Betreff
Fördermittel für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Vorlage
11/1135
Aktenzeichen
hö-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage

Nr. 11/1135 zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Investitionen für Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Für den Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege sind seit 2008 in NRW zehn verschiedene Investitionsprogramme im Rahmen der Förderung mit Bundes- und Landesmitteln durchgeführt worden. In der Anlage 1 ist die Verwendung der Fördermittel dargestellt, die für die Ausstattung der neuen Einrichtungen in Bergkamen beantragt wurden.

Die Verteilung auf die einzelnen Städte und Gemeinden erfolgt aufgrund der Kinderzahlen zu bestimmten Stichtagen. Die Förderung ist auf einen Höchstbetrag pro Platz festgelegt. Für die drei genannten Programme berechnet sich die Förderung pro Platz wie folgt:

 

Förderung
90 %

Eigenanteil
 10 %

Gesamtbetrag
 100 %

Neubau incl.
 Erstausstattung:

27.000 €

3.000 €

30.000 €

Aus- und Umbau:

11.700 €

1.300 €

13.000 €

Ausstattung:

3.150 €

450 €

3.500 €

Tagespflegepauschale:

500 €

           

Aus Sonderprogrammen des Landes wurden rund 30 Millionen Euro zurückerstattet, die dem U3-Ausbau in einem zusätzlichen Programm wieder zur Verfügung gestellt wurden. Aus diesen Mitteln wurden pauschal 33 Kindertagespflegeplätze mit je 500 € gefördert. Diese Beträge wurden für 33 Plätze an die entsprechenden Tagespflegepersonen ausgezahlt. Für den Ausbau und die Ausstattung der Großtagespflegestelle in Bergkamen-Oberaden wurden 97.200 € bewilligt. Die Ausstattung der U3-Plätze in der Johanniter-KiTa Eichendorffstraße wurde mit 37.800 € gefördert und für die U3-Plätze der geplanten PUED-Einrichtung wurden 69.300 € angemeldet.

Aus den frei gewordenen Mitteln durch die Abschaffung des Betreuungsgeldes stellte das Land Mittel für die Schaffung von Plätzen für Kinder über drei Jahren zur Verfügung. Aus diesen Mitteln wurde die Ausstattung der Ü3-Plätze der Johanniter KiTa Eichendorffstraße  mit 129.150 € gefördert und für die geplante Einrichtung PUED eine Fördersumme in Höhe von ebenfalls 129.150 € beantragt.

Die Mittel für die Einrichtung PUED werden bei Beginn der Maßnahme entsprechend der tatsächlich eingerichteten Plätze abgerufen.

Mit dem Bundesinvestitionsprogramm zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2022 fördert der Bund Plätze für Kinder über und unter drei Jahren sowie Maßnahmen zum Erhalt von Plätzen und Sanierungsmaßnahmen. Bei einer Sanierung werden 70 % der Gesamtkosten gefördert, maximal 8.500 € pro Platz.

Aus diesem Förderprogramm wurde für die Ausstattung der geplanten AWO-Einrichtung im Bereich Landwehrstraße und der geplanten Einrichtung in Oberaden je 236.250 € beantragt. Damit kann die Ausstattung von 150 Plätzen gefördert werden. Über das Budget hinaus wurden zusätzlich 80 Plätze für den Neubau der AWO-Einrichtung an der Berliner Straße beantragt, in den die bestehende Einrichtung „Vorstadtstrolche“ wechseln soll.


Vor Beantragung der Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen wurden die Träger der Bergkamener Einrichtungen gebeten, ihren Bedarf an das Jugendamt zu melden. Als Erhaltungsmaßnahmen gelten  Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Räume. Unter Sanierung sind Maßnahmen zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes wie z. B. Beseitigung von Schäden, Dachsanierung, energetische Sanierung usw. zu verstehen. Die Maßnahmen mussten nach Prioritäten gemeldet werden.

Die AWO und die Kath. Kirche haben Bedarf an Förderung für Sanierung angemeldet. Es wurden Mittel für Sanierungsmaßnahmen in drei Einrichtungen der AWO und vier Einrichtungen der Katholischen Kirche in Höhe von 66.500 € pro Träger angemeldet.

 

Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in NRW

Der Landtag NRW hat am 16.11.2017 das Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in NRW verabschiedet. Das Land stellt damit allen Einrichtungen sowohl in freier als auch in kommunaler Trägerschaft insgesamt 500 Mio. Euro für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 zur Verfügung. Die Verteilung ergibt sich aus der Anzahl der Kindpauschalen, die in der verbindlichen Jugendhilfeplanung für das KiTa-Jahr 2017/18 angemeldet wurden. Der Zuschuss muss nicht durch einen weiteren Finanzierungsanteil des Jugendamtes oder des Trägers ergänzt werden. Die Mittel können auch für Zwecke anderer Einrichtungen des gleichen Trägers genutzt werden.

Die Zweckbindung bezieht sich auf den Betrieb der Kindertageseinrichtungen.

Für die städtischen Kindertageseinrichtungen beläuft sich die Förderung auf folgende Beträge:

 

Mikado Bergkamen-Mitte                                               80.143,82 €

Tausendfüssler Bergkamen-Oberaden                          75.039,77 €

Sprösslinge Bergkamen-Overberge                               59.637,88 €

 

Insgesamt stehen somit                                                214.821,47 € zur Verfügung.

 

Seitens der Verwaltung ist beabsichtigt, die Mittel zum Ausbau des Familienzentrums „Tausendfüßler“ in Bergkamen-Oberaden zu verwenden. Hierfür wurden auch bereits Mittel in Höhe von 250.000 € im Investitionsplan für 2019 eingeplant. Diese Einrichtung wird aktuell von 112 Kinder besucht. Täglich werden dort rd. 70 Mittagsmahlzeiten frisch zubereitet. Die vorhandene Küche ist ursprünglich für diese Anzahl nicht ausgestattet. Mittlerweile ergeben sich durch die räumliche Enge erhebliche logistische Probleme aber auch gesundheitliche Probleme beim Personal durch vermeidbare Trage- und Hebebewegungen. Aus diesem Grund soll eine Erweiterung der Küche durch einen Anbau erfolgen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup