Betreff
Gemeinsame Bereitschaftspflegefamilien der Jugendämter Bergkamen, Kamen, Selm und Werne - Neufassung der Vereinbarung über die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Bereitschaftspflege
Vorlage
11/1137
Aktenzeichen
wä-dö
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage Drucksache

Nr. 11/1137 zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Im Rahmen einer seit 2014 in Kraft getretenen Kooperationsvereinbarung haben die Pflegekinderdienste der Jugendämter der Städte Bergkamen, Kamen, Selm und Werne die gemeinsame Belegung von Bereitschaftspflegefamilien (BPF) vereinbart.

BPF stehen den Jugendämtern für die vorübergehende Aufnahme von Kindern in Krisensituationen ständig zur Verfügung.

Zurzeit werden durch die Pflegekinderdienste sechs Bereitschaftspflegefamilien regelmäßig belegt. Diese wurden von den Fachkräften der Pflegekinderdienste geschult. Sie erhalten darüber hinaus umfangreiche Beratung, Fortbildung und Supervision.

 

Die Jugendämter haben mit den BPF Verträge über die Rahmenbedingungen der Aufnahme von Kindern geschlossen. Die BPF erhalten als finanzielle Leistung eine Bereithaltepauschale und einen Tagessatz bei Belegung. Seit 2013 wurden insgesamt 121 Kinder bei den BPF untergebracht; davon 40 Kinder durch das Bergkamener Jugendamt.

 

Der Bedarf an Bereitschaftspflegestellen ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Den Jugendämtern stehen dem gegenüber zu wenige Bereitschaftspflegestellen zur Verfügung. Um die Akquise weiterer geeigneter BPF zu ermöglichen, ist diese Hilfeform qualitativ weiter auszubauen. Um dem steigenden Bedarf, den hohen Belegungszeiten und der qualitativen Fortentwicklung der Tätigkeit als Bereitschaftspflegestelle weiterhin gerecht werden zu können, ist eine Erhöhung der Leistung an die BPF und eine Fortschreibung der Verträge zwischen Jugendämtern und den BPF erforderlich.

 

Der vorliegende Entwurf unterscheidet sich in folgenden wesentlichen Punkten von der Kooperationsvereinbarung aus 2014:

  • Gewährung einer Beihilfe bei Erstausstattung einer Bereitschaftspflegestelle in Höhe von 1.200,00 €
  • Gewährung einer jährlichen Erhaltungspauschale in Höhe von 350,00 €
  • Anpassung des Tagessatzes von 41,64 € auf 55,30 € (jährliche Anpassung, anknüpfend an die nach Landesrecht festgesetzten Sätze für „Westfälische Pflegefamilien“)
  • Anpassung des Textes der Kooperationsvereinbarung bezüglich der Erstattung von Aufwendungen zur Alterssicherung und Unfallversicherung
  • Einheitliche Fahrtkostenregelung
  • Regelung der Versicherungspflicht bei der Berufsgenossenschaft

Finanzielle Auswirkungen der Änderung der Kooperationsvereinbarung

Entsprechend der Kooperationsvereinbarung der Jugendämter Bergkamen, Kamen, Selm und Werne verteilen sich die Kosten der Pauschalzahlung wie folgt:

Bergkamen        40%

Kamen                 30%

Werne                 15%

Selm                     15%

 

Für das Jugendamt der Stadt Bergkamen wird durch die Anpassung der „Kooperationsvereinbarung Pflegekinderdienste“ mit fiktiven Mehrkosten in Höhe von 5.868,00 € pro Jahr gerechnet. Grundlage der Berechnung sind die Durchschnittswerte der Jahre 2015 bis 2017. Die Mehrkosten können aus den Mitteln des Budgets des Jugendamtes bestritten werden.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Wächter