Betreff
Nahverkehrsplanfortschreibung 2019;
hier: Stellungnahme der Stadt Bergkamen
Vorlage
11/1241
Aktenzeichen
61 thi-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Stellungnahme der Verwaltung als Stellungnahme der Stadt Bergkamen.

 

Sachdarstellung:

 

Der aktuelle Nahverkehrsplan für den Kreis Unna stammt aus dem Jahr 2013. Er wurde 2016 teilweise fortgeschrieben als Reaktion auf eine vorangegangene Modal-Split-Untersuchung, die Potenzial auf der Nord-Süd-Achse Werne – Bergkamen – Kamen – Unna gesehen hatte. Daher wurden im Zuge der Teilfortschreibung auf dieser Achse und zwischen dem Bergkamener Busbahnhof und dem Bahnhof Kamen mehr Verbindungen und Anschlüsse geschaffen. Die ebenfalls in diesem Rahmen ursprünglich geplanten Änderungen im Stadtteil Oberaden wurden nicht umgesetzt, da sie gemäß politischer Beschlussfassungen von Kreis und Stadt Bergkamen keine ausreichende Verbesserung für die Stadtteilanbindung dargestellt hätten.

 

Für 2019 steht nunmehr eine Gesamtfortschreibung des Nahverkehrsplans durch den Kreis Unna als Aufgabenträger für den Busverkehr im Kreisgebiet an. Inhalte dieser Fortschreibung sind

·         die Prüfung weiterer Maßnahmen, die im Vorfeld des Verfahrens durch die Städte benannt wurden,

·         eine Aktualisierung und Erweiterung der Qualitätsstandards im Sinne einer „Ausreichenden Bedienung“,

·         die gesetzlich vorgeschriebene vollständige Barrierefreiheit des ÖPNV (Fahrzeuge und Haltestellen), die bis zum 01. Januar 2022 umgesetzt werden muss,

·         die Auswirkungen auf regionale Buslinien durch Umstrukturierung des Schienenverkehrs im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Ruhr sowie

·         die Vorbereitung der Vergabe von Verkehrsleistungen im Hinblick auf die anstehende Neuvergabe der Konzession zur Durchführung des ÖPNV im Kreis Unna.

 

Die Nahverkehrsplanfortschreibung ist in zwei Teile unterteilt. Kapitel 1-6 befassen sich mit den rechtlichen und planerischen Grundlagen sowie der Bestandsaufnahme, Kapitel 7-9 beinhalten die zukünftigen Standards und Planungsszenarien im ÖPNV im Kreis Unna.

Bei den planerischen Grundlagen wird umfassend die Raum- und Siedlungsstruktur dargestellt mit den Zielen und Quellen, die mit dem ÖPNV angebunden werden sollen (Versorgungsschwerpunkte, Bildungseinrichtungen, Gewerbe- und Industriegebiete usw.). Außerdem werden Mobilitätsverhalten und Pendlerverflechtungen dargestellt sowie eine Verkehrsprognose erstellt, um mögliche weitere Bedarfe zu begründen. Schließlich sind auch die vorhandenen Bahn- und Busangebote Gegenstand des ersten Teils der Nahverkehrsplanfortschreibung. Neben der Organisation des ÖPNV geht es auch um die Themen Fahrgastinformation, Tarife, Fahrzeuge und Finanzierung. Abschluss des ersten Teils der Nahverkehrsplanfortschreibung bilden Aussagen zur Intermodalität (Umstieg auf Bus und Bahn innerhalb einer Fahrt) und Multimodalität (Wahl eines geeigneten und klimafreundlichen Verkehrsmittels je nach Anliegen).

Der zweite Teil der Nahverkehrsplanfortschreibung (Kapitel 7-9) gibt Vorgaben für die künftige Gestaltung des ÖPNV. Zunächst werden Qualitätsstandards definiert. Daran an schließt sich ein Entwicklungskonzept für Bahn und Bus mit verschiedenen Maßnahmen. Zuletzt wird das Thema Vergabe dargestellt.

 

Der gesamte Nahverkehrsplan-Entwurf ist auf der Internetseite des Kreises Unna abrufbar unter http://www.kreis-unna.de/nocache/hauptnavigation/kreis_region/leben_im_kreis/ verkehr/nahverkehrsplan.html.

 

Der Zeitplan der Nahverkehrsplan-Fortschreibung stellt sich folgendermaßen dar:

Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind bis zum 01. Oktober 2018 vorzulegen. Nach Auswertung der Stellungnahmen soll in der Ständigen Kommission ÖPNV beim Kreis Unna (SKÖ) im Februar 2019 eine Diskussion der Vorschläge zur Abwägung stattfinden. Der Ausschuss für Kreisentwicklung und Mobilität des Kreises Unna wird im März 2019 eine Abwägungsbeschlussempfehlung geben. In der Kreistagssitzung im April 2019 kann dann die Nahverkehrsplan-Fortschreibung verabschiedet werden.

Die Vorabbekanntmachung der Vergabe eines neuen Dienstleistungsauftrags (Neuvergabe der Konzession, Näheres s. u. „Vergabe“) erfolgt nach diesem Zeitplan im Juli 2019.

