a) Feststellung des Jahresabschlusses 2016
b) Genehmigung des Lageberichtes
c) Behandlung des Jahresergebnisses
d) Entlastung der Betriebsleitung
Beschlussvorschlag:
Zu a) und b)
- Der Jahresabschluss des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen zum
31.12.2016 wird in der vorgelegten Form festgestellt.
- Der Lagebericht wird genehmigt.
Zu c)
Der
Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 4.722.908,76 € wird vollständig der
Allgemeinen Rücklage des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen zugeführt.
Zu d)
Der Rat der Stadt Bergkamen entlastet die Betriebsleitung vorbehaltlos.
Sachdarstellung:
Gemäß § 26 Abs. 1 EigVO hat die
Betriebsleitung den Jahresabschluss zusammen mit dem Jahresbericht aufzustellen
und unter Angabe des Datums unterschrieben über den Bürgermeister dem
Betriebsausschuss vorzulegen.
Der Jahresabschluss ist nach § 106 GO durch
die Gemeindeprüfungsanstalt zu prüfen, die sich zur Durchführung eines
Wirtschaftsprüfers bedient.
Der Prüfbericht ist entsprechend den
Bestimmungen des § 106 Abs. 2 Satze 6 und 7 in Verbindung mit § 105 Abs. 5 GO
dem Rechnungsprüfungsausschuss zuzuleiten und in diesem Gremium zu beraten.
Der Rat stellt den Jahresabschluss und den
Lagebericht unter Einbeziehung der Beratungen im örtlichen
Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Betriebsausschuss fest.
Erläuterungen zum Prüfungsbericht erfolgen
durch den Wirtschaftsprüfer.
Zu c)
Der Beschluss über die Feststellung ist mit
einem Beschluss über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des
Jahresverlustes verbunden.
Die Ergebnisrechnung des Stadtbetriebes
Entwässerung Bergkamen weist einen Jahresüberschuss von 4.722.908,72 € aus.
Nach Vorschlag der Betriebsleitung soll der
komplette Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 4.722.908,72 € die Allgemeine
Rücklage des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen erhöhen.
Zu d)
Mit dem Beschluss über die Verwendung des
Jahresgewinns/Behandlung des Jahresfehlbetrages soll in der Regel die
Entlastung der Betriebsleitung verbunden werden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Vertreter der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiterin Brandt |
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