Betreff
Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltssatzung 2018
hier: Benehmensherstellung gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
Vorlage
11/0997
Aktenzeichen
mö-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt das Schreiben des Landrates des Kreises Unna vom 05.09.2017 zur Benehmensherstellung zum Entwurf des Kreishaushaltes 2018 zur Kenntnis.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, hierzu unter Berücksichtigung der nachfolgenden Sachdarstellung eine Stellungnahme für die Stadt Bergkamen ggfs. mit anderen Städten des Kreises Unna bis zum Ablauf der Stellungnahmefrist am 18.10.2017 abzugeben.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

 

Mit Schreiben vom 05.09.2017 im Rahmen der Benehmensherstellung ist den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein Eckdatenpapier (Anlage 1) zum Haushaltsentwurf 2018 zugeleitet worden.

 

Demnach verbessert sich die Finanzsituation des Kreises voraussichtlich im Jahr 2018

um 2 Mio. € gegenüber dem lfd. Haushaltsjahr 2017.

 

Aufgrund dessen schlägt der Landrat des Kreises Unna vor, für das Haushaltsjahr 2018 die Zahllast der allgemeinen Kreisumlage unverändert zu lassen.

 

Unter Berücksichtigung der bisherigen Zahllast von 257,0 Mio. € soll der aktuelle Hebesatz von bisher 45,41 v. H. um 3,08 v. H. auf 42,33 v. H. abgesenkt werden.

 

Für die Stadt Bergkamen sind somit 23 T€ weniger zu zahlen als im Jahr 2017 (Senkung von 33.125 T€ auf 33.102 T€).

 

Die Gründe für die Verbesserung sind u. a. die Steuerkraft der Kommunen und die Schlüsselzuweisungen des Landes NRW an den Kreis Unna, die sich im Jahr 2018 erheblich (rund 24,47 v. H.) auf nunmehr rund 30,6 Mio. € erhöhen.

 

Die größte Haushaltsposition im Ergebnisplan stellt weiterhin die Landschaftsumlage mit einem errechneten Ansatz von rund 103,1 Mio. € dar.

 

Die Absenkung des Hebesatzes von 17,4 v. H. auf 16,2 v. H bedeutet für den Kreis Unna eine – wenn auch vergleichbar moderate – Erhöhung der Zahllast von rund 551 T€.

 

Auch der Zuschussbedarf im Budget „Arbeit und Soziales“ ist eine entscheidende Größe für die Berechnung der allgemeinen Kreisumlage. Im Vergleich zum Vorjahr errechnet sich hier eine Verschlechterung von rund 1,39 Mio. €. Im Wesentlichen sind es deutlich höhere Aufwendungen im Bereich Teilhabe- und Förderleistungen während die Kosten der Unterkunft und Heizung erstmals leicht sinken.

 

Darüber hinaus ergeben sich aufgrund der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst und höheren Pensionsrückstellungen Mehraufwendungen im Personalbereich von rund von

3,3 Mio. €.

 

Eine detaillierte Zusammenfassung ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

Roland Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

 

Mölle