Maßnahmen sollen – sofern kein individueller Zeitpunkt angegeben ist, zum Fahrplanwechsel im Frühjahr 2020 umgesetzt werden.

 

 

Wesentlich Inhalte des Nahverkehrsplans

 

Rechtliche Rahmenbedingungen und Zielvorgaben

Die Fortschreibung hat verschiedene Rahmenvorgaben und Ziele zu berücksichtigen. Wesentliche rechtliche Grundlagen sind

·         die Verordnung (EG) 1370/2007 der Europäischen Union mit Vorgaben zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für Leistungen des ÖPNV

·         auf Bundesebene das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) als zentrale Grundlage zur Planung, Ausgestaltung und zum Betrieb des ÖPNV in Deutschland sowie

·         das Regionalisierungsgesetz (RegG) zur Regelung der Übertragung der Zuständigkeit für den ÖPNV auf Länderebene und zur Festschreibung der Finanzierungmodalitäten und schließlich

·         auf Landesebene das Gesetz zum öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW), das das Personenbeförderungsgesetz auf Landesebene konkretisiert und Finanzierungsverantwortung und Aufgabenträgerschaft für Nahverkehrsangebote sowie Inhalte des Nahverkehrsplans regelt.

Die Ziele der Fortschreibung ergeben sich teilweise aus übergeordneten Planwerken (Landesentwicklungsplan, Regionalplan, ÖPNV-Bedarfsplan). So legt der Landesentwicklungsplan LEP NRW in Ziel 8.1-11 fest, dass die Mittel- und Oberzentren des Landes bedarfsgerecht an den öffentlichen Personennahverkehr anzubinden sind. Gemäß Ziel 8.1-12 ist in allen Teilräumen des Landes von den Kommunen und den Aufgabenträgern des ÖPNV die Erreichbarkeit der zentralen Versorgungsbereiche der Grund-, Mittel und Oberzentren von den Wohnstandorten ihres Einzugsbereiches mit dem ÖPNV in angemessener Zeit zu gewährleisten. Auf Ebene der Regionalplanung befindet sich der neue Regionalplan vor der Aufstellung.

Der ÖPNV-Bedarfsplan Nordrhein-Westfalen wird ebenfalls derzeit neu aufgestellt. Er beinhaltet langfristige Planungen für den streckenbezogenen Neu- und Ausbau der Schienenin­frastruktur in NRW. Im Jahr 2015 wurde vom Kreis Unna und den Städten Bergkamen und Hamm für diesen Plan insbesondere das Projekt RegionalStadtBahn angemeldet.

Neben den übergeordneten landes- und regionalplanerischen Konzepten gibt es auch auf lokaler Ebene Planungen, die in der Fortschreibung des Nahverkehrsplans Berücksichtigung finden sollen. Für Bergkamen ist dieses vor allem die Entwicklung der Wasserstadt Aden. Eine weitere zu berücksichtigende Planung ist die Internationale Gartenausstellung 2027 mit dem Zukunftsstandort Bergkamen / Lünen.

 

 

Sachstand der Nahverkehrsplanung

Neben dem Nahverkehrsplan Kreis Unna tangieren weitere Nahverkehrsplanungen das Kreisgebiet. So hat der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe als Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs 2011 einen Nahverkehrsplan aufgestellt. Im Bereich der In­frastrukturmaßnahmen wird hier die RegionalStadtBahn als bisher nicht umgesetzte Maßnahme genannt. Der Nahverkehrsplan des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr erschließt mit einigen Linien auch den Kreis Unna. Die geplante Umstellung des S-Bahn-Grundtaktes in weiten Teilen des Ruhrgebiets von einem 20-Minuten-Takt auf einen 15- bzw. 30-Minuten-Takt und die Einführung des Rhein-Ruhr-Expresses wirken sich somit auch auf den Schienenpersonennahverkehr im Kreis Unna aus. Zudem hat beides Folgen für die Anschlussverbindungen im kreisweiten Busliniennetz.

Der geltende Nahverkehrsplan Kreis Unna stammt aus 2013 und wurde 2016 durch eine Teilfortschreibung ergänzt. Mit der Nahverkehrsplanfortschreibung 2013 wurden verschiedene Maßnahmenpakete beschlossen. Nicht alle Maßnahmen wurden bislang umgesetzt. Für Bergkamen stellt sich der Sachstand bei den damaligen Maßnahmenpaketen wie folgt dar:

·         Angebotsmaßnahmen im allgemeinen Nachtverkehr (gemeinsam mit den Nachbarstädten); konkrete Maßnahmen sind bisher nicht umgesetzt,

·         Schließung von Taktlücken sonntags auf der Linie R12 (Bergkamen – Lünen); hier wurde das Angebot erweitert,

·         Erschließung von Overberge über die Landwehrstraße sowie Fahrten abends zum Gewerbegebiet „Chemiepark / Monopol“ mit der Linie R81 (Werne – Bergkamen – Kamen – Unna); die Maßnahme wurde noch nicht umgesetzt,

·         Verzicht auf ein Angebot samstags auf der Linie S80 (Werne – Bergkamen – Kamen – Unna); die Maßnahme wurde umgesetzt,

·         Erschließung Ortsteil Oberaden und Wasserstadt; als perspektivische Maßnahme bisher nicht umgesetzt,

·         Erschließung Logistikpark A2; die neu eingerichtete TaxiBus-Linie wurde wegen zu geringer Nachfrage bereits wieder eingestellt.

