Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2018 des EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB), so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres sind die Wirtschaftspläne von Sondervermögen aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1 EigVO NRW).
Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW in Verbindung mit den §§ 4 und 12 der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den EBB berät der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan vor.
Sie können nicht - wie der gemeindliche Haushalt - für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt.
Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und festgestellt werden müssen.
Der als Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplanes (WP) 2018 des EBB schließt mit
Erträgen von |
6.441.327 € |
Aufwendungen von |
6.272.249 € |
ab.
Im Finanzplan werden
die Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
6.320.657 € |
die Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
5.965.087 € |
der Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und
Finanzierungstätigkeit auf |
41.000 € |
der Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und
Finanzierungstätigkeit auf |
533.000 € |
festgesetzt.
Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Betriebsleiter EBB Dr.-Ing. Peters Betriebsleiter und Erster Beigeordneter |
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Stv. Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
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