Betreff
Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 02 - Förderung von Kindern in Tagespflege bei der Buchungsstelle 06.36.02.533100
Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe nach SGB XII, SGB VIII außerhalbvon Einrichtungen in Höhe von 600.000,00 €
Vorlage
11/0966
Aktenzeichen
hö-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 2 – Tagespflege bei der Buchungsstelle 06.36.02.533100

Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe nach SGB XII, SGB VIII außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 600.000,00 €.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 16.61.01.537400 Kreisumlage.

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen ist gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3  i.V.m.  §§ 24 - 25 SGBN VIII verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vorzuhalten.

Seit dem 01.08.2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und ab dem vollendeten dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung.

In Bergkamen sind die Aufgaben der Tagespflege dem Verein „Familiäre Kinder-Tagesbetreuung e. V.“ übertragen worden, der in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt die Überprüfung und die Qualifizierung der Tagesmütter und die Vermittlung der Kinder übernommen hat.

 

Ursache für die deutlich angestiegenen Kosten sind in erster Linie die steigenden Fallzahlen und Betreuungsstunden in der Kindertagespflege.

Die folgende Tabelle stellt den Anstieg der Betreuungsstunden und der Betreuungsfälle dar:

 

Monat

Betreuungs-
stunden

Betreuungs-
fälle

Jan 15

13.154

139

Jul 15

14.709

140

Dez 15

15.005

136

Jul 16

18.002

168

Dez 16

19.767

166

Mai 17

22.697

187

 

 

Für die Steigerung der Fallzahl sind mehrere Gründe ausschlaggebend. Immer mehr Eltern machen ihren Rechtsanspruch auf Betreuung geltend. Die Arbeitsbedingungen haben sich bei den berufstätigen Eltern durch Schicht- und Wochenenddienste dahingehend geändert, dass die Anzahl der Betreuungsfälle mit hoher Stundenzahl gestiegen ist. Darüber hinaus wurden Eltern, die in diesem Jahr keinen KiTa-Platz erhalten haben, an die Tagespflege verwiesen.

 

Entsprechend der erhöhten Fallzahlen wurden die Fachleistungsstunden des Vereins Familiäre Kinder-Tagesbetreuung angepasst. So schließt die Kalkulation des Vereins für das Jahr 2015 mit 2.595 Fachleistungsstunden und für das Jahr 2016 mit 2.854 Fachleistungsstunden ab. Hinzu kommt eine Tarifanpassung von mehr als 1 %.

 

Im November 2016 wurde die Großtagespflegestelle „BEO´s“ in Bergkamen-Oberaden eröffnet. In seiner Sitzung am 28.06.2017 (Drucksache Nr. 11/0940) hat der Rat der Stadt Bergkamen einen Beschluss zur finanziellen Ausstattung von Großtagespflegestellen gefasst. Durch die Auszahlung einer Garantiesumme an die Tagesmütter und die Anerkennung eines Mietanteils werden sich Mehrkosten ergeben, die sich nach ersten Schätzungen des Jugendamtes auf 15.000  € bis zum Jahresende belaufen.

 

Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung der Kosten in der Kindertagespflege in den letzten drei Jahren dar:

 

Jahr

Veranschlagte

Aufwendungen

Aufwand am

Jahresende

(Soll)

2015

  700.000 €

1.043.518 €

2016

1.020.000 €

1.283.503 €

2017

1.020.000 €

1.740.000 €

 

 

In den Jahren 2015 und 2016 konnte der Mehraufwand durch höhere Erträge bei den Elternbeiträgen und Einsparungen innerhalb des Budgets ausgeglichen werden. In 2017 wurden bereits mehr eingegangene Elternbeiträge in Höhe von 120.000,00 € zur Deckung übertragen. Weitere Mehrerträge sind nicht zu erwarten.

 

Um die Zahlungen für die verbleibende Leistungsperiode 2017 begleichen zu können, sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 600.000 € notwendig.

 

Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergeben sich aus der v.g. Sachdarstellung. Die notwendige Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 16.61.01.537400 Kreisumlage.

 

 

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

 600.000,00

Produkt-/Sachkonto:                   

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

entfällt

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Hörstrup

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Marquardt