Sonstige soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 645.150,00 €
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 1 – Unterhaltsvorschuss bei der Buchungsstelle 06.36.02.533900 Sonstige soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 645.150,00 €.
Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 16.61.01.537400 Kreisumlage.
Sachdarstellung:
Bund und Länder haben sich im Januar 2017 darauf
verständigt, die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten im
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) aufzuheben. Darüber hinaus wurde die Anspruchsberechtigung
auf Kinder zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr ausgeweitet in den Fällen, in
denen das Einkommen eines alleinerziehenden Elternteils mindestens 600,00 Euro
brutto beträgt oder das Kind nicht auf SGB ll Leistungen angewiesen ist. Die
Gesetzesänderungen sind nach ihrer Veröffentlichung am 17.08.2017 im
Bundesgesetzblatt rückwirkend zum 01.07.2017 in Kraft getreten.
In Bergkamen beziehen
rund 500 Familien regelmäßig Leistungen nach dem UVG, in weiteren 900 Fällen
macht das Jugendamt Ansprüche von Bund, Land und Kommune bezüglich
vorgeleisteter Unterhaltsleistungen geltend. Die Gesetzesänderung wird zu einem
deutlichen Anstieg dieser Zahlen führen.
Das Jobcenter hat noch vor Inkrafttreten des Gesetzes über 400 Leistungsempfänger angeschrieben und aufgefordert, bei der Unterhaltvorschusskasse erneute Anträge auf UVG-Leistungen zu stellen - ca. 300 Neuanträge liegen dem Jugendamt inzwischen vor. Hinzukommen wird noch eine unbestimmte Anzahl von UVG-Fällen, in denen zwar keine SGB II Leistungen gezahlt worden sind, aber dennoch ein Anspruch auf UVG besteht. Momentan sind 70 Anspruchsberechtigte ohne SGB ll Bezug in den 300 Neuanträgen enthalten.
Landesweit wird von
einer Verdoppelung bis Verdreifachung der Fallzahlen ausgegangen. Für Bergkamen
erwartet das Jugendamt bis zum Jahresende zurzeit eine Zunahme von mindestens
450 Fällen in der Leistungsgewährung.
Finanzielle
Auswirkungen
Von den unter der Buchungsstelle 06.36.01.533900 für UV-Leistungen zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 900.000 € stehen noch rund 350.000 € für die verbleibenden 5 Monatsläufe zur Verfügung. Da bis zur Jahresmitte rund 78.000 € monatlich zur Auszahlung kommen, fehlt momentan ein Betrag in Höhe von rund 40.000,00 € für die 500 laufenden UVG-Fälle.
Bei angenommenen 450 Neufällen, die einen Anspruch ab dem 01.07.17 haben, werden monatliche Kosten in Höhe von rund 105.750 € entstehen, da es sich hierbei überwiegend um Kinder handeln dürfte, die UVG-Zahlungen der 2. und 3. Altersstufe erhalten, also 201,00 € bzw. 268,00 € pro Monat (gerechneter Mittelwert = 235,00 €). Für Kinder unter 6 Jahren werden zurzeit 150,00 € an UVG – Leistungen gezahlt.
Für die noch ausstehenden Zahlungsläufe werden somit weitere
rund 740.250,00 € benötigt, so dass sich zurzeit ein rechnerischer Fehlbetrag
in Höhe von insgesamt 780.250,00 €
ergibt. Die bereit gestellten Haushaltsmittel
werden bereits im Oktober nicht mehr ausreichen, um die beantragten Zahlungen
und Rückerstattungen an das Jobcenter zu leisten.
Mehreinnahmen sind
aus einer stärkeren Beteiligung von Bund und Land zu erwarten, wobei es hierzu
noch keine konkreten Aussagen über deren genaue Höhe gibt. Durch die
Gesetzesänderung wird sich der Bundesanteil um 6,7% auf dann 40% erhöhen, der
Anteil der Landesanteil auf 60% reduzieren. In NRW übernehmen die Kommunen
zurzeit 2/3 des Landesanteils – ob dies so bleibt, ist noch nicht entschieden.
Unter der
Buchungsstelle 06.36.01.413100 Allgemeine Zuweisungen vom Land (UVG) sind
420.000,00 € veranschlagt. Bis Juli hat das Land 276.100,00 € überwiesen und
für August bis November weitere 55.800,00 € pro Monat zugesagt, so dass bis zum
Jahresende Mehreinnahmen von rund 135.100,00
€ zu erwarten sind.
Um die Zahlungen
für die verbleibende Leistungsperiode 2017 begleichen zu können, sind somit
zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 645.150,00 € notwendig.
Die sachliche und
zeitliche Unabweisbarkeit ergeben sich aus der v.g. Sachdarstellung. Die
notwendige Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle
16.61.01.537400 Kreisumlage.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Harder |
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Mitunterzeichnung StA 20 Marquardt |