Betreff
Jahresbericht Ordnungsdienst 2017
Vorlage
11/1121
Aktenzeichen
32.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren im Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage und Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

In Folge der 1997 gestarteten sicherheitspolitischen Initiative der Landesregierung Ordnungspartnerschaften in Nordrhein-Westfalen - Mehr Sicherheit in Städten und Gemeinden“ wurde in Bergkamen im Jahr 2003 der städtische Ordnungsdienst eingerichtet.


Mit der Einrichtung eines Ordnungsdienstes sollte dem gestiegenen Bedarf an präventiven Tätigkeiten zur Abwehr von Gefahren für die allgemeine öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bergkamener Bürgerinnen und Bürger sowie dem Thema „Sauberkeit in der Stadt“ Rechnung getragen werden.

Im November 2014 wurde eine zunächst bis zum 31.12.2016 befristete Kooperationsvereinbarung „Ordnungspartnerschaft“ zwischen dem Landrat des Kreises Unna als Kreispolizeibehörde und dem Bürgermeister der Stadt Bergkamen geschlossen. Diese Vereinbarung zielt u.a. darauf ab, die Zusammenarbeit des Ordnungsdienstes mit der Polizei zu festigen und die Sicherheit in Bergkamen durch einen abgestimmten Einsatz der Ressourcen zu verbessern
. Im Januar 2017 wurde die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Bergkamen und der Kreispolizeibehörde unbefristet verlängert.

 

Der Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen ist aktuell mit zwei Vollzeitstellen ausgestattet. Verstärkung erfahren die beiden Beschäftigten derzeit durch eine Person, die bis 31.12.2018 über das Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eingesetzt wird. Träger der Maßnahme ist die Werkstatt im Kreis Unna. Seinen Dienst verrichtet der Ordnungsdienst regulär im Frühdienst von ca. 7.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr. Spätdienste bis ca. 22.00 Uhr werden bedarfsabhängig nach vorheriger Absprache in den Sommermonaten, bei gemeinsamen Kontrollen mit der Polizei oder bei angeordneten Sonderkontrollen durchgeführt.

 

Für ihre Kontrolltätigkeit sind die Dienstkräfte mit erkennbarer und einheitlicher Dienstkleidung und einem Dienstfahrzeug ausgestattet. Sie sind Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger oder Besucherinnen und Besucher der Stadt, erteilen Auskünfte und Informationen und geben eigene Beobachtungen, Feststellungen oder Hinweise aus der Bevölkerung über Gefahrensituationen, Verunreinigungen u. ä. an die zuständigen Dienststellen weiter.

Die Kontrolle des Stadtgebiets und der Ortsteile erfolgt nach einem Bestreifungsplan, der die amtsbekannten Brennpunkte enthält (z. B. Wasserpark, Zentrumsplatz, Präsidentenstraße mit anliegenden Plätzen, Friedhof-Mitte). Der Plan ist allerdings keine starre Vorgabe, sondern eine Abfolge, die an Vorkommnisse und Beschwerden angepasst wird. Aus den Ortsteilen werden beispielsweise regelmäßig Problembereiche von Bürgern benannt, die dann bei der Bestreifung berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden auch sogenannte Sonderkontrollen durchgeführt, die aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall angeordnet werden und eine engmaschige Kontrolle, teilweise mehrmals täglich, gewährleisten sollen.


Die im Stadtzentrum liegenden Bereiche werden in der Regel durch Fußstreifen abgegangen, weiter entfernt gelegene Einsatzbereiche, wie z. B. Bereiche der Radtrasse in Overberge, der Römerbergwald in Oberaden oder die Bereiche der Lippeauen in Rünthe, werden mit dem städtischen Dienstwagen angefahren und kontrolliert.


Für den Bereich des Beversee-Gebiets wurden der Stadt vom Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) Ausnahmegenehmigungen für das Befahren des Bereichs mit PKW erteilt. Hier finden die Streifen wegen der Weitläufigkeit des Areals mit dem PKW und darin dann punktuell als Fußstreife statt.


