Betreff
Übernahme der Erschließungsanlage "Büscherstraße" in öffentliches
Eigentum der Stadt Bergkamen - SEB -
Vorlage
11/1103
Aktenzeichen
ba-ev
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt, die Abwasserbeseitigungsanlage Büscherstraße - wie in beigefügter Anlage dargestellt – in städtisches Eigentum zu übernehmen.

 

Sachdarstellung:

 

Am 25.04.2017 wurde zwischen der Stadt Bergkamen und der Pro Gressio Entwicklungsgesellschaft mbH, Ulmenstraße 20, 59423 Unna, ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

Lt. § 7 des städtebaulichen Vertrages übernimmt der Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (SEB) mit der endgültigen Abnahme die Kanalisation kosten- und lastenfrei sowie unentgeltlich in sein Eigentum.

 

Der SEB hat alle für die Übernahme erforderlichen Dokumente, Nachweise und Zustandsuntersuchungen erhalten und geprüft.

 

Hiernach wurden insgesamt

 

234 m Mischwasserkanal DN 300

 

fachgerecht  und mängelfrei hergestellt.

 

Die Gesamtkosten für die neue Abwasserbeseitigungsanlage belaufen sich auf 43.554,00 €.

 

Der SEB hat keine Bedenken gegen die Übernahme der Abwasserbeseitigungsanlage in öffentliches Eigentum.

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

 43.554,00

Produkt-/Sachkonto:                   

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

     

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Die Betriebsleitung des SEB

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Betriebsleiter u. Erster Beigeordneter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Staschat

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Basener