Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren im Rat der
Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage und Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
In Folge der 1997 gestarteten sicherheitspolitischen Initiative der
Landesregierung „Ordnungspartnerschaften in
Nordrhein-Westfalen - Mehr Sicherheit in Städten und Gemeinden“ wurde in
Bergkamen im Jahr 2003 der städtische Ordnungsdienst eingerichtet.
Mit
der Einrichtung eines Ordnungsdienstes sollte dem gestiegenen Bedarf an
präventiven Tätigkeiten zur Abwehr von Gefahren für die allgemeine öffentliche
Sicherheit und Ordnung, der Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der
Bergkamener Bürgerinnen und Bürger sowie dem Thema „Sauberkeit in der Stadt“
Rechnung getragen werden.
Im November 2014 wurde eine zunächst bis zum 31.12.2016 befristete
Kooperationsvereinbarung „Ordnungspartnerschaft“ zwischen dem Landrat des
Kreises Unna als Kreispolizeibehörde und dem Bürgermeister der Stadt Bergkamen
geschlossen. Diese Vereinbarung zielt u.a. darauf ab, die Zusammenarbeit des
Ordnungsdienstes mit der Polizei zu festigen und die Sicherheit in Bergkamen
durch einen abgestimmten Einsatz der Ressourcen zu verbessern. Im Januar 2017 wurde
die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Bergkamen und der Kreispolizeibehörde
unbefristet verlängert.
Der Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen ist aktuell mit zwei
Vollzeitstellen ausgestattet. Verstärkung erfahren die beiden Beschäftigten
derzeit durch eine Person, die bis 31.12.2018 über das Programm „Soziale
Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eingesetzt wird. Träger der Maßnahme ist die
Werkstatt im Kreis Unna. Seinen Dienst verrichtet der Ordnungsdienst regulär im
Frühdienst von ca. 7.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr. Spätdienste bis ca. 22.00 Uhr
werden bedarfsabhängig nach vorheriger Absprache in den Sommermonaten, bei gemeinsamen Kontrollen mit der Polizei
oder bei angeordneten Sonderkontrollen durchgeführt.
Für ihre Kontrolltätigkeit sind die Dienstkräfte mit erkennbarer und
einheitlicher Dienstkleidung und einem Dienstfahrzeug ausgestattet. Sie sind
Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger oder Besucherinnen und Besucher
der Stadt, erteilen Auskünfte und Informationen und geben eigene Beobachtungen,
Feststellungen oder Hinweise aus der Bevölkerung über Gefahrensituationen,
Verunreinigungen u. ä. an die zuständigen Dienststellen weiter.
Die Kontrolle des Stadtgebiets und der
Ortsteile erfolgt nach einem Bestreifungsplan, der die amtsbekannten
Brennpunkte enthält (z. B. Wasserpark, Zentrumsplatz, Präsidentenstraße mit
anliegenden Plätzen, Friedhof-Mitte). Der Plan ist allerdings keine starre
Vorgabe, sondern eine Abfolge, die an Vorkommnisse und Beschwerden angepasst
wird. Aus den Ortsteilen werden beispielsweise regelmäßig Problembereiche von
Bürgern benannt, die dann bei der Bestreifung berücksichtigt werden. Darüber
hinaus werden auch sogenannte Sonderkontrollen durchgeführt, die aufgrund
besonderer Umstände im Einzelfall angeordnet werden und eine engmaschige
Kontrolle, teilweise mehrmals täglich, gewährleisten sollen.
Die
im Stadtzentrum liegenden Bereiche werden in der Regel durch Fußstreifen
abgegangen, weiter entfernt gelegene Einsatzbereiche, wie z. B. Bereiche der
Radtrasse in Overberge, der Römerbergwald in Oberaden oder die Bereiche der
Lippeauen in Rünthe, werden mit dem städtischen Dienstwagen angefahren und
kontrolliert.
Für den Bereich des Beversee-Gebiets wurden der Stadt vom Regionalverband
Ruhrgebiet (RVR) Ausnahmegenehmigungen für das Befahren des Bereichs mit PKW
erteilt. Hier finden die Streifen wegen der Weitläufigkeit des Areals mit dem
PKW und darin dann punktuell als Fußstreife statt.