 

 

Qualitätsstandards

Die Gestaltung des ÖPNV im Kreis Unna soll gewissen Qualitätsstandards unterliegen. Im Rahmen der Fortschreibung werden die bisherigen Qualitätsstandards aktualisiert und erweitert, insbesondere im Hinblick auf die anstehende Neuvergabe der Konzession zur Durchführung des ÖPNV im Kreis Unna. Sie betreffen verschiedene Themenbereiche:

·         Ausreichende Verkehrsbedienung
Die Ausreichende Verkehrsbedienung wurde mit der Fortschreibung 2013 entwickelt. Die Kommunen und Ortsteile, zum Teil unterteilt in Siedlungsbereiche, wurden hierzu in Abhängigkeit von Größe und Siedlungsstruktur verschiedenen Kategorien zugeordnet. Ziel ist, in Kommunen mit ähnlichen Strukturen über bestimmte Vorgaben vergleichbare Angebote zu etablieren. Die Vorgaben betreffen unter anderem Betriebszeiten, die Bedienungshäufigkeit verschiedener Relationen, Verbindungsqualität (Reisezeiten inkl. Umstiege und Anzahl der Umstiege) und Pünktlichkeit.

·         Fahrzeuge / Betriebsstandards
Für die Fahrzeuge gibt es bestimmte Vorgaben zur Ausstattung und zwar bezogen auf die Themen Inklusion, Information, Komfort, Betrieb, Sicherheit und Klimaschutz. Die Betriebsstandards geben Vorgaben zu Durchführung und Organisation des ÖPNV, zu Personal- und Kundenkontakt sowie zum Betrieb einer Leitstelle.

·         Projekte
Die Themenbereiche der Qualitätsstandards werden ergänzt durch verschiedene konkrete Projekte wie etwa NimmBus (Schulungen für verschiedene Altersgruppen zu den Themen Mobilität, Umwelt-, Sozial- und Sicherheitserziehung), JederBus (Schaffung einer größtmöglichen Barrierefreiheit für Menschen unterschiedlicher Beeinträchtigungen und Altersklassen), mobil&Job (betriebliches Mobilitätsmanagement).

·         Mobilitätsdienstleister fahrtwind
Die ServiceZentrale fahrtwind berät seit 1998 im Auftrag des Kreises Unna Bürgerinnen und Bürger zu allen Fragen bei Bus und Bahn. Die Beratung erfolgt sowohl persönlich in Service-Centern als auch telefonisch und über Internetseite und App. Im Hinblick auf die Nutzung multimodaler Verkehrsangebote soll fahrtwind künftig zu einer zentralen Mobilitätsberatungsstelle im Kreis Unna erweitert werden, bei der auch Informationen zu CarSharing, Fahrradnutzung oder einem Pendlerportal (Organisation von Fahrgemeinschaften) gegeben werden. Langfristig soll zudem das Netz an Service-Centern ausgebaut werden, sodass alle Kommunen mit mehr als 40.000 Einwohnern (und damit auch Bergkamen) eine örtliche Beratungsstelle erhalten.

·         FUN – Flexibel UNterwegs im Kreis Unna
FUN ist die Mobilitätsstrategie des Kreises Unna. Ziel ist, die vielfältigen Mobilitätsangebote von Bus, Bahn und Rad sowie künftig auch Angebote wie Taxi und Carsharing zu verknüpfen.

·         Haltestellenausstattung
Für einen attraktiven und barrierefreien ÖPNV ist die Ausstattung der Haltestellen ein wichtiges Kriterium. Im Rahmen der Nahverkehrsplanfortschreibung 2013 wurden die Haltestellen auf Basis der Nutzerzahlen in Kategorien eingeteilt. Je nach Kategorie sollen neben der Pflichtausstattung (z. B. verkehrssichere Wartefläche, Fahrplaninformation) zusätzlich weitere Ausstattungsmerkmale in Bezug auf Barrierefreiheit, Information und Komfort geschaffen werden.
Die Ausstattung obliegt teilweise den Verkehrsunternehmen (z. B. Haltestellen- und Fahrplaninformationen), teilweise – insbesondere im Hinblick auf die bauliche Anlage (Wartefläche/-halle, ggf. Querungshilfe) – jedoch auch den Kommunen bzw. weiteren Baulastträgern. Insofern findet das Thema Haltestellenausstattung nur teilweise Eingang in die Neuvergabe der Konzession.

Die Erfüllung der Qualitätsstandards soll kontrolliert werden. Außerdem soll ein Abgleich mit der qualitativen Wahrnehmung durch die (potenziellen) ÖPNV-Nutzer erfolgen.

