Betreff
Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen
hier: Kenntnisnahme des Wirtschaftsplanes für das Rumpfwirtschaftsjahr 2018 und der vorläufigen Eröffnungsbilanz zum 01.02.2018
Vorlage
11/1139
Aktenzeichen
fi-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Wirtschaftsplan für das Rumpfwirtschaftsjahr 2018 sowie die vorläufige Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen so wie sie in der Ratssitzung vom 14.12.2017 beschlossen wurde zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung:

 

Der als Anlage 1 beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen wurde im Rat der Stadt Bergkamen am 14.12.2017 beschlossen (Drucksache Nr: 11/1075). Gemäß § 5 Abs. 1 EigVO NRW soll der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vorberaten. Durch den Gründungsbeschluss des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen (Drucksache Nr. 11/1074)  in der Sitzung vom 14.12.2017 ist eine Vorberatung im Betriebsausschuss nicht möglich gewesen. Daher nimmt nun der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan zur Kenntnis.   

 

Die Gründung des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen zum 01.02.2018 dient zum Zwecke einer flächendeckenden Internetversorgung der Städte Bergkamen, Kamen und der Gemeinde Bönen. Für diesen Eigenbetrieb ist gem. § 14 Abs. 1 EigVO NRW vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan zu erstellen. Durch die Gründung zum 01.02.2018 handelt es sich hierbei um ein sogenanntes Rumpfwirtschaftsjahr.

 

Auch können Wirtschaftspläne nicht – wie der gemeindliche Haushalt – für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt. Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich aufgestellt werden müssen.

 

Der Stellenplan des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen beinhaltet kein eigenes Personal. Personalleistungen werden als Dienstleistungen von der Stadt Bergkamen in Anspruch genommen. Gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 EigVO NRW sind Beamte als nebenamtliche in der Stellenübersicht aufzuführen.

 

Die als Anlage 2 beigefügte Eröffnungsbilanz entspricht den Gliederungsvorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF).

 

Der unter der Position 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen  ausgewiesene Betrag in Höhe von 50.000 € entspricht den Rechten aus dem Förderbescheid des Bundes, in die nach § 12 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes der Eigenbetrieb eingetreten ist.

 

Bei den privatrechtlichen Forderungen handelt es sich um das noch nicht eingezahlte Stammkapital lt. § 11 der Betriebssatzung, welches auf der Passivseite ausgewiesen ist.

 

Unter den sonstigen Rückstellungen sind die restlichen Verpflichtungen aus dem Förderbescheid des Bundes dargestellt. Sonstige Verbindlichkeiten ergeben sich aus der Erstattungspflicht des Eigenbetriebes gegen die Stadt aus für bereits erbrachten Leistungen hinsichtlich der Planung des Breitbandausbaues.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

Fischer