Die Vielzahl der verschiedenen Aufgaben des Ordnungsdienstes resultiert im Wesentlichen aus Spezialgesetzen, wie der Straßenverkehrsordnung (StVO), dem Landeshundegesetz (LHundG), dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) oder dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG). Spezielle Aufgaben ergeben sich darüber hinaus aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen und in den Anlagen im Gebiet der Stadt Bergkamen vom 27.09.2002 in der Fassung der 1. Änderung und Ergänzung vom 08.08.2003 (OBV).


Während der Streifenfahrten und -gänge stellen die Mitarbeiter regelmäßig auch Verkehrsordnungswidrigkeiten fest, die in der Einsatzstatistik seit mehreren Jahren einen großen Anteil ausmachen. Neben der Überprüfung von Mülldelikten werden häufig auch Kontrollen im Zusammenhang mit einer Hundehaltung durchgeführt, da entweder Hunde im Innenstadtbereich nicht angeleint sind oder Verunreinigungen durch Hundekot nicht beseitigt oder Hunde auf Kinderspielplätzen ausgeführt werden (vgl. Anlage 1).


Darüber hinaus werden aufgrund von  Bürgerbeschwerden, die entweder direkt bei der Ordnungsbehörde eingehen oder über das Beschwerdemanagement des Bürgermeisterbüros an die Ordnungsbehörde weitergeleitet werden, sowie aufgrund von Mitteilungen der Polizei und eigenen Feststellungen diverse Sonderkontrollen im Stadtgebiet durchgeführt. Dazu zählt u.a. das Aufsuchen von Person und Personengruppen, die den normalen Betrieb auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen negativ beeinflussen, Kontrollen von bestimmten Spiel- und Bolzplätzen sowie Schulen wegen unerlaubten und störenden Aufenthalts von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

 

Sonderkontrollen wurden im vergangenen Jahr u.a. in folgenden Fällen durchgeführt:

  • Aufsuchen von Personen und Personengruppen, die sich nach Ladenschluss am Nordberg Center versammelten und im Bereich der Ladeneingänge, die als Unterstand genutzt wurden, für Verschmutzungen und Vermüllungen sorgten.

  • Kontrolle der Ringstraße im Bereich des Sportplatzes Schacht III, da es dort zu den abendlichen Trainingszeiten sowie zu den Spielzeiten am Wochenende zu Parkverstößen kam und Anwohner behindert wurden.

  • Kontrolle im Umfeld der Mergelkuhle wegen Rad- und Motorrollerfahrer, die den ausgewiesenen Gehweg genutzt und dabei Fußgänger gefährdet haben.


Zur Durchsetzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung und der anderen Rechtsvorschriften machen die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes im Rahmen der allgemeinen Befugnisse des Ordnungsbehördengesetz (OBG), des Polizeigesetzes (PolG NRW) und des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) regelmäßig von verschiedenen Handlungs- und Eingriffsmöglichkeiten Gebrauch. Hierzu zählen z. B. mündliche Belehrungen, Ermahnungen, Verwarnungen mit oder ohne Verwarngeld, Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Platzverweisungen oder Identitätsfeststellungen.


Die im Zuge der Kontrolltätigkeit des Ordnungsdienstes im Jahr 2017 getroffenen Maßnahmen können der Übersicht aus Anlage 2 entnommen werden.

 

Zurückgegangen ist in 2017 erfreulicherweise die Zahl der dokumentierten Bedrohungen und Beleidigungen gegen die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes. Während im Jahr 2015 insgesamt 13 und im Jahr 2016 noch 11 Fälle dokumentiert wurden, gab es im abgelaufenen Jahr insgesamt nur 4 erhebliche Zwischenfälle zu verzeichnen. Durch entsprechend geschultes Verhalten konnten tätliche Übergriffe bisher vermieden werden.

 

Der Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen wird angesichts der Vielzahl der Kontrollen und der flexiblen Einsatzmöglichkeiten von der Polizei und der Verwaltung als sinnvolle und unverzichtbare Einrichtung zur Gefahrenabwehr angesehen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Höll