Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die in den Betriebsabrechnungen 2016 dargestellten Unter- bzw. Überdeckungen bis zum Kalkulationszeitraum 2020 in die entsprechenden Kalkulationen vorzutragen.
Sachdarstellung:
Gemäß den Vorschriften des § 6 KAG sind Kostendeckungen (Gewinne) am
Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre
auszugleichen, Kostenunterdeckungen (Verluste) sollen innerhalb dieses
Zeitraumes ausgeglichen werden.
Unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen wurden
für den Bereich Abwasserbeseitigung in 2016 folgende Gewinne bzw. Verluste
ermittelt:
Art |
Betrag € |
Kostendeckungsgrad % |
Schmutzwasser Lippeverband |
-60.655,42 |
98,44 |
Niederschlagswasser Lippeverband |
+67.550,88 |
104,11 |
Schmutzwasser städt. Kanalisation |
+130.832,58 |
102,25 |
Niederschlagswasser städt. Kanalisation |
+300.712,26 |
105,06 |
Dieser Vorlage ist folgende Betriebsabrechnung beigefügt:
Anlage 1 - Betriebsabrechnung 2016
-
Abwasserbeseitigung –
Anlage 2 - BAB
Abwasserbeseitigung.
Abweichungen zwischen Kalkulation und Abrechnung sind den einzelnen Erläuterungsberichten zu entnehmen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster ‚Beigeordneter und Betriebsleiter |
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Vertreter der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiterin Brandt |
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