 

 

Entwicklungskonzept Bahn / Bus – Handlungsbedarf im Angebot

Neben den Qualitätsstandards sind es insbesondere die Angebote selbst, die den ÖPNV attraktiv machen. In den vergangenen Nahverkehrsplanfortschreibungen bzw. -teilfortschrei­bungen wurden bereits Maßnahmenpakete formuliert, die das Angebot an verschiedenen Stellen verbessern und Angebotslücken schließen sollten. Nicht alle Maßnahmen bisheriger Fortschreibungen wurden bisher umgesetzt. Da sich die Ausgangslage nicht geändert hat, werden sie als Teil des Entwicklungskonzepts dieser Fortschreibung wieder mit aufgenommen („Maßnahmenpakete mit Beschluss 2013“). Zudem sind im Vorgriff auf die aktuelle Fortschreibung einzelne Maßnahmen bereits umgesetzt worden („vorab umgesetzte Maßnahmen“). Auch diese sind nachfolgend aufgeführt. Im Vorfeld dieser Fortschreibung sind neue Handlungsbedarfe ermittelt worden. Auch die hier anstehenden Maßnahmen sind dargestellt („Maßnahmenpakete mit Beschluss 2019“). Abschließend gibt es noch Maßnahmen, die perspektivisch umgesetzt werden sollen („Perspektivische Planungspakete“). Prüfaufträge ohne Umsetzungsperspektive gibt es in Bergkamen nicht.

Aufgrund des Umfangs aller Maßnahmen werden nur Maßnahmen aufgeführt, die die Stadt Bergkamen betreffen:

 

·         Schnelle und direkte Verbindung zwischen Bergkamen Busbahnhof und Kamen Bahnhof
(vorab umgesetzte Maßnahme)
Mit dem Fahrplanwechsel im Sommer 2017 wurde die neue Linie D80 eingerichtet, die den Bergkamener Busbahnhof mit wenigen Zwischenhalten und in direkter Linienführung an den Kamener Bahnhof anbindet.

 

·         Zusatzfahrt montags bis freitags abends zur Anbindung der Gewerbegebiete
(vorab umgesetzte Maßnahme)
Für den Gewerbepark Rünthe wird mit Fahrplanwechsel im Herbst 2018 eine zusätzliche Fahrt als TaxiBus-Fahrt der Linie R82 durchgeführt.

 

·         Anbindung / Erschließung Bergkamen-Overberge
(Maßnahmenpaket mit Beschluss 2013)
Die Linien R81 und R 82 fahren derzeit alternierend über die Overberger Straße (Kettelersiedlung) und Landwehrstraße (Overberge) bzw. Industriestraße (Gewerbepark Rünthe, Gewerbegebiet Am Schlagbaum). Aufgrund der Siedlungsstruktur Overberges sollen alle Fahrten der Linie R81 / R 82 über die Landwehrstraße (statt Industriestraße, Gewerbegebiet Am Schlagbaum) geführt werden. Die alternierenden Linienwege in Rünthe sollen beibehalten werden. Die längere Fahrtzeit über den Gewerbepark Rünthe lässt eine gleichzeitige Fahrt über die Landwehrstraße derzeit aber nicht zu.
Die Maßnahme wurde bisher nicht umgesetzt.

 

·         Anbindung / Erschließung Bergkamen-Oberaden
(Maßnahmenpaket mit Beschluss 2019)
Oberaden wird durch drei regionale Buslinien erschlossen (S20, R11, R12). Das Angebot insbesondere auf der Linie R12 (60 Minuten-Takt, Angebot in den Abendstunden) ist angesichts der Einwohner im Einzugsbereich zu gering.
Vorgesehen ist, die Linien S20 und R11 im bestehenden Angebot zu erhalten. Die Linie R12 soll montags bis freitags zwischen ca. 06:00 Uhr und 20:00 Uhr auf einen 30-Minuten-Takt ausgeweitet werden. Darüber hinaus werden bis ca. 23:00 Uhr Fahrten im 60-Minuten-Takt angeboten werden. Dieser Erweiterung des Angebots hat der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung im September 2017 bereits zugestimmt (vgl. Drucksache Nr. 11/0999).
Eine Umsetzung erfolgt zum Fahrplanwechsel Frühjahr 2020.

 

·         Optimierte Anbindung Bergkamener Gewerbegebiete
(Maßnahmenpaket mit Beschluss 2019)
In den Bergkamener Gewerbegebieten „Chemiepark / Monopol“ und „Gewerbepark Rünthe“ besteht die Anfrage hinsichtlich eines zusätzlichen Angebots zu Schichtende gegen 20:00 Uhr. Das Thema „Erschließung von Gewerbegebieten“ war auch schon Gegenstand der Fortschreibung 2013.
Geplant ist, bei der Linie R82 den Taktfahrplan in Richtung Bergkamen-Mitte zu erweitern. Es wird eine weitere Fahrt ab Werne bis Bergkamen Busbahnhof im 60-Minuten-Takt angeboten, die beispielsweise an der Haltestelle „POCO“ im Gewerbepark Rünthe um 20:00 Uhr abfährt. Die Weiterfahrt bis Bergkamen Busbahnhof verbessert gleichzeitig die Anbindung des Gewerbegebiets Chemiepark / Monopol mit der Haltestelle Ernst-Schering-Straße.
Eine Umsetzung erfolgt zum Fahrplanwechsel Frühjahr 2020.

