Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Kreis Unna ist
örtlicher Träger der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Die Durchführung der
Aufgaben der Sozialhilfe hat der Kreis Unna mittels Satzung an die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden delegiert. Kernpunkt der Sozialhilfe ist
die Beratung und Unterstützung gemäß § 11 SGB XII, die im Rahmen der Delegation
durch die Stadt Bergkamen erbracht wird. Um sowohl den gesetzlichen als auch
den örtlichen Anforderungen gerecht zu werden, wurde in der Verwaltung bereits
im Jahr 2007 neben den bestehenden Stellen in der Sachbearbeitung eine
sozialarbeiterische Stelle eingerichtet.
Diese Stelle umfasst insbesondere folgende
Aufgabengebiete:
·
Sozialarbeiterische Betreuung des
Personenkreises des SGB XII
- Nicht erwerbsfähige Personen
- Personen,
die das 65. Lebensjahr vollendet haben
Neben
der allgemeinen Beratung bei leistungsrechtlichen Fragen findet Beratung und Hilfestellung statt bei
- finanziellen Schwierigkeiten,
- der Überprüfung der Notwendigkeit des
Zuschusses "Essen auf Rädern",
- der Überprüfung der Notwendigkeit
hauswirtschaftlicher Hilfe,
- dem Ausfüllen notwendiger Unterlagen u.
Anträge,
- der Wohnungssuche.
Daneben erfolgt eine persönliche Vermittlung
nach Notwendigkeit an andere spezialisierte Beratungsstellen (z.B.
Psychosozialer Dienst des Gesundheitsamtes, Suchtberatung, Schuldnerberatung
o.ä.) statt.
·
Anregung
von Betreuungen
Es
findet eine Beratung über die Notwendigkeit, Inhalte und Umfang einer
rechtlichen Betreuung statt. Bei Bedarf wird die Betreuung angeregt bzw. werden
Angehörige auf Alternativen hingewiesen. Im Vorfeld kommt es zum Austausch mit
Angehörigen, Pflegediensten, der Betreuungsstelle des Kreises Unna, bei
bestehenden Betreuungen mit den gesetzlich bestellten Betreuern.
·
Allgemeine Wohnungsangelegenheiten,
Wohnraumversorgung und Vermeidung von Obdachlosigkeit
Das
zuständige Amtsgericht Kamen teilt der Stadt Bergkamen im Rahmen von § 36 Abs.
2 SGB XII mit, wenn Klagen auf Räumung von Wohnraum eingegangen sind. In diesem
Fall werden Hilfestellungen zwecks Vermeidung von Räumungen und dadurch
drohender Obdachlosigkeit angeboten. Diese Dienstleistung besteht für alle
betroffenen Einwohner Bergkamens.
Folgende
Hilfsangebote werden unterbreitet:
- Ursachenermittlung der Mietrückstände
- Bestandsaufnahme der finanziellen
Situation
- Überlegungen zur Tilgung der
Mietrückstände
- Verhandlungen mit dem Vermieter über
Ratenzahlungsvereinbarungen
- ggf. Kontaktaufnahme zum Jobcenter Kreis
Unna wegen Miet- und Ratenzahlungen
- Hilfe bei Darlehensbeschaffung beim
Jobcenter Kreis Unna oder im Sachgebiet Soziales, Senioren, Gesundheit
- Hilfestellung bei Wohnungssuche/Ausgabe
Vermieterliste
- Angebot der
Budgetplanung/Haushaltsbuchführung
- Vermittlung zur Schuldnerberatung
Wohnungslose,
die in städtischen Unterkünften untergebracht sind, werden sozialarbeiterisch
betreut. Grundsätzlich wird eine Rückführung in reguläre Wohn-verhältnisse im
freien Wohnungsmarkt angestrebt. Hier ist anzumerken, dass bei bestehender
Schuldenproblematik und in der Person begründeten Vermittlungshemm-nissen es
mitunter sehr schwierig ist für diesen Personenkreis Wohnungen zu finden.
Nachfolgend wird
dargestellt, wie die angebotenen sozialen Dienstleistungen in den vergangenen
fünf Jahren in Anspruch genommen wurden:
2013 2014 2015 2016 2017
allgem. Beratungsfälle 85 75 35 59 28
Überprüfung "Essen auf Rädern" 6 1 1 0 2
Überprüfung hauswirtschaftl. Versorgung 5 4 5 1 0
Anregung / Beratung Betreuung 1 0 1 4 2
Beratung
bei Energierückständen 15 6 0 5 7
Räumungsklagen 153 148 136 114 177
Wohnungsangelegenheiten 9 22 44 38 23
Fälle
insg.: 274 256 222 221 239
Der Bereich der Räumungsklagen nimmt seit
Jahren einen großen Teil der täglichen Arbeit ein und wird deswegen gesondert
dargestellt:
2013 2014 2015 2016 2017
Räumungsklagen 153 148 136 114 177
Beratungsfälle 81 72 58 58 73
Vermiedene Räumungen 51 41 22 27 28
Durchgeführte Räumungen 45 47 48 33 78
Unterbringungen in städt. Unterkünften 4 1 2 6 8
Aus Sicht der Verwaltung ist die Vorhaltung dieser Dienstleistungen nicht nur die Erfüllung einer rechtlichen Vorgabe, sondern sowohl aus sozialer wie auch wirtschaftlicher Sicht ein wichtiger Baustein der Sozialhilfe. In der täglichen Arbeit zeigt sich die Notwendigkeit der Unterstützung dieses Personenkreises, der bei existenzbedrohenden Situationen häufig Hilfestellung zur Problemlösung benötigt. Oftmals erfordern komplexe soziale Problemlagen eine individuelle sozialarbeiterische Beratung, die von einer einmaligen Beratung bis zu einer langfristigen Begleitung reicht.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiterin Höchst |
Sachgebietsleiter Möllmann |
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