Betreff
Einwohneranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen
hier: Durchfahrt für eine Verkehrsfläche Flurstück 950, Voigtwiese
Vorlage
11/1005
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Von einer Umwandlung des im B-Plan Nr. OA 86 II „Voigtwiese“ festgelegten Pflanzbeetes in der Straße Voigtwiese in eine Zufahrt auf ein Privatgrundstück ist abzusehen.

 

Sachdarstellung:

 

In der beigefügten Einwohneranregung vom 07.06.2017 beantragt ein Anwohner aus der Straße Voigtwiese, 59192 Bergkamen, die teilweise Umwandlung eines Pflanzbeetes im Straßenraum in eine Zufahrt zu dem Privatgrundstück Gemarkung Oberaden, Flur 9, Flurstück Nr. 950. Auf diesem Flurstück befinden sich die Gebäude mit den Hausnummern 3 bis 3 d und 4 bis 4 d.

 

Das in Rede stehende Pflanzbeet befindet sich auf dem Grundstück der Gemarkung Oberaden, Flur 9, Flurstück Nr. 1198 im Eigentum der Stadt Bergkamen. Es handelt sich um eine Teilfläche der Erschließungsanlage aus dem Bebauungsplan Nr. OA 86 II „Voigtwiese“. Die Straßenfläche und die begleitenden Pflanzbeete sind im B-Plan als solche festgesetzt. In der Planbegründung sind in den verkehrsberuhigten Zonen Festsetzungen für Großgrün (Bäumen) getroffen. Somit sind aus baurechtlichen Gründen sowohl das Beet als auch die vorhandenen Bäume zu erhalten.

 

Die Genehmigung einer Einfahrt auf das Grundstück Nr. 950 würde bei einer angenommenen Breite von 4,0 m nicht nur das Beet in Teilflächen zerstören. Da die Gehölze von Stamm zu Stamm nur einen lichten Abstand von rd. 6,50 m aufweisen, wären auch die Wurzelräume der Bäume von einer Überfahrt maßgeblich betroffen. Die Baumstandorte wären damit akut gefährdet und müssten aufgegeben werden.

 

Bäume und Pflanzbeete haben neben einer gestalterischen auch eine ökologische Funktion im Straßenraum und besitzen damit einen hohen Stellenwert in der Stadtgestaltung.

 

Darüber hinaus würde die beantragte Zufahrt auf ein Privatgrundstück führen, das mehreren Eigentümern gehört. Eine Zustimmung der Miteigentümer zum o. g Antrag liegt der Verwaltung nicht vor.

 

Der Antragsteller hat bereits am 23.03.2017 per Email einen gleichlautenden Antrag an die Verwaltung gestellt. Dieser wurde am 30.03.2017 von StA61 aus den o. g. Gründen abgelehnt.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Irmisch