durch die Trianel GmbH
hier: Mittelbare Beteiligung der GSW über die Trianel GmbH
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom
25.06.2018 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der
Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:
Der Entscheidung der Geschäftsführung der GSW als
Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH, - mit dem
erklärten Vorbehalt der notwendigen Gremienbeschlüsse der GSW - an der
nachfolgenden Beschlussfassung der
Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH vom 09.03.2018 mitzuwirken, wird
zugestimmt:
Auszug aus der Beschlussvorlage der Gesellschafterversammlung der Trianel
GmbH vom 09.03.2018:
„Die Gesellschafterversammlung der Trianel
GmbH stimmt der Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile der Beteiligung der
Trianel GmbH an der GESY Green Energy Systems GmbH an die ENERTRAG AG, Agrowea
GmbH & Co. KG, VSB Holding GmbH, Erich Preißler sowie WEB Windenergie AG
zu.
Für den Fall, dass der Verkauf an die fünf
vorgenannten Käufer nicht wirksam werden sollte, wird hilfsweise einer
anderweitigen Veräußerung der Beteiligung, einer Kündigung des
Gesellschaftsvertrages oder einer Liquidation der GESY Green Energy Systems
zugestimmt.
Die Geschäftsführung wird beauftragt und
bevollmächtigt, sämtliche für die Beendigung an der Beteiligung an der GESY
Green Energy Systems GmbH notwendigen und erforderlichen Handlungen
vorzunehmen, sowie entsprechende Beschlüsse, insbesondere in
Gesellschafterversammlungen der GESY Green Energy Systems GmbH, zu fassen.
Etwaige
Gremienvorbehalte seitens der Gesellschafter zu diesem Beschluss sollten bis
zum 15.06.2018 ausgeräumt werden.“
Sachdarstellung:
Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) ist
an der Trianel GmbH mit zurzeit 0,83% beteiligt. Die Trianel GmbH beabsichtigt
sämtliche Geschäftsanteile an der GESY Green Energy Systems GmbH zu veräußern.
In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 25.06.2018 wird die Ausräumung
des Gremienvorbehaltes beraten. Nach erteilter Beschlussfassung des
Aufsichtsrates der GSW wird eine Beschlussempfehlung an die
Gesellschafterversammlung ausgesprochen.
Zur Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage
für den Aufsichtsrat verwiesen.
(Anlage – Vorlage
Aufsichtsrat)
Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei
Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur
Beratung und Beschlussfassung gegeben.
Sollte eine abweichende Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW erfolgen, wird dem Rat entsprechend berichtet.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Mölle |
|