Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung stimmt dem Standort Sugambrerstraße in Bergkamen-Oberaden für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung zu.
Sachdarstellung:
Zur Deckung des Bedarfs
an Betreuungsplätzen ist gemäß dem Entwurf des Kindergartenbedarfsplans in
Stadtteil Oberaden kurzfristig die Einrichtung einer neuen
Kindertageseinrichtung erforderlich (vgl. Drucksache 11/1059). Seitens der
Verwaltung wurden mehrere städtische und im Privateigentum stehende Gebäude
sowie unbebaute Grundstücke auf ihre Eignung für diese Nutzung geprüft.
Vorhandene Gebäude, insbesondere die städtischen Schulgebäude, kamen nicht in
Frage, weil hier zunächst eine Umstrukturierung im Grundschulbestand
vorgenommen werden soll. Geeignete Gebäude in Privatbesitz sind nicht
vorhanden.
Geeigneter Standort
sowohl hinsichtlich einer kurzfristigen Verfügbarkeit als auch bezüglich der
Bebaubarkeit ist das Grundstück östlich der Sugambrerstraße und nördlich des
Kunstrasenplatzes (siehe Anlage).
Das Grundstück liegt
zentral in Oberaden, umfasst eine Größe von rund 3.750 m² und befindet sich im
Eigentum der Stadt Bergkamen. Nördlich grenzt Wohnbebauung an, westlich und
südlich Sportanlagen. Östlich befindet sich die bisher unbebaute Freifläche an
der Hermann-Stehr-Straße.
Die Fläche wird derzeit
als Bolzplatz genutzt. Da sich in der Umgebung weitere Ballspielflächen
befinden, muss nach Angaben des Jugendamts kein Ersatz für den Wegfall des
Bolzplatzes geschaffen werden (vgl. Vorlage Jugendhilfeausschuss, Drucksache
11/1134).
Die Erschließung der
Fläche sollte unmittelbar von der Sugambrerstraße aus erfolgen. Die an der
gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen rund 20 öffentlichen Stellplätze
sind für Bring- und Abholverkehre nutzbar, sodass auf dem Grundstück selbst nur
wenige Stellplätze, insbesondere für das Personal der Kindertageseinrichtung,
erforderlich sind.
Die Buslinie R 11
(Lünen – Bergkamen) verkehrt nördlich des Standorts über die Straße „Am
Römerberg“. Die Haltestelle „Sugambrerstraße“ befindet sich rund 400 m
entfernt.
Bei der Aufstellung
eines Bebauungsplans für den Bereich Hermann-Stehr-Straße ist darauf zu achten,
dass Fußwegebeziehungen erhalten und auch innerhalb dieses Gebietes geschaffen
werden. Ein Wohngebiet an dieser Stelle wäre dann optimal an diese soziale
Einrichtung angebunden.
Neben der Nutzung der
benachbarten Parkplätze bietet der Standort gegebenenfalls auch Synergieeffekte
hinsichtlich der Nutzung der Sportanlagen.
Es gibt keinen Bebauungsplan. Die benachbarten Flächen befinden sich ebenfalls nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Sie werden gemäß § 34 BauGB als Allgemeines Wohngebiet eingestuft; zulässig ist eine zweigeschossige, offene Bauweise.
Die Bebauung des Grundstücks mit einer Kindertageseinrichtung sollte ein- bis zweigeschossig sein, als Übergang zu den angrenzenden Freiflächen.
Bei Einhaltung dieser Vorgaben ist das beabsichtigte Bauvorhaben planungsrechtlich genehmigungsfähig.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thiede |
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