Betreff
Neufestsetzung der Einzelstundenvergütung für die auf Honorarbasis beschäftigten Lehrkräfte der Musikschule Bergkamen ab 01.05.2018
Vorlage
11/1142
Aktenzeichen
ot-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Neufestsetzung der Einzelstundenvergütung

für die auf Honorarbasis beschäftigten Lehrkräfte der Musikschule der Stadt Bergkamen zum 01.05.2018.

 

Sachdarstellung:

 

Der Satz für die Einzelstundenvergütung ist Grundlage für die Berechnung der einzelnen

Unterrichtstätigkeiten der auf Honorarbasis beschäftigten Lehrkräfte der Musikschule

Bergkamen. Die letzte Änderung der Einzelstundenvergütung für Honorarlehrkräfte der Musikschule erfolgte in zwei Schritten zum 1. Januar 2009 von € 19,06 auf € 20,- und zum 1. Januar 2010 auf € 21,-. Zuvor war der Honorarsatz letztmalig im September 2001 angepasst worden. Der Satz für die Einzelstundenvergütung der auf Honorarbasis beschäftigten Lehrkräfte blieb mit Blick auf das HSK unverändert.

 

Die Höhe der Einzelstundenvergütung ist unter anderem ein wichtiges Kriterium für die erfolgreiche Anwerbung von Lehrkräften für die vielfältigen, z. T. sehr spezialisierten Aufgaben im Unterrichtsangebot der Musikschule. Gerade im Zusammenhang mit JeKits gibt es einen Wettbewerb der Musikschulen um qualifizierte und vielseitige Lehrkräfte. Sowohl bei der Anwerbung, der Ausdehnung der Unterrichtstätigkeit bei entsprechender Nachfrage und der Annahme von Folge-Honorarverträgen ist natürlich auch die Höhe der Bezahlung ausschlaggebend. Das vielfältige Angebot der städtischen Musikschule kann dauerhaft nur durch eine marktübliche Vergütung aufrechterhalten werden. Um einen marktüblichen Stand bis Anfang 2021 bei den Honorarsätzen zu erreichen, werden daher folgende gestaffelten Steigerungen der Einzelstundenvergütung zum 01.05.2018 und für die kommenden Jahre vorgeschlagen:

 

01.05.2018                          € 22

01.01.2019                          € 23

01.01.2020                          € 24

01.01.2021                          € 25

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei der aktuellen Jahreswochenstundenzahl von 170 U.-Std. ergeben sich jährliche Mehrkosten von rund € 4.800 für 2018 und in den Folgejahren von rund € 7.300 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr. Haushaltsmittel stehen im Produkt zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Kulturreferentin

 

 

 

 

 

Schmidt-Apel

Musikschulleiter

 

 

 

 

 

Ottjes