Betreff
Standort für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung in Bergkamen-Oberaden
Vorlage
11/1147
Aktenzeichen
61 thi-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung stimmt dem Standort Sugambrerstraße in Bergkamen-Oberaden für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung zu.

 

Sachdarstellung:

 

Zur Deckung des Bedarfs an Betreuungsplätzen ist gemäß dem Entwurf des Kindergartenbedarfsplans in Stadtteil Oberaden kurzfristig die Einrichtung einer neuen Kindertageseinrichtung erforderlich (vgl. Drucksache 11/1059). Seitens der Verwaltung wurden mehrere städtische und im Privateigentum stehende Gebäude sowie unbebaute Grundstücke auf ihre Eignung für diese Nutzung geprüft. Vorhandene Gebäude, insbesondere die städtischen Schulgebäude, kamen nicht in Frage, weil hier zunächst eine Umstrukturierung im Grundschulbestand vorgenommen werden soll. Geeignete Gebäude in Privatbesitz sind nicht vorhanden.

 

Geeigneter Standort sowohl hinsichtlich einer kurzfristigen Verfügbarkeit als auch bezüglich der Bebaubarkeit ist das Grundstück östlich der Sugambrerstraße und nördlich des Kunstrasenplatzes (siehe Anlage).

Das Grundstück liegt zentral in Oberaden, umfasst eine Größe von rund 3.750 m² und befindet sich im Eigentum der Stadt Bergkamen. Nördlich grenzt Wohnbebauung an, westlich und südlich Sportanlagen. Östlich befindet sich die bisher unbebaute Freifläche an der Hermann-Stehr-Straße.

Die Fläche wird derzeit als Bolzplatz genutzt. Da sich in der Umgebung weitere Ballspielflächen befinden, muss nach Angaben des Jugendamts kein Ersatz für den Wegfall des Bolzplatzes geschaffen werden (vgl. Vorlage Jugendhilfeausschuss, Drucksache 11/1134).

 

Die Erschließung der Fläche sollte unmittelbar von der Sugambrerstraße aus erfolgen. Die an der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen rund 20 öffentlichen Stellplätze sind für Bring- und Abholverkehre nutzbar, sodass auf dem Grundstück selbst nur wenige Stellplätze, insbesondere für das Personal der Kindertageseinrichtung, erforderlich sind.

 

Die Buslinie R 11 (Lünen – Bergkamen) verkehrt nördlich des Standorts über die Straße „Am Römerberg“. Die Haltestelle „Sugambrerstraße“ befindet sich rund 400 m entfernt.

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich Hermann-Stehr-Straße ist darauf zu achten, dass Fußwegebeziehungen erhalten und auch innerhalb dieses Gebietes geschaffen werden. Ein Wohngebiet an dieser Stelle wäre dann optimal an diese soziale Einrichtung angebunden.

 

Neben der Nutzung der benachbarten Parkplätze bietet der Standort gegebenenfalls auch Synergieeffekte hinsichtlich der Nutzung der Sportanlagen.

 

Es gibt keinen Bebauungsplan. Die benachbarten Flächen befinden sich ebenfalls nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Sie werden gemäß § 34 BauGB als Allgemeines Wohngebiet eingestuft; zulässig ist eine zweigeschossige, offene Bauweise.

Die Bebauung des Grundstücks mit einer Kindertageseinrichtung sollte ein- bis zweigeschossig sein, als Übergang zu den angrenzenden Freiflächen.

Bei Einhaltung dieser Vorgaben ist das beabsichtigte Bauvorhaben planungsrechtlich genehmigungsfähig.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3.1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thiede