Betreff
Jahresabschluss 2016 des EntsorgungsBetriebBergkamen
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2016
b) Genehmigung des Lageberichtes
c) Behandlung des Jahresergebnisses
d) Entlastung der Betriebsleitung
Vorlage
11/1020
Aktenzeichen
70.07
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zu a) und b)

 

  1. Der Jahresabschluss des EntsorgungsBetriebBergkamen zum 31.12.2016 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

  2. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

Zu c)

 

Der Jahresüberschuss 2016 (Abfall und Straßenreinigung/Winterdienst – Sparte 1 und 2) wird in Höhe von 123.507,82 € der allgemeinen Rücklage des EBB zugeführt.

 

Für den Überschuss aus dem Betrieb gewerblicher Art (BgA, Duales System Deutschland – Sparte 3) in Höhe von 16.163,68 € wird eine Sonderrücklage gebildet.

 

Zu d)

 

Der Rat der Stadt Bergkamen entlastet die Betriebsleitung vorbehaltlos.

Sachdarstellung:

 

Zu a) und b)

 

Gemäß § 26 Abs. 1 EigVO hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss zusammen mit dem Jahresbericht aufzustellen und unter Angabe des Datums Unterschrieben über den Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen.

 

Der Jahresabschluss ist nach § 106 GO durch die Gemeindeprüfungsanstalt zu prüfen, die sich zur Durchführung eines Wirtschaftsprüfers bedient.

 

Der Prüfbericht ist entsprechend den Bestimmungen des § 106 Abs. 2 Sätze 6 u. 7 i. V. m. § 105 Abs. 5 GO dem Rechnungsprüfungsausschuss zuzuleiten und in diesem Gremium zu beraten.

 

Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht unter Einbeziehung der Beratungen im örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Betriebsausschuss fest.

 

Erläuterungen zum Prüfbericht erfolgen durch den Wirtschaftsprüfer.

 

Zu c)

 

Aus steuerlichen Gründen darf der Gewinn des BgA lediglich für Zwecke des BgA verwendet werden.

Aus diesem Grund wird gemäß § 43 Abs. 4 Satz 2 GemHVO NRW eine Sonderrücklage gebildet.

In dieser Sonderrücklage werden Mittel zurückgestellt, die für die Erstellung von zwei Unterflursystemen in der Wasserstadt Aden geplant sind.

 

Zu d)

 

Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss soll in der Regel die Entlastung der Betriebsleitung verbunden werden.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter und Betriebsleiter

 

 

Stv. Betriebsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels