Betreff
Neufassung der Schul- und Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Bergkamen ab 01.05.2018
Vorlage
11/1141
Aktenzeichen
ot-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Schul- und Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Bergkamen sowie die als Anlage 2 beigefügten Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule der Stadt Bergkamen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die letzte Änderung der Schul- und Entgeltordnung der Musikschule Bergkamen zur redaktionellen Änderung für entfallende Entgelttarife aufgrund des Wechsels von JeKi auf JeKits erfolgte 2016. Die letzte Erhöhung der Entgelttarife erfolgte 2012 um 6,3 % und 2013 um 5,9 %.

 

Im Jahre 2009 erfolgte neben einer zweistufigen Erhöhung der Entgelte vor allem eine Reform der Unterrichtsformen und -angebote und des Regelwerks für Ermäßigungen und war mit einer zweistufigen Erhöhung der Einzelstundensätze der Honorarlehrkräfte gekoppelt.

 

Mit den jetzt vorgeschlagenen Änderungen sollen folgende Entwicklungen der Musikschule Bergkamen Berücksichtigung finden:

 

·         Im Sommer 2018 ist der Wechsel JeKi auf JeKits abgeschlossen, ein mögliches Anschlussangebot für JeKits-Teilnehmer im 4. Schuljahr soll geschaffen werden. Der Gruppenunterricht in der Dreier-/Vierergruppe wird neu eingeordnet als passendes JeKits-Fortsetzer Anschlussangebot.

 

·         Die bisherige Anzahl der Entgelttarife wird auf zukünftig notwendige Tarife reduziert, die bisherigen Zuschläge für die Unterrichtsfächer Klavier, Keyboard und Schlagzeug entfallen.

 

·         Die Reform der Entgelttarife soll mit einer Umstellung der Geschwisterermäßigung auf einen Familienrabatt und eine Erhöhung der Sozialermäßigung von 35% auf 75% erfolgen. Weitere Rabattmöglichkeiten (Ensemblerabatt und Rabatt für ehrenamtliches Engagement) sollen eingeführt werden.

 

·         Die neuen Entgelttarife sollen bis 2019 unverändert bleiben, ab 2020 sollen in drei Schritten Erhöhungen um 4,5 - 5 % erfolgen, diese sollen analog zu den Tariferhöhungen der Mitarbeiter der Musikschule erfolgen.

 

Die vorgeschlagene Änderung der Entgeltordnung zum Mai 2018 enthält folgende Elemente und Stufen:

 

Mai 2018         Anpassung der Tarife auf die in der Tabelle vorgeschlagenen Werte, Reduzierung von Unterrichttarifen (Zuschläge entfallen), Umstellung von Geschwisterermäßigung auf Familienrabatt, Einführung eines Ensemble-Rabatts und weitere Ermäßigungsmöglichleiten für Inhaber einer Ehrenamtskarte/Juleica; diese Ermäßigungen sollen für alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler gelten. Der Satz der Entgeltermäßigung aus sozialen Gründen soll von 35 % auf 75 % angehoben werden und gilt für alle Kinder/Jugendlichen, die ihren Wohnsitz in Bergkamen haben oder eine allgemeinbildende Schule in Bergkamen besuchen.

 

2019                           keine Veränderungen, redaktionell nur Entfall des 3. Unterrichtsjahres JeKits

 

2020                           Anpassung der Tarife um ca. 5 %

 

2021                           Anpassung der Tarife um ca. 4,75 %

 

2022                           Anpassung der Tarife um ca. 4,5 %

 

 

Die Veränderungen im Einzelnen:

 

Umstellung von Geschwisterermäßigung auf Familienrabatt:

 

Bisher gilt:            1. Kind voll, 2. Kind 20 %, 3. Kind 40 %, 4. Kind 60 %, 5. Kind 80 %, 6. Kind 100 %, Mehrlingskinder jeweils zusätzlich 10%

 

Zukünftig             Ein einzelnes Familienmitglied zahlt voll.

soll gelten:            Besuchen mehrere Mitglieder einer Familie Unterrichte der Musikschule, wird    ein Familienrabatt gewährt. Als Familienmitglieder zählen die in einer Haushaltsgemeinschaft im Sinne des Meldegesetzes lebenden Personen. Ab zwei angemeldeten Familienmitgliedern erhalten alle jeweils 15 % Rabatt auf die gebuchten regelmäßigen Unterrichtsangebote (ausgenommen sind Projekte, Tickets, Kooperationen und alle Angebote der Musikakademie)

Auch für die Teilnahme eines Kindes der Familie am Grundschulprogramm JeKits soll das Entgelt für alle Familienmitglieder rabattiert werden. Der Familienrabatt soll für alle angemeldeten Schüler der Musikschule, also auch für „Auswärtige“ gelten.

 

Einführung eines Ensemble-Rabatts:

 

Zusätzlich zum Familienrabatt soll für die regelmäßige Teilnahme an einem der nachfolgend aufgeführten Ensembles ein Rabatt von 10 % gewährt werden. Dieser soll nur für den Unterricht auf dem im jeweiligen Ensemble gespielten Instrument, nicht für weitere Unterrichtsfächer gelten. Dieser Rabatt wird pro Instrument nur einmalig berechnet, unabhängig von der Anzahl der Teilnahme an mehreren Ensembles. Der Ensemblerabatt soll für alle angemeldeten Schüler der Musikschule, also auch für „Auswärtige“ gelten. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler der Studienvorbereitenden Ausbildung/ Förderklasse, die Teilnahme an Ensembles und Orchestern ist Bestandteil der Ausbildung.

 

Folgende Orchester & Ensembles sind für diesen Ensemble-Rabatt vorgesehen:

BOB, BOBBIES, Triple B, Streicher-Kammerorchester, Fiddlesticks, Zupforchester, Jugendzupforchester, Saxophon-Ensemble, Flötenensemble, Klarinettenensemble, Blechbläserensemble und Schulorchester im Rahmen des JeKits-Anschlussangebotes. Die Liste wird bei Bedarf erweitert und aktualisiert.

 

Weitere Ermäßigungsmöglichkeiten:

 

Inhaber einer Jugend-Leiter-Card (Juleica) oder einer Ehrenamtskarte erhalten auf Antrag  10 % Rabatt auf eines der gebuchten Unterrichtsfächer. Auch dieser Rabatt soll für alle angemeldeten Schüler der Musikschule, also auch für „Auswärtige“ gelten.

 

Sozialermäßigungen:

 

Der Satz der Entgeltermäßigung aus sozialen Gründen soll von 35 % auf 75 % angehoben werden, die weiteren Bestimmungen sollen unverändert gelten. Sozialermäßigungen gelten weiterhin für Kinder, die ihren Wohnsitz in Bergkamen haben oder eine allgemeinbildende Schule in Bergkamen besuchen. Es kann nicht zusätzlich ein Familienrabatt in Anspruch genommen werden.

 

Anpassung der Entgelttarife in drei Stufen in den Jahren 2020, 2021 und 2022:

 

Die neuen Entgelttarife der Tabelle sollen ab 2020 in drei Stufen um durchschnittlich 4,5%/Jahr angehoben werden. Diese Erhöhungen sollen die finanziellen Auswirkungen der zukünftig zu erwartenden tariflichen Entwicklungen der Gehälter und Honorarsätze der Beschäftigten und Honorarlehrkräfte der Musikschule auffangen.

 

Finanzielle und organisatorische Auswirkungen:

 

Durch die Reform der Entgeltordnung der Musikschule erfolgt eine deutliche Vereinfachung des Tarifsystems, es gibt zukünftig weniger Sondertarife und Zuschläge. Die verbleibenden Tarife ermöglichen eine bessere Integration der JeKits-Fortsetzer in den Kernbereich der Musikschule.  Die Umstellung auf einen zeitgemäßen Familienrabatt statt einer Geschwisterermäßigung macht die Musikschule für die Zukunft konkurrenzfähig zu umliegenden Institutionen und sorgt für einen langfristigen Erhalt des Angebotes vor Ort.

Durch den Familienrabatt und den Ensemblerabatt werden Anreize zum Musizieren in der Familie und in den Ensembles und Orchestern der Musikschule geschaffen. Aufgrund der zu erwartenden Steigerung der Nutzerzahlen und Buchungen können langfristig Mehreinnahmen erzielt werden. Die Erhöhung der Sozialermäßigung soll v. a. für Kindern aus dem Grundschulprogramm eine Fortsetzung ihrer instrumentalen Ausbildung im Kernbereich der Musikschule zu ähnlich attraktiven Konditionen ermöglichen.

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Kulturreferentin

 

 

 

 

 

Schmidt-Apel

Musikschulleiter

 

 

 

 

 

Ottjes

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

 

Roreger