Betreff
Sozialarbeiterische Dienstleistungen des Bürgerbüros - Soziales
Vorlage
11/1133
Aktenzeichen
50 mö-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Der Kreis Unna ist örtlicher Träger der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Die Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe hat der Kreis Unna mittels Satzung an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden delegiert. Kernpunkt der Sozialhilfe ist die Beratung und Unterstützung gemäß § 11 SGB XII, die im Rahmen der Delegation durch die Stadt Bergkamen erbracht wird. Um sowohl den gesetzlichen als auch den örtlichen Anforderungen gerecht zu werden, wurde in der Verwaltung bereits im Jahr 2007 neben den bestehenden Stellen in der Sachbearbeitung eine sozialarbeiterische Stelle eingerichtet.

Diese Stelle umfasst insbesondere folgende Aufgabengebiete:

·         Sozialarbeiterische Betreuung des Personenkreises des SGB XII

-      Nicht erwerbsfähige Personen

-      Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben

Neben der allgemeinen Beratung bei leistungsrechtlichen Fragen findet Beratung und Hilfestellung statt bei

-      finanziellen Schwierigkeiten,

-      der Überprüfung der Notwendigkeit des Zuschusses "Essen auf Rädern",

-      der Überprüfung der Notwendigkeit hauswirtschaftlicher Hilfe,

-      dem Ausfüllen notwendiger Unterlagen u. Anträge,

-      der Wohnungssuche.

Daneben erfolgt eine persönliche Vermittlung nach Notwendigkeit an andere spezialisierte Beratungsstellen (z.B. Psychosozialer Dienst des Gesundheitsamtes, Suchtberatung, Schuldnerberatung o.ä.) statt.

·         Anregung von Betreuungen

Es findet eine Beratung über die Notwendigkeit, Inhalte und Umfang einer rechtlichen Betreuung statt. Bei Bedarf wird die Betreuung angeregt bzw. werden Angehörige auf Alternativen hingewiesen. Im Vorfeld kommt es zum Austausch mit Angehörigen, Pflegediensten, der Betreuungsstelle des Kreises Unna, bei bestehenden Betreuungen mit den gesetzlich bestellten Betreuern.

·         Allgemeine Wohnungsangelegenheiten, Wohnraumversorgung und Vermeidung von Obdachlosigkeit

Das zuständige Amtsgericht Kamen teilt der Stadt Bergkamen im Rahmen von § 36 Abs. 2 SGB XII mit, wenn Klagen auf Räumung von Wohnraum eingegangen sind. In diesem Fall werden Hilfestellungen zwecks Vermeidung von Räumungen und dadurch drohender Obdachlosigkeit angeboten. Diese Dienstleistung besteht für alle betroffenen Einwohner Bergkamens.


Folgende Hilfsangebote werden unterbreitet:

-      Ursachenermittlung der Mietrückstände

-      Bestandsaufnahme der finanziellen Situation

-      Überlegungen zur Tilgung der Mietrückstände

-      Verhandlungen mit dem Vermieter über Ratenzahlungsvereinbarungen

-      ggf. Kontaktaufnahme zum Jobcenter Kreis Unna wegen Miet- und Ratenzahlungen

-      Hilfe bei Darlehensbeschaffung beim Jobcenter Kreis Unna oder im Sachgebiet Soziales, Senioren, Gesundheit

-      Hilfestellung bei Wohnungssuche/Ausgabe Vermieterliste

-      Angebot der Budgetplanung/Haushaltsbuchführung

-      Vermittlung zur Schuldnerberatung

Wohnungslose, die in städtischen Unterkünften untergebracht sind, werden sozialarbeiterisch betreut. Grundsätzlich wird eine Rückführung in reguläre Wohn-verhältnisse im freien Wohnungsmarkt angestrebt. Hier ist anzumerken, dass bei bestehender Schuldenproblematik und in der Person begründeten Vermittlungshemm-nissen es mitunter sehr schwierig ist für diesen Personenkreis Wohnungen zu finden.

 

Nachfolgend wird dargestellt, wie die angebotenen sozialen Dienstleistungen in den vergangenen fünf Jahren in Anspruch genommen wurden:

                                                                                                2013             2014             2015             2016             2017

allgem. Beratungsfälle                                                     85                  75                 35                 59                 28

Überprüfung "Essen auf Rädern"                                 6                    1                    1                    0                    2

Überprüfung hauswirtschaftl. Versorgung               5                    4                    5                    1                    0

Anregung / Beratung Betreuung                                  1                    0                    1                    4                    2

Beratung bei Energierückständen                               15                   6                    0                    5                    7

Räumungsklagen                                                               153               148               136               114               177

Wohnungsangelegenheiten                                           9                   22                 44                 38                 23

Fälle insg.:                                                                           274               256               222               221               239

 

Der Bereich der Räumungsklagen nimmt seit Jahren einen großen Teil der täglichen Arbeit ein und wird deswegen gesondert dargestellt:

                                                                                                2013             2014             2015             2016             2017

Räumungsklagen                                                               153               148               136               114               177

Beratungsfälle                                                                     81                  72                 58                 58                 73

Vermiedene Räumungen                                               51                  41                 22                 27                 28

Durchgeführte Räumungen                                           45                  47                 48                 33                 78

Unterbringungen in städt. Unterkünften                  4                    1                    2                    6                    8

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Vorhaltung dieser Dienstleistungen nicht nur die Erfüllung einer rechtlichen Vorgabe, sondern sowohl aus sozialer wie auch wirtschaftlicher Sicht ein wichtiger Baustein der Sozialhilfe. In der täglichen Arbeit zeigt sich die Notwendigkeit der Unterstützung dieses Personenkreises, der bei existenzbedrohenden Situationen häufig Hilfestellung zur Problemlösung benötigt. Oftmals erfordern komplexe soziale Problemlagen eine individuelle sozialarbeiterische Beratung, die von einer einmaligen Beratung bis zu einer langfristigen Begleitung reicht.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

Möllmann