Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Leistung einer jährlichen Zuwendung an das Lebenszentrum Königsborn gGmbH. Die Zahlung erfolgt für die Dauer der Anmietung der Räumlichkeiten im Gebäude Schulstraße/Kleiweg zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung. Die Zuwendung erfolgt jährlich auf Antrag. Es hat eine jährliche Abrechnung zu erfolgen. Die Bemessung der Höhe ist in der Vorlage dargestellt. Zuwendungen oder Zuschüsse Dritter für den gleichen Zweck verringern die Zuwendung der Stadt Bergkamen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zuwendungsbescheid ab Beginn des Mietvertrages zu erteilen.
Sachdarstellung:
Für die neu geplante viergruppige Kindertageseinrichtung in den Räumen des Gesundheitszentrums „PueD“ in Bergkamen-Weddinghofen liegt der Entwurf des Mietvertrags zwischen dem Vermieter Pued Bergkamen Immobilien GmbH und dem Träger Lebenszentrum Königsborn gGmbH der Verwaltung vor.
Für die Kindertagesstätte sind Räumlichkeiten von insgesamt 781,12 m² zuzüglich eines Außengeländes vorgesehen. Die Planung der Einrichtung wurde im Vorfeld mit dem Landesjugendamt abgestimmt.
Nach § 20 Abs. 2 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) erhalten Träger, die eine Kindertageseinrichtung als Mieter betreiben, einen pauschalen Zuschuss zu den Mietzahlung, dessen Höhe sich aus den §§ 6 und 7 der Durchführungsverordnung KiBiz ergibt. Danach berechnet sich die Pauschale einer Einrichtung mit vier Regelgruppen (3 U3- Gruppen, 1 Ü3-Gruppe) auf Basis einer maximal geförderten Fläche von 715 m². Die Differenz von 66,12 m² zu der tatsächlichen Fläche ergibt sich aus den baulichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der heilpädagogischen Arbeit. Pro Quadratmeter der maximal geförderten Fläche sieht die gesetzliche Regelung einen Betrag in Höhe 8,47€ für das Kindergartenjahr 2018/19 vor. Die Pauschalen erhöhen sich jährlich um 1,5 %.
Für die neue Kindertagesstätte ist die Einrichtung einer heilpädagogischen Gruppe geplant. Die Finanzierung dieser Gruppe erfolgt nicht über das Kinderbildungsgesetz. Für heilpädagogische Gruppen wird ein individueller Pflegesatz zwischen dem jeweiligen Träger und dem Landesjugendamt verhandelt, aus dem auch die Mietzahlungen zu leisten sind. Zusammenfassend ergibt sich folgende Flächenberechnung:
Fläche der Einrichtung lt. Mietvertrag |
781,12 m² |
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davon Mietförderung für drei Regelgruppen über KiBiZ |
530 m² |
davon Mietfläche für die heilpädagogische Gruppe über LWL-Förderung |
185 m² |
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=maximal geförderte Mietfläche |
715 m² |
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nicht geförderte Mietfläche |
66,12 m² |
Der Investor PueD hat bei der Finanzierung des Objektes die Mieteinnahmen in Höhe des Landeszuschusses nach KiBiZ für die tatsächliche Fläche zugrunde gelegt. Diese beläuft sich für das Kindergartenjahr 2018/19 auf monatlich 6.616,09 € / jährlich 79.393,08 € auf der Berechnungsbasis von 8,47€ für 781,12 m². Dieser Mietzins wird im Mietvertrag festgelegt und im Gleichklang mit der entsprechenden Regelung des Kinderbildungsgesetzes (z.Z. 1,5% jährliche Erhöhung) angepasst.
Der Träger Lebenszentrum Königsborn gGmbH hat außerhalb des Kinderbildungsgesetzes eine individuelle Gesamtpauschale zur Finanzierung der heilpädagogischen Gruppe mit dem Landesjugendamt verhandelt. Aufgrund der Kalkulation des Trägers kann die Fläche der heilpädagogischen Gruppe von 185 m² mit 6,83 € pro m² finanziert werden.
Bei Gegenüberstellung der Mietzahlung und der Förderung ergibt sich folgendes:
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Monatlicher Betrag |
Jahresbetrag |
Kalkulation des
Investors/geforderte Miete |
781,12 m² |
8,47 € pro m² |
6.616,09 € |
79.393,08 € |
Zuschuss zu drei
Gruppen nach dem Kinderbildungsgesetz |
530 m² |
8,47 € pro m² |
4.489,10 € |
53.869,20 € |
Zuschuss zu
einer heilpädagogischen Gruppe |
185 m² |
6,83 € pro m² |
1.263,55 € |
15.162,60 € |
Gesamtförderung |
715 m² |
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5.752,65 € |
69.031,80 € |
Finanzierungslücke |
66,12 m² |
1,64 € pro m² |
863,44 € |
10.361,28 € |
Da das Lebenszentrum
Königsborn nicht in der Lage ist, die
Finanzierungslücke in Höhe von 10.361,28 € mit Eigenmitteln zu schließen,
schlägt das Jugendamt vor, den nicht durch Zuschüsse gedeckte Mietzins im Wege einer jährlichen Zuwendung
an den Träger zu übernehmen. Die Finanzierung soll im Rahmen des Budgets des
StA 51 erfolgen.
Die Einrichtung einer heilpädagogischen Gruppe würde die Betreuungssituation behinderter Bergkamener Kinder und deren Eltern deutlich verbessern. In den letzten Jahren haben jährlich 8-10 Kinder eine heilpädagogische Gruppe im Lebenszentrum Unna-Königsborn besucht. Auf Grund der Schwere der Behinderung war für diese Kinder der Verbleib in einer Regeleinrichtung nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Eine entsprechende Einrichtung in Bergkamen und somit der Wegfall der täglichen Fahrten würde sowohl für Eltern als auch für die Kinder eine erhebliche Erleichterung bedeuten.
Darüber hinaus ist es zur Sicherung des Rechtsanspruches notwendig die geplante Einrichtung zeitnah in Betrieb zu nehmen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Stellv. Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiter Hörstrup |
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