 

·         Anschlüsse mit dem regionalen Schienenverkehr
(Maßnahmenpaket mit Beschluss 2019)
Das Busnetz im Kreis Unna ist an vielen Stellen mit dem regionalen Schienenverkehr vernetzt. Bei Fahrplanänderungen im regionalen Schienenverkehr müssen Fahrpläne im Busnetz angepasst werden. Beispiele hierfür sind die geplanten Taktumstellungen bei der S-Bahn sowie die Umsetzung des Projekts Rhein-Ruhr-Express. Diese Änderungen wirken sich teilweise auch auf die Buslinien in Bergkamen aus, soweit Änderungen im Schienenverkehr am Bahnhof Kamen eintreten.
Eine Umsetzung erfolgt individuell, d. h. vor jedem Fahrplanwechsel im Schienenverkehr werden die Buslinien entsprechend angepasst.

 

·         Bedarfsprüfung von Gewerbegebietsanbindungen
(„Perspektivisches Planungspaket“)
Angeregt durch Unternehmen oder betroffene Kommunen werden speziell auf die Anforderungen der Gewerbegebiete abgestimmte Konzepte zur Neuanbindung oder Angebotsverbesserung erstellt.
Eine Umsetzung erfolgt individuell auf Anregung. Derzeit sind in Bergkamen keine Maßnahmen geplant.

 

·         Entwicklung eines Anbindungskonzepts Wasserstadt Aden
(„Perspektivisches Planungspaket“)
Für die ÖPNV-Anbindung der Wasserstadt Aden wurde im Herbst 2017 durch den Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr der Stadt Bergkamen einer Linienvariante zur weiteren konkreten Umsetzungsplanung zugestimmt (vgl. Drucksache Nr. 11/0999). Gemäß der seinerzeit gewählten Variante soll eine Linie von der Haltestelle Kreuzstraße in Lünen-Beckinghausen durch den Sundern, über das Gelände der Wasserstadt Aden, weiter über die Jahnstraße nach Süden und dann Richtung Kamen Bahnhof über die Lünener Straße verkehren; die Rückfahrt verläuft genau entgegengesetzt.
Der Bedarf wird unter anderem über die Potenziale der Wasserstadt (Versorgungs-, Berufs-, Freizeitverkehr), der Gewerbegebiete Logistikpark A 2 und Technopark Kamen sowie der umsteigefreien Verbindung zwischen Oberaden (Nahversorgungszentrum Jahnstraße) und dem Kamener Bahnhof ermittelt. Bei nachgewiesenem Bedarf auf dem vorgesehenen Linienweg liegt das jährliche Leistungsvolumen bei 75.000 km (60-Minuten-Takt Montag bis Freitag); dieses entspricht etwa elf Fahren je Richtung. Um die Schichtzeiten der Gewerbegebiete zu berücksichtigen, die beide an dieser neuen Linie liegen sind zusätzliche Fahrten mit 25.000 km pro Jahr erforderlich. Je nach Potenzial sind weitere Maßnahmen möglich, wie etwa die Verdichtung der Fahrten zu einem 30-Minuten-Takt oder Fahrten am Wochenende.
Haltestellen sind mit der Stadt Bergkamen (für den Bereich der Wasserstadt Aden) sowie mit Straßen.NRW (für Haltestellen an der Lünener Straße) abzustimmen.
In 2019 erfolgen die Potenzialermittlung und die Erstellung eines Fahrplankonzepts.
Die Einrichtung der Linie erfolgt individuell in Abhängigkeit der Umsetzung der Baumaßnahmen in der Wasserstadt Aden. Es sollen keine Teilabschnitte der Linie vorab eingerichtet werden, da sich bei vollständiger Einrichtung der Linie dann ggf. Linienführung und Fahrtzeiten wieder ändern, kurzfristige Angebotsverbesserungen an anderer Stelle also wieder zurück genommen werden müssten.

 

·         Verkehrskonzept Internationale Gartenausstellung 2027
(„Perspektivisches Planungspaket“)
Die Internationale Gartenausstellung soll im Jahr 2027 in der Metropole Ruhr stattfinden, unter anderem in Bergkamen und Lünen. Für die Standorte – in Bergkamen das Kanalband – sind ÖPNV-Konzepte zu entwickeln. Geprüft werden sollen ein Angebot im Schienenverkehr zwischen Bergkamen und Lünen, eine Anbindung der Ökostation ggf. vorab als Probebetrieb sowie die Ausrichtung / Erweiterungen von Busangeboten mit Umsteigehaltestellen des Schienenverkehrs (Bahnhöfe in Kamen, Lünen und Werne).
Die Umsetzung erfolgt temporär zur Internationen Gartenausstellung 2027. Ggf. können Angebotsbausteine für den Alltagsverkehr übernommen werden.

 

·         Empfehlung zur Prüfung an Zweckverband
Als weitere Maßnahme, die aber nicht in der Zuständigkeit des Kreises Unna liegt, ist die Einrichtung der RegionalStadtBahn geplant. Mit der Nahverkehrsplanfortschreibung wird dem Zweckverband empfohlen, die Einrichtung einer solchen Anbindung zu prüfen.

 

 

Handlungsbedarf in Ergänzung zum Angebot

Zusätzlich zum Handlungsbedarf beim Angebot selbst sind auch in Ergänzung zum Angebot Verbesserungen erforderlich. Aus kommunaler Sicht betrifft dieses insbesondere den Bereich der Haltestellen, um die erforderliche Barrierefreiheit zu schaffen. Darüber hinaus werden aber auch Themen wie Intermodalität und Linienbeschleunigung in der Fortschreibung des Nahverkehrsplans genannt:

 

·         Inklusion: Kommunales Ausbaukonzept für Haltestellen
Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) soll der ÖPNV bis zum 01.01.2022 „vollständig barrierefrei“ sein. Das umfasst auch eine barrierefreie Ausgestaltung der Haltestellen, die sich überwiegend in kommunaler Zuständigkeit befinden. Aufgrund des personellen und finanziellen Aufwands, der für den Umbau aller Haltestellen entsteht, ist eine Umsetzung bis 2022 voraussichtlich nicht möglich. Es ist daher erforderlich, im Rahmen eines kommunalen Ausbaukonzepts eine Priorisierung vorzunehmen und auch zu begründen, warum einzelne Haltestellen ggf. von einem Ausbau ausgenommen werden können (z. B. Bedienung nur durch TaxiBus-Linien, geringe Nachfrage, keine Relevanz für soziale / öffentliche Einrichtungen). So kann dokumentiert werden, dass zwar nicht zum Stichtag, aber doch perspektivisch eine Barrierefreiheit bei den Haltestellen erzielt wird. Das Konzept ist mit weiteren Akteuren (z. B. Straßenbaulastträger, lokales Verkehrsunternehmen) abzustimmen. Im Ergebnis wird für alle Haltestellen dargestellt, ob ein Ausbau bis 2022 oder nach 2022 stattfindet oder nicht erforderlich ist.
Zur Schaffung von Barrierefreiheit sind ein erhöhter Bordstein (16 cm) und ein Blindenleitsystem erforderlich sowie in Abhängigkeit der Situation vor Ort zusätzlich eine sichere Querungsmöglichkeit.
Die Umsetzung in den Kommunen soll gemäß Nahverkehrsplanfortschreibung 2019 mit der Erstellung von Ausbaukonzepten erfolgen.
In Bergkamen ist – wie in allen anderen Kommunen auch – in den kommenden Jahren die Bereitstellung entsprechender Mittel im Haushalt erforderlich, um den gesetzlich vorgeschriebenen Ausbaustandard zu umzusetzen. Fördermittel sollen vorrangig akquiriert werden.

 

·         Intermodalität: Verknüpfung von Fahrrad und Bus
Das dichte Netz von Radstationen bietet im Kreis Unna derzeit schon vor allem Umsteigemöglichkeiten zum regionalen Schienenverkehr. In der Nahverkehrsplanfortschreibung 2013 wurden darüber hinausgehend erste Bushaltestellen dargestellt, an denen eine Verknüpfung zwischen Fahrrad und Bus möglich ist. Zwischenzeitlich wurden alle Bushaltestellen im Kreis Unna im Hinblick auf eine mögliche Intermodalität untersucht. In Bergkamen werden folgende Haltestellen als geeignet für eine Aufwertung der Fahrrad-Bus-Verknüpfung bewertet: Busbahnhof, Im alten Dorf, Im Kattros, Kettelerschule, Lessingstraße, Marina / Wichernstraße, Museumsplatz, Werner Straße.
Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Intermodalität sind u. a. eine Aufwertung / Erweiterung bestehender Standorte, die Errichtung weiterer Radabstellanlagen an Bushaltestellen sowie die Prüfung von Kooperationen mit öffentlichen / privaten Einrichtungen an Haltestellen.
Die Umsetzung kann in den Kommunen individuell erfolgen, in Abhängigkeit von Finanzierungsbedarf und der Flächenverfügbarkeit.

 

·         Umsteigen attraktiver gestalten
Da nicht auf allen Relationen umsteigefreie Verbindungen möglich sind, müssen Umstiege möglichst einfach sein. Vor diesem Hintergrund sollen verschiedene Maßnahmen im Hinblick auf eine Verbesserung des Umstiegs hin geprüft werden. In Bergkamen ist das an der Haltestelle Fritz-Husemann-Straße (Ost) der Umstieg von der Linie S20 aus Hamm-Herringen auf die Linie R13 nach Kamen Bahnhof und in Gegenrichtung.
Eine Qualitätssteigerung soll schrittweise bis 2021 erfolgen.

