Betreff
Einrichtung eines weiteren Familienzentrums in Bergkamen im Kindergartenjahr 2018/19
Vorlage
11/1197
Aktenzeichen
hö-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt, den AWO-Kindergarten „Funkelstein“ in Bergkamen-Oberaden, Stormstr. 49 d, einschließlich der Außengruppe im Jugendfreizeitzentrum Yellowstone zum Familienzentrum zu benennen.

 

Sachdarstellung:

 

Ausgangslage

 

Das  Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 16. Februar 2018 mitgeteilt, dass im Kindergartenjahr 2018/19 bis zu 150 neue Familienzentren gefördert werden. In Nordrhein-Westfalen wird es dann voraussichtlich rund 3.700 Kindertageseinrichtungen geben, die als Familienzentrum arbeiten.

 

Im Rahmen dieser Zuteilung hat die Stadt Bergkamen die Zusage für den Ausbau einer weiteren Kindertagesstätte im Kindergartenjahr 2018/19 erhalten. Die vom Jugendhilfeausschuss benannte Einrichtung muss dem Ministerium bis zum 15.06.2018 gemeldet werden.

 

In Bergkamen gibt es zz. 10 Familienzentren, zusätzlich befindet sich die AWO-Kindertageseinrichtung „Wackelzahn“ im Zertifizierungsverfahren zum 11. Familienzentrum (Anlage 1)

 

Bewerbungen

 

Anfang März d. J. wurden die Kindertageseinrichtungen, die noch kein Familienzentrum sind sowie deren Träger über den Erlass des Ministeriums informiert und gebeten, bis zum 23.03.2018 eine grundsätzliche Interessenbekundung und bis zum 20.04.2018 eine schriftliche Bewerbung abzugeben.

 

Daraufhin hat die AWO-Kita „Funkelstein“ ihr Bewerbungsschreiben mit Datum vom 10.04.18 zugesandt.

Die Leitungen der kath. Kindertageseinrichtungen St. Elisabeth Oberaden und der Johanniter-Kita Eichendorffstraße haben mitgeteilt, dass sie von einer Bewerbung im Kindergartenjahr 2018/19 absehen. Weitere Rückmeldungen gab es nicht.

 

Entscheidungskriterien

 

Die Entscheidung, welche Kindertageseinrichtung zum Familienzentrum erweitert werden kann, obliegt dem Jugendhilfeausschuss. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat im Rahmen der Empfehlung „kleinräumige Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf“ folgende sozialraumbezogene Auswahlkriterien benannt:

 

  • Anzahl der Kinder unter sieben Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II
  • Anteil der Arbeitslosen – Anteil der arbeitslosen Eltern
  • Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund
  • Anteil von Hilfen zur Erziehung
  • Anteil der Eltern mit Beitragsbefreiung bzw. durchschnittliches Elternbeitragsaufkommen
  • Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf

 

Diese Kriterien, die bei einer Auswahl mehrerer Bewerber heranzuziehen sind, verdeutlichen die Zielsetzung des Landes, die in der Handreichung des Ministeriums wie folgt beschrieben wird:

 

„Familienzentren werden vor allem für Kinder und Eltern gebraucht, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Denn, ob Kindern und Jugendlichen Bildungs- und Lebenschancen eröffnet werden und ob sie diese ergreifen, das hängt noch immer in hohem Maße von der sozialen Herkunft ab. Benachteiligte Familien benötigen daher gezielte niedrigschwellige und alltagsnahe Angebote, denn gerade für sie ist der Gang in Beratungs- und Bildungseinrichtungen nicht immer selbstverständlich, obwohl der Wunsch nach Unterstützung hier besonders groß ist. Deshalb werden die örtlichen Jugendämter gebeten, Familienzentren prioritär in benachteiligten Gebieten aufzubauen. Allerdings können bei einer Bedarfsdeckung Familienzentren auch in anderen Stadtteilen etabliert werden. Damit erhalten die örtlichen Jugendämter wieder mehr Flexibilität bei ihrer Standortentscheidung.“

 

Da lediglich eine Bewerbung, nämlich die der AWO-Einrichtung „Funkelstein“ aus Bergkamen-Oberaden vorliegt, ist ein Vergleich anhand der Entscheidungskriterien mit anderen Bewerbern nicht notwendig. In Bergkamen befindet sich derzeit in jedem Ortsteil mindestens ein Familienzentrum, in Oberaden bestehen bereits zwei. Die Einrichtung eines weiteren Familienzentrums in diesem Ortsteil eröffnet die Möglichkeit Bedarfe zu fokussieren und noch passgenauere Angebote zu machen. Dies entspricht auch der oben zitierten Zielsetzung des Landes.

 

Bewerbung der Kita „Funkelstein“

 

Aktuell werden in der Einrichtung 85 Kinder in vier Gruppen betreut, davon 12 Kinder unter drei Jahren und drei Integrationskinder. Eine Gruppe befindet sich als Außengruppe im Jugendheim „Yellowstone“. Die Kita erhält im laufenden Kindergartenjahr eine Förderung als „plus-Kita“ in Höhe von 25.000,00 €. Das Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) definiert eine „plus-Kita“ als eine Kindertageseinrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses.

Die Bewerbung der AWO „Funkelstein“, aus der auch die Sozialdaten der aufgenommenen Familien hervorgehen, ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder