Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW - Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern
Vorlage
11/1018
Aktenzeichen
hr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss weist die „Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW – Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern“ zurück.

Sachdarstellung:

 

Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 18.07.2017 regt Herr Dr. Neu, Mitglied des Bundestages (DIE LINKE), Siegburg, an, dass der Rat beschließen möge, Jugendliche und deren Eltern bei denen die Weitergabe ihrer Daten an die Bundeswehr bevorsteht, anzuschreiben und über die beabsichtigte Datenweitergabe zu informieren. Dem Schreiben soll ein Musterwiderspruch beigefügt werden.

 

Gem. § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen vom 01.03.2017 wurde vom Rat der Stadt Bergkamen der Haupt- und Finanzausschuss für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden bestimmt.

 

In dem als Anlage 2 beigefügten Schnellbrief 184/2017 vom 19. Juli 2017 vertritt der Städte- und Gemeindebund Nordrhein Westfalen bezugnehmend auf Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Minden vom 16. Mai 2012 (AZ: 2 L 272/12) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 25. März 2015 (AZ: 15 E 24/15) in einem vergleichbaren Fall die Auffassung, dass derartige Anträge unzulässig seien, da es sich nicht um ein Sachanliegen, sondern um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen gehe. Daher seien die Räte bzw. zuständigen Ausschüsse nicht verpflichtet, sich mit der Eingabe inhaltlich zu befassen. Gleichwohl sei die Anregung dem Rat bzw. zuständigen Ausschuss vorzulegen, da der Bürgermeister kein eigenes Vorprüfungsrecht besitze. Der Rat bzw. der zuständige Ausschuss könne die Eingabe dann als unzulässig zurückweisen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Roland Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heuer