hier: Fortschreibung des Bebauungskonzeptes
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr billigt die Fortschreibung
des Bebauungskonzeptes für den Bebauungsplan Nr. BK 119 „Maiweg“ gemäß Anlage
2.
Sachdarstellung:
Am 31.01.2013 hatte ein Vorhabenträger im Auftrag der
Grundstückseigentümer angeregt, für eine rd. 30.000 m² große Fläche südlich der
Heinrichstraße im Stadtteil Bergkamen-Mitte einen Bebauungsplan aufzustellen.
Die Verwaltung erarbeitete daraufhin ein Bebauungskonzept für die Fläche (Anlage
1), welches durch den Rat der Stadt Bergkamen am 23.05.2013 gebilligt wurde.
Darüber hinaus beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. BK 119 „Maiweg“ im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen und die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB durchzuführen.
Wesentliche Planungsziele waren die Realisierung einer ländlich geprägten,
gering verdichteten Wohnbebauung in Hofsituationen, die über Stichstraßen
erschlossen werden sollten, sowie die Berücksichtigung einer Grünverbindung
zwischen der nördlich befindlichen Grünfläche und den südlich liegenden
landwirtschaftlichen Flächen.
Die Fläche ist im geltenden Flächennutzungsplan bereits als
Wohnbaufläche dargestellt.
Fortschreibung des
Bebauungskonzeptes
Im März 2017 nahm das Büro HGE Architekten mit der Verwaltung Kontakt
auf und teilte sein Interesse mit, die weiteren Planungen anstelle des
ursprünglichen Vorhabenträgers zu übernehmen. Das Büro erarbeitete in
Zusammenarbeit mit der Verwaltung ein neues Bebauungskonzept (Anlage 2),
welches die zentralen Zielsetzungen des Ursprungsentwurfs aufgreift.
Das neue Konzept sieht für den überwiegenden Teil des Plangebietes eine
gering verdichtete Wohnbebauung mit Einzel- und Doppelhäusern vor. Das nähere
Umfeld ist bereits von entsprechender Bebauung geprägt. Unmittelbar an die
südliche Seite der Heinrichstraße angrenzend ist außerdem die Errichtung von
drei Mehrfamilienhäusern mit jeweils ca. 6 Wohneinheiten in Form von
Eigentumswohnungen geplant. Planungsbüro und Verwaltung sehen in dieser
attraktiven Lage einen entsprechenden Bedarf.
Die Haupterschließung erfolgt über den von der Heinrichstraße
abzweigenden Maiweg, dessen Verkehrsfläche in diesem Zuge entsprechend
hergestellt werden muss. Von dort aus zweigen zwei neue Planstraßen in Richtung
Osten bis zur Nordfeldstraße hin ab.
Um Schleichverkehre durch das neue Wohngebiet zu vermeiden, sind hier
entsprechende verkehrliche Maßnahmen (abknickende Vorfahrt Nordfeldstraße, bauliche
Gestaltung der Fahrbahn und der Eingangssituation, verkehrsberuhigende Gestaltung
des Straßenraums, etc.) zu ergreifen. Im Mittelteil der nördlichen Planstraße
ist ein „Quartiersanger“ in Form einer platzartigen Aufweitung des Straßenraums
vorgesehen.
Insgesamt soll der Straßenraum im Plangebiet durchgehend als 6,0 m
breite Mischverkehrsfläche hergestellt werden. Öffentliche Stellplätze sind an
4 Stellen im Plangebiet vorgesehen.
Die Doppelhausgrundstücke sind jeweils zwischen rd. 300 m² bis rd. 400
m² und die Einfamilienhausgrundstücke ca. 450 m² bis ca. 650 m² groß. Der
Großteil der Grundstücke weist eine Südausrichtung auf, ein kleinerer Teil ist
nach Osten bzw. Westen orientiert.
Die Höhe der drei Mehrfamilienhäuser wird auf maximal drei Vollgeschosse
zur Heinrichstraße beschränkt. Südlich des Quartiersangers sowie auf dem direkt
an der Heinrichstraße gelegenen Doppelhausgrundstück im Nordwesten ist eine
maximal zweigeschossige Bebauung vorgesehen. In den südlichen und westlichen Randbereichen
soll die Höhe der Bebauung auf maximal ein Vollgeschoss begrenzt werden, um
einen sanften Übergang zum Landschaftsraum hin zu schaffen.
Die in dem Ursprungskonzept (Anlage 1) vorgesehene Verlängerung der öffentlichen
Grünachse Richtung Süden wurde nicht in das aktuelle Bebauungskonzept
übernommen. Durch die nahegelegene Kuhbachtrasse sowie die südlich angrenzenden
landwirtschaftlichen Flächen sind in der Umgebung bereits ausreichend Grün- und
Freiflächen vorhanden.
Die Verwaltung empfiehlt das Bebauungskonzept entsprechend der Anlage 2
fortzuschreiben. Auf Grundlage dieses Konzeptes soll im nächsten Schritt ein
Bebauungsplanentwurf erarbeitet, die Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB sowie
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Bürgerversammlung
gem. § 3 (1) BauGB durchgeführt werden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Wiese |
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