Betreff
Leistung einer jährlichen Zuwendung an das Lebenszentrum Königsborn gGmbH zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung
Vorlage
11/1094
Aktenzeichen
hör-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Leistung einer jährlichen Zuwendung an das Lebenszentrum Königsborn gGmbH. Die Zahlung erfolgt für die Dauer der Anmietung der Räumlichkeiten im Gebäude Schulstraße/Kleiweg  zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung. Die Zuwendung erfolgt jährlich auf Antrag. Es hat eine jährliche Abrechnung zu erfolgen. Die Bemessung der Höhe ist in der Vorlage dargestellt. Zuwendungen oder Zuschüsse Dritter für den gleichen Zweck verringern die Zuwendung der Stadt Bergkamen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zuwendungsbescheid ab Beginn des Mietvertrages zu erteilen.

 

Sachdarstellung:

 

Für die neu geplante viergruppige Kindertageseinrichtung in den Räumen des Gesundheitszentrums „PueD“  in Bergkamen-Weddinghofen liegt der Entwurf des Mietvertrags zwischen dem Vermieter Pued Bergkamen Immobilien GmbH und dem Träger Lebenszentrum Königsborn gGmbH der Verwaltung vor.

 

Für die Kindertagesstätte sind Räumlichkeiten von insgesamt 781,12 m² zuzüglich eines Außengeländes vorgesehen. Die Planung der Einrichtung wurde im Vorfeld mit dem Landesjugendamt abgestimmt. 

 

Nach § 20 Abs. 2 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) erhalten Träger, die eine Kindertageseinrichtung als Mieter betreiben, einen pauschalen Zuschuss zu den Mietzahlung, dessen Höhe sich aus den §§ 6 und 7 der Durchführungsverordnung KiBiz ergibt. Danach berechnet sich die Pauschale einer Einrichtung mit vier Regelgruppen (3 U3- Gruppen, 1 Ü3-Gruppe) auf Basis einer maximal geförderten Fläche von 715 m². Die Differenz von 66,12 m² zu der tatsächlichen Fläche ergibt sich aus den baulichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der heilpädagogischen Arbeit. Pro Quadratmeter der maximal geförderten Fläche sieht die gesetzliche Regelung einen Betrag in Höhe 8,47€ für das Kindergartenjahr 2018/19 vor. Die Pauschalen erhöhen sich jährlich um 1,5 %.

 

Für die neue Kindertagesstätte ist die Einrichtung einer heilpädagogischen Gruppe geplant. Die Finanzierung dieser Gruppe erfolgt nicht über das Kinderbildungsgesetz. Für heilpädagogische Gruppen wird ein individueller Pflegesatz zwischen dem jeweiligen Träger und dem Landesjugendamt verhandelt, aus dem auch die Mietzahlungen zu leisten sind. Zusammenfassend ergibt sich folgende Flächenberechnung:

 

Fläche der Einrichtung lt. Mietvertrag

781,12 m²

 

 

davon Mietförderung für drei Regelgruppen über KiBiZ

530 m²

davon Mietfläche für die heilpädagogische Gruppe über LWL-Förderung

185 m²

 

 

=maximal geförderte Mietfläche

715 m²

 

 

nicht geförderte Mietfläche

66,12 m²

 

 

Der Investor PueD hat bei der Finanzierung des Objektes die  Mieteinnahmen in Höhe des Landeszuschusses nach KiBiZ für die tatsächliche Fläche zugrunde gelegt. Diese beläuft sich für das Kindergartenjahr 2018/19 auf monatlich 6.616,09 € / jährlich 79.393,08 € auf der Berechnungsbasis von 8,47€ für 781,12 m². Dieser Mietzins wird im Mietvertrag festgelegt und im Gleichklang mit der entsprechenden Regelung des Kinderbildungsgesetzes (z.Z. 1,5% jährliche Erhöhung) angepasst.

 

Der Träger Lebenszentrum Königsborn gGmbH hat außerhalb des Kinderbildungsgesetzes eine individuelle Gesamtpauschale zur Finanzierung der heilpädagogischen Gruppe mit dem Landesjugendamt verhandelt. Aufgrund der Kalkulation des Trägers kann die Fläche der heilpädagogischen Gruppe von 185 m² mit 6,83 € pro m² finanziert werden.

 

 

 

 

 

Bei Gegenüberstellung der Mietzahlung und der Förderung ergibt sich folgendes:

 

 

 

 

Monatlicher Betrag

Jahresbetrag

Kalkulation des Investors/geforderte Miete

781,12 m²

8,47 € pro m²

6.616,09 €

79.393,08 €

Zuschuss zu drei Gruppen nach dem Kinderbildungsgesetz

530 m²

8,47 € pro m²

4.489,10 €

53.869,20 €

Zuschuss zu einer heilpädagogischen Gruppe

185 m²

6,83 € pro m²

1.263,55 €

15.162,60 €

 

Gesamtförderung

 

715 m²

 

5.752,65 €

69.031,80 €

 

Finanzierungslücke

 

66,12 m²

1,64 € pro m²

863,44 €

10.361,28 €

 

 

Da das Lebenszentrum Königsborn  nicht in der Lage ist, die Finanzierungslücke in Höhe von 10.361,28 € mit Eigenmitteln zu schließen, schlägt das Jugendamt vor, den nicht durch Zuschüsse gedeckte  Mietzins im Wege einer jährlichen Zuwendung an den Träger zu übernehmen. Die Finanzierung soll im Rahmen des Budgets des StA 51 erfolgen.

 

Die Einrichtung einer heilpädagogischen Gruppe würde die Betreuungssituation behinderter Bergkamener Kinder und deren Eltern deutlich verbessern. In den letzten Jahren haben jährlich 8-10 Kinder eine heilpädagogische Gruppe im Lebenszentrum Unna-Königsborn besucht. Auf Grund der Schwere der Behinderung war für diese Kinder der Verbleib in einer Regeleinrichtung nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Eine entsprechende Einrichtung in Bergkamen und somit der Wegfall der täglichen Fahrten würde sowohl für Eltern als auch für die Kinder eine erhebliche Erleichterung bedeuten.

 

Darüber hinaus ist es zur Sicherung des Rechtsanspruches notwendig die geplante Einrichtung zeitnah in Betrieb zu nehmen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Hörstrup