Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage Drucksache
Nr. 11/1137 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Im
Rahmen einer seit 2014 in Kraft getretenen Kooperationsvereinbarung haben die
Pflegekinderdienste der Jugendämter der Städte Bergkamen, Kamen, Selm und Werne
die gemeinsame Belegung von Bereitschaftspflegefamilien (BPF) vereinbart.
BPF
stehen den Jugendämtern für die vorübergehende Aufnahme von Kindern in
Krisensituationen ständig zur Verfügung.
Zurzeit werden durch die Pflegekinderdienste sechs Bereitschaftspflegefamilien
regelmäßig belegt. Diese wurden von den Fachkräften der Pflegekinderdienste
geschult. Sie erhalten darüber hinaus umfangreiche Beratung, Fortbildung und
Supervision.
Die
Jugendämter haben mit den BPF Verträge über die Rahmenbedingungen der Aufnahme
von Kindern geschlossen. Die BPF erhalten als finanzielle Leistung eine
Bereithaltepauschale und einen Tagessatz bei Belegung. Seit 2013 wurden
insgesamt 121 Kinder bei den BPF untergebracht; davon 40 Kinder durch das
Bergkamener Jugendamt.
Der
Bedarf an Bereitschaftspflegestellen ist in den letzten Jahren stetig
gestiegen. Den Jugendämtern stehen dem gegenüber zu wenige
Bereitschaftspflegestellen zur Verfügung. Um die Akquise weiterer geeigneter BPF
zu ermöglichen, ist diese Hilfeform qualitativ weiter auszubauen. Um dem
steigenden Bedarf, den hohen Belegungszeiten und der qualitativen
Fortentwicklung der Tätigkeit als Bereitschaftspflegestelle weiterhin gerecht
werden zu können, ist eine Erhöhung der Leistung an die BPF und eine
Fortschreibung der Verträge zwischen Jugendämtern und den BPF erforderlich.
Der
vorliegende Entwurf unterscheidet sich in folgenden wesentlichen Punkten von
der Kooperationsvereinbarung aus 2014:
- Gewährung einer Beihilfe bei
Erstausstattung einer Bereitschaftspflegestelle in Höhe von 1.200,00 €
- Gewährung einer jährlichen
Erhaltungspauschale in Höhe von 350,00 €
- Anpassung des Tagessatzes von 41,64 €
auf 55,30 € (jährliche Anpassung, anknüpfend an die nach Landesrecht festgesetzten
Sätze für „Westfälische Pflegefamilien“)
- Anpassung des Textes der
Kooperationsvereinbarung bezüglich der Erstattung von Aufwendungen zur
Alterssicherung und Unfallversicherung
- Einheitliche Fahrtkostenregelung
- Regelung der Versicherungspflicht
bei der Berufsgenossenschaft
Finanzielle
Auswirkungen der Änderung der Kooperationsvereinbarung
Entsprechend der Kooperationsvereinbarung der Jugendämter Bergkamen, Kamen,
Selm und Werne verteilen sich die Kosten der Pauschalzahlung wie folgt:
Bergkamen 40%
Kamen 30%
Werne 15%
Selm 15%
Für das
Jugendamt der Stadt Bergkamen wird durch die Anpassung der
„Kooperationsvereinbarung Pflegekinderdienste“ mit fiktiven Mehrkosten in Höhe
von 5.868,00 € pro Jahr gerechnet. Grundlage der Berechnung sind die
Durchschnittswerte der Jahre 2015 bis 2017. Die Mehrkosten können aus den
Mitteln des Budgets des Jugendamtes bestritten werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Harder |
Sachbearbeiter Wächter |
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