 

Neben der Schaffung von Barrierefreiheit und der Attraktivitätssteigerung des Angebots durch Verbesserung des Umstiegs zwischen Buslinien und zwischen Bus und Fahrrad wird in der Nahverkehrsplanfortschreibung weiterer Handlungsbedarf genannt. So soll etwa eine Fuhrparkqualifizierung hinsichtlich des Klimaschutzes erfolgen durch einen sukzessiven Austausch des Fuhrparks und Schulungen für einen energieeffizienten Fahrstil. Für alle Buslinien soll ermittelt werden, wie Verspätungen vermieden und eine Beschleunigung erzielt werden kann. Im Bereich der Information ist eine systematische und einheitliche Beschilderung auf allen Linien erforderlich, sowohl bei den Fahrzeugen als auch bei den Haltestellen und in Liniennetzplänen; ergänzend muss eine Qualifizierung der digitalen Fahrgastinformation erfolgen.

 

 

Vergabe

Die überwiegende Anzahl der Linienverkehre im Kreis sind gemeinwirtschaftliche Verkehre, die der Kreis Unna an das kreiseigene Verkehrsunternehmen VKU vergeben hat. Der an die VKU erteilte öffentliche Dienstleistungsauftrag (Direktvergabe gemäß Verordnung (EG) 1370/2007 Art. 5 Abs. 2) hat eine Laufzeit vom 01. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2020. Die zum 01. Januar 2021 erforderliche Neuvergabe soll wieder als öffentlicher Dienstleistungsauftrag direkt an die VKU erfolgen. Vorteil ist, dass der Kreis Unna unmittelbaren Kontrolleinfluss und eine Steuerungsfunktion auf das kommunaleigene Verkehrsunternehmen ausüben kann. Eine Anpassung der Leistungen an veränderte Verkehrsbedürfnisse oder Finanzen ist besser möglich als bei einer Fremdvergabe.

Der Nahverkehrsplan bildet die Grundlage für die Direktvergabe an die VKU, da in ihm das Zielnetz 2021 mit Fahrplanparametern (Liniensteckbriefen) definiert ist und umfassende und konkrete Qualitätsstandards beschrieben werden. Auf Basis des Nahverkehrsplans kann eine Vorabbekanntmachung durchgeführt wird, in der der Kreis Unna die beabsichtigte Direktvergabe mitteilt. Eine Vergabe der Gesamtleistung („Großes Bündel“) an die VKU integriert alle Linienverkehre in verkehrlicher, betrieblicher und wirtschaftlicher Hinsicht, das große Zielnetz ermöglicht eine optimale Betriebsdurchführung.

Durch die Ausschreibung der Vergabe als Gesamtleistung wird verhindert, dass lukrative Einzelverkehre aus dem Zielnetz herausgebrochen werden können.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die aktuelle Nahverkehrsplanfortschreibung soll die Grundlage für die Vergabe eines neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die VKU bilden. Die Bündelung aller Maßnahmen zu einer Gesamtleistung und die damit mögliche Verhinderung der Abspaltung lukrativer Einzellinien werden begrüßt.

In der Fortschreibung des Nahverkehrsplans werden umfangreiche Qualitätsstandards für den ÖPNV im Kreis Unna definiert. Die Anpassung dieser Standards an die aktuellen Anforderungen (z. B. das Thema Inklusion / Barrierefreiheit) wird seitens der Stadt Bergkamen ausdrücklich begrüßt, um einen attraktiven ÖPNV im Kreis zu schaffen, mit dem im besten Fall zusätzliche Nutzer generiert werden können. Dazu gehört auch die Erweiterung des Netzes an Service-Centern mit der geplanten Einrichtung einer solchen Servicestelle in Bergkamen.

 

Zu den im Einzelnen geplanten Maßnahmen im Liniennetz wird wie folgt Stellung genommen:

·         Die vorab umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der Verbindung Bergkamen Busbahnhof – Kamen Bahnhof werden begrüßt. Wie in der Fortschreibung des Nahverkehrsplans beschrieben sollen die Anschlüsse an den regionalen Schienenverkehr bedarfsabhängig weiter geprüft werden.

·         Auch die vorab umgesetzte Maßnahme zur besseren Anbindung der Gewerbegebiete wird begrüßt. Den weiteren Verbesserungen zur Erschließung der Gewerbegebiete zu den Schichtendzeiten auf der Linie R82 wird zugestimmt.

·         Die Erschließung des Stadtteils Overberge ist durch die Einführung der Linie R82 als alternierende Linienführung zur Linie R81 deutlich verbessert worden gegenüber der früheren Anbindung mittels TaxiBus. Es soll an der Zielsetzung festgehalten werden, alle Fahrten perspektivisch über die Landwehrstraße zu führen. Es wird angeregt zu prüfen, ob auf dem Linienweg an anderer Stelle eine Beschleunigung erzielt werden kann, um so das erforderliche Zeitfenster für die Fahrten über die Landwehrstraße zu schaffen.

·         Die Verbesserungen zur Anbindung / Erschließung des Stadtteils Oberaden sind im September 2017 bereits im Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr der Stadt Bergkamen vorgestellt worden. Dieser hat den Maßnahmen zugestimmt. An dieser positiven Stellungnahme wird festgehalten.

