Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die Neufestsetzung der Einzelstundenvergütung
für die auf
Honorarbasis beschäftigten Lehrkräfte der Musikschule der Stadt Bergkamen zum
01.05.2018.
Sachdarstellung:
Der Satz für die
Einzelstundenvergütung ist Grundlage für die Berechnung der einzelnen
Unterrichtstätigkeiten
der auf Honorarbasis beschäftigten Lehrkräfte der Musikschule
Bergkamen. Die
letzte Änderung der Einzelstundenvergütung für Honorarlehrkräfte der
Musikschule erfolgte in zwei Schritten zum 1. Januar 2009 von € 19,06 auf €
20,- und zum 1. Januar 2010 auf € 21,-. Zuvor war der Honorarsatz letztmalig im
September 2001 angepasst worden. Der
Satz für die Einzelstundenvergütung der auf Honorarbasis beschäftigten
Lehrkräfte blieb mit Blick auf das HSK unverändert.
Die Höhe der
Einzelstundenvergütung ist unter anderem ein wichtiges Kriterium für die
erfolgreiche Anwerbung von Lehrkräften für die vielfältigen, z. T. sehr
spezialisierten Aufgaben im Unterrichtsangebot der Musikschule. Gerade im
Zusammenhang mit JeKits gibt es einen Wettbewerb der Musikschulen um
qualifizierte und vielseitige Lehrkräfte. Sowohl bei der Anwerbung, der
Ausdehnung der Unterrichtstätigkeit bei entsprechender Nachfrage und der
Annahme von Folge-Honorarverträgen ist natürlich auch die Höhe der Bezahlung
ausschlaggebend. Das vielfältige Angebot der städtischen Musikschule kann
dauerhaft nur durch eine marktübliche Vergütung aufrechterhalten werden. Um
einen marktüblichen Stand bis Anfang 2021 bei den Honorarsätzen zu erreichen,
werden daher folgende gestaffelten Steigerungen der Einzelstundenvergütung zum
01.05.2018 und für die kommenden Jahre vorgeschlagen:
01.05.2018 € 22
01.01.2019 € 23
01.01.2020 € 24
01.01.2021 € 25
Finanzielle
Auswirkungen:
Bei der aktuellen Jahreswochenstundenzahl von 170 U.-Std. ergeben sich
jährliche Mehrkosten von rund € 4.800 für 2018 und in den Folgejahren von rund
€ 7.300 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr. Haushaltsmittel stehen im Produkt
zur Verfügung.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
|
Kulturreferentin Schmidt-Apel |
Musikschulleiter Ottjes |
|