Die Vielzahl der verschiedenen Aufgaben des Ordnungsdienstes resultiert im
Wesentlichen aus Spezialgesetzen, wie der Straßenverkehrsordnung (StVO), dem
Landeshundegesetz (LHundG), dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) oder dem
Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG). Spezielle Aufgaben ergeben sich
darüber hinaus aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den
Verkehrsflächen und in den Anlagen im Gebiet der Stadt Bergkamen vom 27.09.2002
in der Fassung der 1. Änderung und Ergänzung vom 08.08.2003 (OBV).
Während der Streifenfahrten und -gänge stellen die Mitarbeiter regelmäßig auch
Verkehrsordnungswidrigkeiten fest, die in der Einsatzstatistik seit mehreren
Jahren einen großen Anteil ausmachen. Neben der Überprüfung von Mülldelikten
werden häufig auch Kontrollen im Zusammenhang mit einer Hundehaltung
durchgeführt, da entweder Hunde im Innenstadtbereich nicht angeleint sind oder
Verunreinigungen durch Hundekot nicht beseitigt oder Hunde auf
Kinderspielplätzen ausgeführt werden (vgl. Anlage 1).
Darüber hinaus werden aufgrund von Bürgerbeschwerden,
die entweder direkt bei der Ordnungsbehörde eingehen oder über das
Beschwerdemanagement des Bürgermeisterbüros an die Ordnungsbehörde
weitergeleitet werden, sowie aufgrund von Mitteilungen der Polizei und eigenen
Feststellungen diverse Sonderkontrollen im Stadtgebiet durchgeführt. Dazu zählt
u.a. das Aufsuchen von Person und Personengruppen, die den normalen Betrieb auf
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen negativ beeinflussen, Kontrollen von
bestimmten Spiel- und Bolzplätzen sowie Schulen wegen unerlaubten und störenden
Aufenthalts von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Sonderkontrollen wurden im vergangenen Jahr u.a. in folgenden Fällen
durchgeführt:
- Aufsuchen von
Personen und Personengruppen, die sich nach Ladenschluss am Nordberg
Center versammelten und im Bereich der Ladeneingänge, die als Unterstand
genutzt wurden, für Verschmutzungen und Vermüllungen sorgten.
- Kontrolle der
Ringstraße im Bereich des Sportplatzes Schacht III, da es dort zu den
abendlichen Trainingszeiten sowie zu den Spielzeiten am Wochenende zu
Parkverstößen kam und Anwohner behindert wurden.
- Kontrolle im
Umfeld der Mergelkuhle wegen Rad- und Motorrollerfahrer, die den
ausgewiesenen Gehweg genutzt und dabei Fußgänger gefährdet haben.
Zur Durchsetzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung und der anderen
Rechtsvorschriften machen die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes im Rahmen der
allgemeinen Befugnisse des Ordnungsbehördengesetz (OBG), des Polizeigesetzes
(PolG NRW) und des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) regelmäßig von
verschiedenen Handlungs- und Eingriffsmöglichkeiten Gebrauch. Hierzu zählen z.
B. mündliche Belehrungen, Ermahnungen, Verwarnungen mit oder ohne Verwarngeld,
Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Platzverweisungen oder
Identitätsfeststellungen.
Die im
Zuge der Kontrolltätigkeit des Ordnungsdienstes im Jahr 2017 getroffenen
Maßnahmen können der Übersicht aus Anlage 2 entnommen werden.
Zurückgegangen ist in 2017 erfreulicherweise die Zahl der
dokumentierten Bedrohungen und Beleidigungen gegen die Mitarbeiter des
Ordnungsdienstes. Während im Jahr 2015 insgesamt 13 und im Jahr 2016 noch 11
Fälle dokumentiert wurden, gab es im abgelaufenen Jahr insgesamt nur 4
erhebliche Zwischenfälle zu verzeichnen. Durch entsprechend geschultes Verhalten
konnten tätliche Übergriffe bisher vermieden werden.
Der Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen wird angesichts der Vielzahl der Kontrollen und der flexiblen Einsatzmöglichkeiten von der Polizei und der Verwaltung als sinnvolle und unverzichtbare Einrichtung zur Gefahrenabwehr angesehen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiterin Höchst |
Sachbearbeiter Höll |
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