Betreff
Kommunale Klassenrichtzahl im Schuljahr 2018/19 an den Bergkamener Grundschulen
Vorlage
11/1099
Aktenzeichen
kry-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung beschließt, die kommunale Klassenrichtzahl zur Bildung der Eingangsklassen an den städtischen Grundschulen in Bergkamen für das Schuljahr 2018/19 auf 19 festzulegen und folgende Eingangsklassen zu bilden:

 

Gerhart-Hauptmann-Schule            3 Klassen

Schillerschule                                  3 Klassen

Pfalzschule                                      4 Klassen

Jahnschule                                      2 Klassen

Preinschule                                      3 Klassen

Overberger Schule                          2 Klassen

Freiherr-von-Ketteler-Schule           2 Klassen

Sachdarstellung:

 

Das "Gesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots in Nordrhein-Westfalen" (8. Schulrechtsänderungsgesetz) ist am 07.11.2012 vom Landtag beschlossen worden und am 21.11.2012 in Kraft getreten. Über die Inhalte des Gesetzes wurde der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung in seiner Sitzung am 09.04.2013, Drucksache Nr. 10/1122, umfassend informiert.

 

Nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) ist die Anzahl der in einer Kommune zu bildenden Eingangsklassen in der Primarstufe am 15.01. eines jeden Jahres zu ermitteln.

 

In § 6 a Abs. 2 der Verordnung heißt es dazu:

 

"Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt."

 

Die Schülerzahl, von der wir in Bergkamen am 15.01. ausgehen müssen. liegt bei 437.

 

Damit berechnet sich die kommunale Klassenrichtzahl wie folgt:

 

437 Erstklässler geteilt durch 23 = 19,0

 

Es können somit maximal 19 Eingangsklassen in Bergkamen gebildet werden.

 

Zur eigentlichen Klassenbildung heißt es in § 6 a Abs. 1 der Verordnung:

 

"Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule beträgt für jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht bei einer Schülerzahl von:

 

1. bis zu 29 eine Klasse;

2. 30 bis 56 zwei Klassen;

3. 57 bis 81 drei Klassen;

4. 82 bis 104 vier Klassen;

5. 105 bis 125 fünf Klassen;

6. 126 bis 150 sechs Klassen."

 

Die Bildung von Eingangsklassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schülerinnen und Schülern ist unzulässig.

 

Auf dieser Basis und dem Anmeldeverhalten der Erziehungsberechtigten ergibt sich für die Bergkamener Grundschulen nachfolgend dargestellte Klassen- und Schülerzahlenverteilung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schule

 

 

Ammeldungen

 

 

Klassen

 

 

Veränderung

zum

Schuljahr 2016/17

 

 

Schüler/-innen

pro Klasse

 

 

Schillerschule

 

 

68

 

 

3

 

 

+ 1

 

 

22 / 23 / 23

 

 

Gerhart-Hauptmann-Schule

 

 

61

 

 

3

 

 

+/- 0

 

 

20 / 20 /21

 

 

Jahnschule

 

 

45

 

 

2

 

 

+/- 0

 

 

22 / 23

 

 

Preinschule

 

 

66

 

 

3

 

 

+/- 0

 

 

22

 

 

Freiherr-von-Ketteler-Schule

 

 

50

 

 

2

 

 

- 1

 

 

25

 

 

Pfalzschule

 

 

96

 

 

4

 

 

+ 1

 

 

24

 

 

Overberger Schule

 

 

46

 

 

2

 

 

+ 1

 

 

23

 

 

Summe

 

 

432

 

 

19

 

 

+ 1

 

 

 

 

 

 

Zu diesen Zahlen sind einige Anmerkungen zu machen:

 

1.    Die Kommunale Klassenrichtzahl ist mit 437 und nicht wie in der Tabelle zu sehen mit 432 Kindern berechnet worden. Rechnerisch kommen in beiden Fällen 19 Eingangsklassen als Ergebnis bei der Berechnung heraus. Bei 5 Kindern fehlt aber noch eine Anmeldung an einer Grundschule. Das liegt zum einen daran, dass die Kinder erst kurz vor dem Stichtag in Bergkamen angemeldet worden sind (Zuzug) und die Anmeldung an einer Grundschule darum bisher nicht erfolgen konnte.

                                                                                                               Bei zwei Kindern wird über die Kindertagesstätte versucht, Kontakt mit den Eltern aufzunehmen, damit sie ihr Kind an einer Grundschule anmelden. In letzter Konsequenz würde das Jugendamt tätig werden.

 

2.    Insgesamt gesehen ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen im Vergleich zum letzten Schuljahr leicht angestiegen. Auf das gesamte Stadtgebiet betrachtet ist dies als völlig unproblematisch zu bezeichnen. Die Schulen haben ausreichend Räume zur Verfügung, um die Schülerinnen und Schüler beschulen zu können.

 

3.    An der Pfalzschule sind mit Abstand die meisten Anmeldungen zu verzeichnen. Da die Schule in diesem Schuljahr aber vier Klassen abgibt, kann sie auch vier Klassen aufnehmen.

 

4.    Die Gerhart-Hauptmann-Schule kann mit 20 bzw. 21 Schülerinnen und Schülern je Klasse relativ kleine Eingangsklassen bilden. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahl bis zum Beginn des Schuljahres am 01.08. noch etwas steigen wird.

 

5.    In Oberaden gibt es - wie prognostiziert - 5 Eingangsklassen an den beiden Grundschulen. Bereits zum zweiten Mal in Folge bildet damit die Preinschule drei Eingangsklassen und die Jahnschule zwei.

 

Abschließend ist festzuhalten, dass keine Schule Schülerinnen oder Schüler abweisen muss. Alle Kinder können die Schule besuchen, an der sie angemeldet worden sind.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray