Betreff
Wildkrautbeseitigung durch den Baubetriebshof und EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB)
hier: Einsatz alternativer Technik
Vorlage
11/1196
Aktenzeichen
70.5
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr nimmt die Vorlage des EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Bis zum 31.12.2015 hatte die Stadt Bergkamen, hier der Baubetriebshof, eine Ausnahme­genehmigung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für städt. Sportplätze (Tennen­flächen) und Fried­höfe (Wegeflächen). Zugelassen war das Glyphosathaltige Mittel Round-Up bzw. Round-Up Ultra.
Aufgrund der bereits damaligen kontroversen Diskussion zum Einsatz des vg. Mittels sowie der abgeschlossenen Umwandlung der Tennensportplätze in Kunstrasenplätze wurde auf eine erneute Antragstellung verzichtet.

Seitens des Baubetriebshofes und durch den EBB erfolgt die Wildkrautbekämpfung durch mechanische / manuelle Verfahren und ergänzenden Technikeinsatz.

Zur mechanisch / manuellen Beseitigung gehört die Entfernung durch manuellen Hand­einsatz im Rahmen der Grünpflegegänge an den einzelnen Grünanlagen. Hier kommen auch die Mitarbeiter der Hellweg-Werkstätten im Rahmen des Jahresauftrages zur Rabattenpflege in Grünanlagen und auf städt. Friedhöfen zum Einsatz.

Der mechanische Einsatz erfolgt durch

  • handgeführte Wildkrautbürsten,
  • Aufsätze für Freischneider,
  • Wildkrautbesenbesatz an den beiden Kehrmaschinen des EBB.

Folgende Vorteile sind hier zu nennen:

  1. Das Ergebnis ist schnell optisch sichtbar,
  2. der Einsatz bei Treppen, Kanten und kleineren Flächen ist möglich,
  3. eine mittlere bis hohe Flächenleistung als Anbaugerät an den Kehrmaschinen,
  4. verschiedene Härten der Bürsten sind möglich.


 

Für den Pflegeeinsatz wurden folgende Alternativen in den Entscheidungsprozess einbezogen:

„Waipuna“-System
Hier wird Wasser auf eine Temperatur von 97° C erhitzt und mit einem Pflanzenzucker-extrakt als Schaumbildner (drei Promille) vermischt. Die Erfahrungswerte waren hoher Energie-(Dieselverbrennungsmotor) und Wasserverbrauch, auffallende Geruchs­emmissionen („Waschtag“), teilweise starker Ameisenbefall im Gehwegplattenbereichen.

Thermische Verfahren mit Heißwasser / Heißdampf

Beide vg. Verfahrensarten haben sich im Test am Betriebshof als geeignet erwiesen. Der Verbrauch an Energie (Dieselverbrennungsmotor) war weitgehend identisch, beim Wasser­verbrauch benötigten die Heißdampfgeräte rund 20 – 25 % mehr Material. Insgesamt waren beide Verfahren kostengünstiger als das „Waipuna“-Verfahren; dies auch, da keine Zusatz­mittel zur Wärme-Isolierung notwendig waren. Des Weiteren verfügten die vg. Aufbauten über ein geringeres Eigengewicht, waren somit sowohl auf allen Pritschenfahrzeugen (3,5 Tonnen-Problematik aufgrund der Pkw-Führerschein Klasse B) als auch auf Anhängern mobil. Das „Waipuna“-System erfordert hier größere Kraftfahrzeuge (Eigengewicht rd. 1,5 Tonnen).

Als Vorteile stellten sich folgende Punkte heraus:

  1. Wirkung bei oben liegenden Samen,
  2. Wirkung auf Algen und Moose,
  3. teilweise Wirkung bis in die Wurzel,
  4. zumindest mittlere Flächenleistung.

 

Auf einen Test mit Infrarot –  / Heißluft – Verfahren bzw. Abflamm – Verfahren wurde aufgrund der freigesetzten CO² Emissionen im Betrieb und des hohen Gasverbrauches verzichtet.

 

Aufgrund der durchgeführten Testreihe in Kombination mit den historischen Erfahrungs­werten der mechanischen / manuellen Wildkrautbekämpfung wurde seitens der Leitung des Baubetriebshofes bzw. EBB eine Kombination aus mechanisch / manuellem Einsatz sowie Heißwasser-Wildkrautbekämpfung favorisiert.

Es erfolgte eine öffentliche Ausschreibung, die Vergabe wurde nach Zustimmung durch das Rechnungsprüfungsamt im November 2016 durch den EBB abgeschlossen, Kosten rund 31.500 € bei achtjähriger Abschreibungsdauer. Bei Nutzung durch den Baubetriebshof in Grünanlagen und nicht öffentlichen Bereichen erfolgt eine Kostenverrechnung zwischen beiden Betrieben.


Die Erfahrungswerte im Jahr 2017 sind positiv; der gewünschte Erfolg stellt sich allerdings lediglich dann ein, wenn die mindestens drei Pflegegänge im optimalen zeitlichen Abstand und nachhaltig durchgeführt werden.

 

Der Personaleinsatz ist (teilweise deutlich) intensiver als zur Zeit des Einsatzes von Round-Up.

 

Die Stadt Bergkamen wird seit Anfang des Jahres 2018 auf der interaktiven Karte des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) als Pestizid- bzw. Glyphosatfreie Kommune geführt.

 

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

allgemeine Betriebskosten

Produkt-/Sachkonto:             

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

 

 

Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter u. Betriebsleiter EBB

 

 

Stv. Betriebsleiter EBB

 

 

 

 

Polplatz

Gärtnermeister BBH

 

 

 

 

Bartusch