Betreff
Aufbau einer eigenen Breitbandinfrastruktur, deren Betrieb und deren Versorgung mit Breitbanddiensten in Bergkamen im Rahmen des Förderprogramms "Breitbandausbau" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (sog. Betreibermodell)
Vorlage
11/1073
Aktenzeichen
kä-hr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Bürgermeister wird ermächtigt, zusammen mit den Bürgermeistern der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen die dieser Beschlussvorlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemeinsam mit der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015 (gemäß der dritten Überarbeitung vom 02. Mai 2017) eine eigene Breitbandinfrastruktur aufzubauen, zu betreiben und mit Breitbanddiensten zu versorgen (sog. Betreibermodell) und die hierzu erforderlichen Ausschreibungen für die Ermittlung eines oder mehrerer Kooperationspartner für den Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur, den Betrieb dieser Infrastruktur für die beteiligten Kommunen sowie die spätere Bereitstellung der Breitbandversorgung durchzuführen.

Sachdarstellung:

 

Ausgangslage

 

Die Bundesregierung hat das Ziel, im Jahr 2018 eine flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s zu erreichen. Hierzu stellt der Bund Fördermittel bereit auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015 (gemäß der dritten Überarbeitung vom 02. Mai 2017).

 

In der Zeit vom 19.08.2016 bis zum 19.09.2016 wurde für die Stadt Bergkamen ein Markterkundungsverfahren durch die MICUS Strategieberatung GmbH (MICUS) zur Ermittlung der unterversorgten Gebiete (weiße Flecken) durchgeführt. Die Stadt Kamen und die Gemeinde Bönen haben in gleicher Weise Aufträge an die MICUS erteilt. Hierbei wurden die vor Ort tägigen Telekommunikationsnetzbetreiber nach ihren zukünftigen Ausbauabsichten innerhalb der nächsten 36 Monate im NGA-Bereich (Next Generation Access) befragt, um eine Versorgung zwischen 30Mbit/s und 100 Mbit/s zu gewährleisten. Da Bergkamen in den letzten Jahren insbesondere in den Industrie- und Gewerbegebieten bereits Ausbaumaßnahmen initiiert hat, sind im Wesentlichen private Haushalte und einige wenige Unternehmen als unterversorgt identifiziert worden. Die unterversorgten Haushalte befinden sich größtenteils in den Außenbereichen. Eine Übersichtskarte zu den weißen Flecken ist beigefügt (Anlage 1).

 

Auf Grundlage der Markterkundung führte die MICUS eine Machbarkeitsstudie zum NGA-Breitbandausbau durch und erstellte hierzu eine FTTB-Netzplanung zur Erschließung der weißen Flecken mit Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s für Privathaushalte und mindestens 1 Gbit/s für Unternehmen und institutionelle Nachfrager. Nach einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der MICUS erwies sich ein Netzausbau über das Betreibermodell als wirtschaftlicher. Nach den Förderrichtlinien des Bundes ist die wirtschaftlichere Variante für die Beantragung von Fördermitteln zwingend zu wählen.

 

Die MICUS empfahl für dieses Modell einen gemeinsamen Förderantrag mit der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen zu stellen. Der Zuschnitt des Projektgebietes und die interkommunale Zusammenarbeit sollten die Erfolgschancen innerhalb des Scorings des Fördergebers erhöhen.

 

Gemäß Kooperationserklärung der beteiligten Kommunen stellte die Stadt Bergkamen als federführende Kommune am 28.02.2017 einen gemeinsamen Förderantrag für die Städte Bergkamen und Kamen und die Gemeinde Bönen beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Ein vorläufiger Förderbescheid ging der Stadt Bergkamen zu am 16.08.2017. Der vorläufige Förderbescheid sieht eine nicht rückzahlbare Zuwendung für das Gesamtprojekt vor in Höhe von 6.447.556,00 €. Zwischenzeitlich hat das Land NRW einer Ko-Finanzierung in gleicher Höhe zugestimmt. Ein Eigenanteil der Stadt Bergkamen besteht n

 

Insgesamt ist für die Stadt Bergkamen von Investitionskosten in Höhe von ca. 4,9 Mio. € brutto auszugehen, die durch die Pachteinnahmen und die Förderung zu 100 % gedeckt wären.

 

 

Auswahl der Kooperationspartner

 

Nachdem die vorläufige Finanzierungszusage vorliegt, müssen in den nächsten Schritten die Kooperationspartner ermittelt werden. Hierzu muss ein Verfahren zur Ermittlung eines Pächters des zu errichtenden Netzes durchgeführt werden und parallel dazu die Bauleistungen zur Errichtung der passiven Infrastruktur ausgeschrieben werden.

 

Am Ende der durchzuführenden Vergabeverfahren steht der Abschluss eines oder mehrerer Bauverträge sowie eines oder mehrerer Pacht- und Netzbetreiberverträge. Die Verträge werden jeweils unter dem Vorbehalt des Erhalts der Förderung geschlossen. Anschließend ist der endgültige Förderbescheid zu beantragen.

 

 

Kooperationsvereinbarung

 

Nach interner Abstimmung der beteiligten Kommunen soll die Stadt Bergkamen nach der gemeinsamen Antragstellung als Zuwendungsempfänger federführend die Auswahl der Kooperationspartner und die Abwicklung der gesamten Finanzierung übernehmen (Delegation der Aufgaben). Die Aufgabenübertragung erfolgt auf Grundlage der dieser Beschlussvorlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Anlage 2). Diese wurde zuvor von den Städten Bergkamen und Kamen und der Gemeinde Bönen abgestimmt.

 

Die Kooperation endet grundsätzlich nach dem Ende des Pachtvertrags mit der Veräußerung des Netzes durch die Stadt Bergkamen, in deren Eigentum die zu errichtende passive Netzinfrastruktur steht.

 

Die der Stadt Bergkamen als federführende Kommune zur Aufgabenerfüllung entstehenden Kosten werden anteilig auf die beteiligten Kommunen auf Basis der planmäßigen Anteile an dem gänzlich herzustellenden Infrastrukturvermögen umgelegt.

 

 

Eigenbetrieb

 

Die Stadt Bergkamen beabsichtigt einen Eigenbetrieb zu gründen. Dieser Eigenbetrieb führt dann stadtintern die Geschäfte, die mit der Stellung als Inhaber der passiven Netzinfrastruktur verbunden sind. Die Gründung des Eigenbetriebs erfolgt – aus rechtlichen Gründen – durch gesonderte Vorlage (siehe Drucksache Nr. 11/1074).

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Roland Schäfer

 

 

Leiter Stabsstelle WiFö

 

 

 

 

Kärger

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Marquardt