Betreff
Schulentwicklungsplanung Primarbereich
hier: Umzug der Jahnschule
Vorlage
11/1210
Aktenzeichen
kry-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Jahn-Grundschule in Bergkamen-Oberaden von der Jahnstraße 15 in das freie Gebäude der ehemaligen Burgschule an der Alisostraße 50 zu verlegen. Der Umzug soll nach Fertigstellung des entsprechenden Erweiterungsbaues erfolgen.

 

Sachdarstellung:

 

 

Schulentwicklungsplanung in der Primarstufe: Umzug der Jahn-Grundschule in das Schulgebäude an der Alisostraße

 

 

1.         Ausgangslage

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 21.11.2017, Drucksache-Nr. 11/1049, die Verwaltung beauftragt, in Absprache mit der Schulleitung der Jahnschule und der Unteren Schulaufsichtsbehörde ein Konzept für die bauliche Erweiterung des Schulgebäudes an der Alisostraße zu einer dreizügigen Grundschule auszuarbeiten.

 

Die in der o. g. Vorlage ausgeführten Gründe, die zum Vorschlag der Verwaltung geführt haben, sind hier noch einmal kurz erläutert:

 

Die Jahnschule, die zurzeit an der Jahnstraße untergebracht ist, ist eine dreizügige Grundschule. Die bauliche Bewertung des Schulgebäudes hat zum Ergebnis gehabt, dass die notwendige umfassende Sanierung wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Außerdem müsste die Sanierung bei vollem Schulbetrieb erfolgen, da es keine Ausweichräume in dem Schulgebäude gibt. Ein Erhalt des Standortes durch Errichtung eines Neubaus in unmittelbarer Nähe mit abschließendem Abbruch des Altgebäudes ist ebenfalls nicht möglich. So ergibt sich die Notwendigkeit eines Standortwechsels.

 

Zwischenzeitlich ist durch das Amt für Immobilienwirtschaft, Sachgebiet Hochbau, ein Ingenieurbüro beauftragt worden, die Ausschreibung für den Abriss des östlichen Gebäudeteiles der ehemaligen Burgschule vorzubereiten.

Parallel läuft die Suche nach einem Architekturbüro, mit dem die Planung für den Neubau erstellt werden soll. Das Büro soll auf alle Fälle Erfahrungen im Bau von Schulgebäuden haben.

 

 

2.         Beteiligung nach dem Schulgesetz NRW

 

Grundsätzlich können Maßnahmen, die die Schulentwicklung in einer Kommune betreffen, nur unter Einbindung der Beteiligten durchgeführt werden. Dazu gehören neben der Schule selbst auch die benachbarten Kommunen als Schulträger.

 

2.1       Beteiligung der Nachbarkommunen

 

Nach § 80 Abs. 1 Schulgesetz NRW ist die Schulentwicklungsplanung mit den benachbarten Schulträgern abzustimmen. Dazu sind die Städte Kamen, Werne und Lünen mit Schreiben vom 19. März 2018 über die Planung in Bergkamen informiert worden. Einwände oder Bedenken hat es von den drei genannten Kommunen nicht gegeben.

 

2.2       Beteiligung der betroffenen Schulen

 

Nach § 76 Schulgesetz NRW sind die Schulen in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten vom Schulträger rechtzeitig zu beteiligen. Zu den bedeutsamen Angelegenheiten gehört nach § 76 Nr. 4 Schulgesetz NRW insbesondere die räumliche Unterbringung der Schule.

 

Mit Schreiben vom 08.02.2018 ist die Schulleiterin der Jahn-Grundschule in Bergkamen-Oberaden über den geplanten Umzug in Kenntnis gesetzt und gebeten worden, einen Beschluss der Schulkonferenz herbeizuführen.

 

Die Schulkonferenz hat am 12.03.2018 getagt. Nach der Anhörung der Sachargumente für einen beabsichtigten Umzug der Jahnschule hat sich die Schulkonferenz einstimmig für einen Umzug in das Schulgebäude in der Alisostraße ausgesprochen.

 

 

3.         Weitere Vorgehensweise

 

Die weitere Vorgehensweise sieht so aus, dass bei einem entsprechenden Ratsbeschluss dieser über die Untere Schulaufsichtsbehörde, dem Schulamt für den Kreis Unna, der Oberen Schulaufsichtsbehörde, der Bezirksregierung in Arnsberg, zugeleitet wird.

 

Nach § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW bedarf der Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die Obere Schulaufsichtsbehörde.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray