Betreff
Verteilung der Fördermittel für die Behindertenarbeit in Bergkamen im Jahr 2018
Vorlage
11/1168
Aktenzeichen
50 klo-hr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Behindertenbeirat der Stadt Bergkamen beschließt, die Fördermittel für die Behindertenarbeit im Haushalts-/Budgetjahr 2018 i. H. v. insg. 6.140 € zu zwei Dritteln als Grundförderung, zu gleichen Teilen aufgeteilt auf alle geförderten Gruppen, und zu einem Drittel anhand der Mitgliederzahlen zum Stand 31.12.2017 wie folgt zu verteilen:

 

Mitglieder

 2/3

 1/3

Gesamt-

Gruppe/Verein:

31.12.2017

Grundförderung

nach Mitgliedern

förderung:

Behindertengruppe

Wichernhaus

21

454,81 €

121,42 €

576,23 €

Behindertengruppe

Martin-Luther-Zentrum

16

454,81 €

92,51 €

547,32 €

Behindertensportgemeinschaft

Bergkamen

98

454,81 €

566,60 €

1.021,41 €

Gehörlosenverein

Einigkeit

8

454,81 €

46,25 €

501,06 €

Freundeskreis der

Von-Bodelschwingh-Schule

28

454,81 €

161,89 €

616,70 €

Behindertenkreis Sundern

12

454,81 €

69,38 €

524,19 €

Blinden- und Sehbehindertenverein

Bergkamen

17

454,81 €

98,29 €

553,10 €

Initiative „Down-Syndrom“

Kreis Unna e. V.

44

454,81 €

254,39 €

709,20 €

Deutsche Rheumaliga e.V.

Ortsgruppe Bergkamen

110

454,81 €

635,98 €

1.090,79 €

354

4.093,29 €

2.046,71 €

6.140,00 €

 

 

Sachdarstellung:

 

Wie in den Vorjahren stehen im Haushalts-/Budgetjahr 2018 für die Förderung der lokalen Behindertenarbeit in Bergkamen Mittel in einer Gesamthöhe von 6.140,00 € zur Verfügung. Hiermit soll den örtlichen Selbsthilfegruppen bzw. -organisationen eine grundlegende finanzielle Ausstattung für ihre Tätigkeit garantiert werden.

 

Da es sich bei den in 2018 bereitgestellten Mitteln um die Förderung der örtlichen Behindertenarbeit in Bergkamen handelt, soll bei den über das Stadtgebiet hinaus organisierten Gruppen durch diese eigenverantwortlich die Verwendung der Förderbeträge ausschließlich für die Bergkamener Mitglieder sichergestellt werden. Eine Weiterleitung an übergeordnete Organisationen oder Nutzung für Mitglieder außerhalb des Bergkamener Stadtgebietes ist ausgeschlossen.

 

Die Ermittlung der Zuschussbeträge basiert auf der in der Sitzung des Behindertenbeirates vom 20.03.2013 beschlossenen Verteilungsvariante, wonach 2/3 des Zuschusses als Grundförderung und 1/3 des Zuschusses anhand der Mitgliederzahlen verteilt werden soll.

 

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Regionalgruppe Bergkamen vom Bundesverband Polio wie in den Vorjahren auch in 2018 zu Gunsten der anderen Gruppen auf diese finanzielle Förderung verzichten.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Brüggenthies

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Klose