·         Zur Einbindung der Wasserstadt Aden in das ÖPNV-Netz sind im Herbst 2017 zwei Linienvarianten erarbeitet worden. Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr der Stadt Bergkamen hat sich in seiner Sitzung im September 2017 für die zweite der vorgestellten Varianten ausgesprochen, d. h. eine Linienführung Richtung Kamen Bahnhof. In der Fortschreibung wird nun dargestellt, dass es sich um ein perspektivisches Planungspaket handelt, für den der genaue Bedarf anhand der Potenziale aus der Wasserstadt Aden, den Gewerbegebieten entlang der Linienführung und dem Potenzial aus dem Zentralen Versorgungsbereich Oberaden nachzuweisen ist. Diese Formulierung suggeriert, dass die tatsächliche Umsetzung grundsätzlich noch in Frage gestellt wird, sofern zu wenig Potenzial ermittelt wird. Die Einrichtung als solche sollte jedoch nicht infrage gestellt werden. Lediglich die Angebotsstruktur (Taktung, Fahrten am Wochenende) ist noch zu diskutieren oder sollte über eine Testphase ermittelt werden.

·         Innerhalb der Laufzeit des kommenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags (01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2030) wird die Internationale Gartenausstellung 2027 stattfinden. Insofern ist es nur konsequent, das Thema als perspektivisches Planungspaket aufzunehmen. Positiv ist dabei, dass ein Angebot im Schienenverkehr auch für Bergkamen geprüft werden soll. Eventuell können hierdurch Fortschritte bei Thema RegionalStadtBahn erzielt werden. Besonders klimafreundliche Mobilitätskonzepte können im Ausstellungsjahr erprobt und für einen späteren Regelbetrieb getestet werden.

·         In der Nahverkehrsplanfortschreibung wird als Prüfempfehlung an den Zweckverband das Projekt RegionalStadtBahn ebenfalls genannt. Die Stadt Bergkamen begrüßt, dass damit die RegionalStadtBahn auf verschiedenen Ebenen vorangebracht werden soll.

·         Gemäß Personenbeförderungsgesetz sollen alle Haltestellen bis 2022 barrierefrei sein. Angesichts des hohen finanziellen und personellen Aufwands, der damit verbunden ist, ist eine Umsetzung nicht für alle Haltstellen zu realisieren. Der Nahverkehrsplan gibt allerdings einen guten Rahmen vor, dass mit einem kommunalen Handlungskonzept eine stufenweise Umsetzung dieser Vorgabe möglich ist. Der genannte Zeitraum ab 2019 wird aus Sicht der Stadt Bergkamen als realistisch für die Erstellung eines solchen Handlungskonzepts angesehen.

·         Dem Thema Intermodalität, d. h. der Verknüpfung von Fahrrad und Bus steht die Stadt Bergkamen grundsätzlich positiv gegenüber. Inwieweit die aufgeführten Haltestellen für eine Ausweitung des Angebots an Radabstellanlagen geeignet sind, muss im Einzelnen geprüft und mit dem Radverkehrskonzept abgeglichen werden.

·         In Anhang F des Nahverkehrsplans sind alle Linien mit Steckbriefen aufgeführt, auch die Linien, die im Rahmen der Nahverkehrsplanteilfortschreibung 2016 neu eingerichtet wurden (C11, D80). In Anhang E, in dem alle Linien aufgeführt sind, die im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags gemeinsam als „Großes Bündel“ (an die VKU) vergeben werden sollen, sind diese Linien auch genannt.
Die Maßnahmen im Rahmen der Teilfortschreibung 2016 waren gemäß Beschluss des Kreistags mit einer „Rückholklausel“ behaftet; nach zwei Jahren sollte geprüft werden, ob die Linien entsprechend angenommen werden. Mit der Darstellung der Liniensteckbriefe und der Zuordnung der Linien zum Vergabepaket muss nunmehr davon ausgegangen werden, dass für die 2016 umgesetzten Änderungen eine Prüfung mit positivem Ergebnis bereits erfolgt ist oder dass die Linien ohne weitere Prüfung übernommen werden. Die Stadt Bergkamen fordert die Vorlage von Nutzerzahlen und Aussagen zum (dauerhaften) Bestand der Linien gemäß Kreistagsbeschluss. Dieses ist auch im Hinblick auf ggf. erforderliche Haltestellenertüchtigungen notwendig, da einige Haltestellen aufgrund der Rückholklausel zunächst nur provisorisch eingerichtet wurden.
Vorbehaltlich positiver Nutzerzahlen stimmt die Stadt Bergkamen der Beibehaltung der Maßnahmen der Teilfortschreibung 2016 zu.

 

Abschließend zwei redaktionelle Anmerkungen:

·         S. 129, Maßnahme C 8: Bei den Maßnahmen kann bei der Prüfung eines Angebots im Schienenverkehr „Kamen“ entfallen, da es keine entsprechende Anbindung zu Lünen und Bergkamen gibt. Ggf. ist hier „Werne“, „Hamm“ oder „Dortmund“ zu ergänzen.

·         Bei den „Strukturdaten Einrichtungen“ (Anlage zum Nahverkehrsplan) ist für den Friedhof Oberaden als Adresse „Preinstraße“ aufgeführt, der Friedhof befindet sich jedoch an der Mühlenstraße.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thiede