Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2018 des Stadtbetriebes Entwässerung, so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres sind die Wirtschaftspläne von Sondervermögen aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1 EigVO NRW).
Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW in Verbindung mit den §§ 4 und 12 der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den Stadtbetrieb Entwässerung berät der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan vor.
Sie können nicht –wie der gemeindliche Haushalt- für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt.
Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und festgestellt werden müssen.
Der als Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplanes (WP) 2018 des SEB schließt mit
Erträgen von |
18.778.654 € |
Aufwendungen von |
14.055.628 € |
ab.
Im Finanzplan werden
die Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
17.549.787 € |
die Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
9.884.728 € |
der Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und
Finanzierungstätigkeit auf |
4.320.000 € |
der Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und
Finanzierungstätigkeit auf |
12.508.000 € |
festgesetzt.
Gegenüber dem Wirtschaftsplan, der dem
Haushaltsplan beigefügt wurde, haben sich Änderungen bzw. Aktualisierungen
ergeben.
Die Umsatzerlöse sowie die Berechnung
des öffentlichen Anteils wurden entsprechend der Gebührenkalkulation 2018
angepasst.
Bei den Personalkosten wird von einer 2
% igen jährlichen Steigerung für die Folgejahre ausgegangen.
Die Lippeverbandsumlage sowie die
Abwasserabgabe für 2018 wurden dem SEB zwischenzeitlich mitgeteilt und
entsprechend eingepflegt.
Die Änderungen betreffen den
Ergebnisplan sowie den Finanzplan; alle anderen Pläne wurden unverändert
übernommen.
Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter und Betriebsleiter |
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Vertreter der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiterin Brandt |
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