Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die im Rahmen der kommunalen Jugendhilfeplanung gem. § 19 Abs. 3 KiBiz festgelegte Verteilung der Gruppenformen und Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2018/2019, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Gemäß § 18 Abs. 2
Abs. 2 KiBiz setzt die finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen die
Bedarfsfeststellung auf Grundlage der Jugendhilfeplanung voraus. Im Rahmen der
Jugendhilfeplanung wird nach § 19 Abs. 3 KiBiz entschieden, welche der in der
Anlage zu § 19 Abs. 1 genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den
Einrichtungen angeboten werden. Auf dieser Grundlage erfolgt die Beantragung
der Zuschüsse zum 15. März eine jeden Jahres an das Landesjugendamt.
Das Ministerium für
Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport stellt in seinem Schreiben vom 9.
April 2014 an die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe fest, dass
das KiBiz eine einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung fordert und insoweit ein
formeller Beschluss bei Abgabe der verbindlichen Mitteilung im Sinne des § 21
Abs. 1 KiBiz vorliegen muss. Ohne diesen Beschluss ist die elektronische
Meldung der Daten an das Land über KiBiz-web nicht möglich.
Das
Anmeldeverfahren in Bergkamen folgt seit Jahren einem bestimmten zeitlichen
Ablauf und ist mit den Fachberatungen und KiTa-Leitungen abgesprochen. Es
beginnt im Oktober und endet Mitte Januar mit der Abgabe der Anmelde-, Ummelde-
und Wartelisten der Kindertageseinrichtungen beim Jugendamt. In
Einzelgesprächen mit den Trägern wird dann bis Anfang März die
einrichtungsscharfe Gruppenzuordnung besprochen.
Da An- und
Ummeldungen bis kurz vor dem Stichtag zu berücksichtigen sind, liegt die
endgültige Verteilung der Gruppenformen und Betreuungsstunden frühestens in der
10. Kalenderwoche vor. Aufgrund dieser zeitlichen Abläufe muss die Übersicht
der Platzbelegung in den Bergkamener Kindertageseinrichtungen zum
Kindergartenjahr 2018/2019, die dem Landesjugendamt am 15.03.2018 gemeldet
wird, dem Jugendhilfeausschuss als Tischvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt
werden.
Die Anzahl der zu vergebenden Plätze in den Kindertageseinrichtungen richtet sich nach der jeweiligen Betriebserlaubnis und ist durch das Landesjugendamt reglementiert. Aufgrund der Einwohnerdaten zum 01.02.2018 ergibt sich in Bergkamen zz. ein rechnerischer Fehlbedarf von 81 Plätzen für Kinder von 3 bis 6 Jahren in den Kindertageseinrichtungen. In der Altersgruppe der unter Dreijährigen bestehen für die 817 in Bergkamen gemeldeten Kinder 207 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 120 Plätze in Kindertagespflege zur Verfügung.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Harder |
Sachbearbeiter Hörstrup |
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