Betreff
Beschluss des Wirtschaftsplanes 2018 des EntsorgungsBetriebBergkamen
Vorlage
11/1069
Aktenzeichen
70.02 pol-mü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2018 des EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB), so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

Vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres sind die Wirtschaftspläne von Sondervermögen aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1 EigVO NRW).

 

Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW in Verbindung mit den §§ 4 und 12 der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den EBB berät der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan vor.

 

Sie können nicht - wie der gemeindliche Haushalt - für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt.

 

Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und festgestellt werden müssen.

 

Der als Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplanes (WP)  2018 des EBB schließt mit

 

 

Erträgen von

6.441.327 €

Aufwendungen von

6.272.249 €

ab.

 

Im Finanzplan werden

die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

6.320.657 €

die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

5.965.087 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

und Finanzierungstätigkeit auf

41.000 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

und Finanzierungstätigkeit auf

533.000 €

festgesetzt.

 

 

 

 Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Betriebsleiter EBB

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Betriebsleiter und Erster Beigeordneter

 

 

Stv. Betriebsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels