Nordrhein-Westfalen
hier: Durchfahrt für eine Verkehrsfläche Flurstück 950, Voigtwiese
Beschlussvorschlag:
Von einer
Umwandlung des im B-Plan Nr. OA 86 II „Voigtwiese“ festgelegten Pflanzbeetes in
der Straße Voigtwiese in eine Zufahrt auf ein Privatgrundstück ist abzusehen.
Sachdarstellung:
In der beigefügten
Einwohneranregung vom 07.06.2017 beantragt ein Anwohner aus der Straße
Voigtwiese, 59192 Bergkamen, die teilweise Umwandlung eines Pflanzbeetes im
Straßenraum in eine Zufahrt zu dem Privatgrundstück Gemarkung Oberaden, Flur 9,
Flurstück Nr. 950. Auf diesem Flurstück befinden sich die Gebäude mit den
Hausnummern 3 bis 3 d und 4 bis 4 d.
Das in Rede
stehende Pflanzbeet befindet sich auf dem Grundstück der Gemarkung Oberaden,
Flur 9, Flurstück Nr. 1198 im Eigentum der Stadt Bergkamen. Es handelt sich um eine
Teilfläche der Erschließungsanlage aus dem Bebauungsplan Nr. OA 86 II
„Voigtwiese“. Die Straßenfläche und die begleitenden Pflanzbeete sind im B-Plan
als solche festgesetzt. In der Planbegründung sind in den verkehrsberuhigten
Zonen Festsetzungen für Großgrün (Bäumen) getroffen. Somit sind aus
baurechtlichen Gründen sowohl das Beet als auch die vorhandenen Bäume zu
erhalten.
Die Genehmigung
einer Einfahrt auf das Grundstück Nr. 950 würde bei einer angenommenen Breite
von 4,0 m nicht nur das Beet in Teilflächen zerstören. Da die Gehölze von Stamm
zu Stamm nur einen lichten Abstand von rd. 6,50 m aufweisen, wären auch die
Wurzelräume der Bäume von einer Überfahrt maßgeblich betroffen. Die
Baumstandorte wären damit akut gefährdet und müssten aufgegeben werden.
Bäume und
Pflanzbeete haben neben einer gestalterischen auch eine ökologische Funktion im
Straßenraum und besitzen damit einen hohen Stellenwert in der Stadtgestaltung.
Darüber hinaus
würde die beantragte Zufahrt auf ein Privatgrundstück führen, das mehreren
Eigentümern gehört. Eine Zustimmung der Miteigentümer zum o. g Antrag liegt der
Verwaltung nicht vor.
Der Antragsteller
hat bereits am 23.03.2017 per Email einen gleichlautenden Antrag an die
Verwaltung gestellt. Dieser wurde am 30.03.2017 von StA61 aus den o. g. Gründen
abgelehnt.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Irmisch |
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