefen aufgeführt,
auch die Linien, die im Rahmen der Nahverkehrsplanteilfortschreibung 2016 neu
eingerichtet wurden (C11, D80). In Anhang E, in dem alle Linien aufgeführt
sind, die im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags gemeinsam als
„Großes Bündel“ (an die VKU) vergeben werden sollen, sind diese Linien auch
genannt.
Die Maßnahmen im Rahmen der Teilfortschreibung 2016 waren gemäß Beschluss des
Kreistags mit einer „Rückholklausel“ behaftet; nach zwei Jahren sollte geprüft
werden, ob die Linien entsprechend angenommen werden. Mit der Darstellung der
Liniensteckbriefe und der Zuordnung der Linien zum Vergabepaket muss nunmehr
davon ausgegangen werden, dass für die 2016 umgesetzten Änderungen eine Prüfung
mit positivem Ergebnis bereits erfolgt ist oder dass die Linien ohne weitere
Prüfung übernommen werden. Die Stadt Bergkamen fordert die Vorlage von
Nutzerzahlen und Aussagen zum (dauerhaften) Bestand der Linien gemäß
Kreistagsbeschluss. Dieses ist auch im Hinblick auf ggf. erforderliche
Haltestellenertüchtigungen notwendig, da einige Haltestellen aufgrund der
Rückholklausel zunächst nur provisorisch eingerichtet wurden.
Vorbehaltlich positiver Nutzerzahlen stimmt die Stadt Bergkamen der
Beibehaltung der Maßnahmen der Teilfortschreibung 2016 zu.
Abschließend zwei redaktionelle Anmerkungen:
·
S. 129,
Maßnahme C 8: Bei den Maßnahmen kann bei der Prüfung eines Angebots im
Schienenverkehr „Kamen“ entfallen, da es keine entsprechende Anbindung zu Lünen
und Bergkamen gibt. Ggf. ist hier „Werne“, „Hamm“ oder „Dortmund“ zu ergänzen.
·
Bei den
„Strukturdaten Einrichtungen“ (Anlage zum Nahverkehrsplan) ist für den Friedhof
Oberaden als Adresse „Preinstraße“ aufgeführt, der Friedhof befindet sich
jedoch an der Mühlenstraße.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thiede |
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