Betreff
Budgetbericht Januar - Juni 2017
Vorlage
11/0963
Aktenzeichen
10.61.01 wo-hr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage – Drucksache Nr. 11/0963 – zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Entwicklung der Budgets

 

 

Nach Ablauf der ersten sechs Monate im Jahr 2017 haben die Budgetverantwortlichen Stellungnahmen zur Entwicklung ihrer Budgets abgegeben.

 

Die Stellungnahmen beinhalten neben Aussagen über die bisherige Entwicklung der Budgets auch Prognosen über das voraussichtliche  Ergebnis im Jahr 2017. Sie bieten somit dem Haupt- und Finanzausschuss sowie der Verwaltungsführung die Möglichkeit, steuernd auf die Entwicklung der Budgets einzuwirken.

 

Die Stellungnahmen der Budgetverantwortlichen beziehen sich ausschließlich auf den Teil des Budgets, den sie beeinflussen können. Erträge bzw. Aufwendungen aus der Auflösung von Sonderposten sowie Abschreibungen werden vom StA 20 nach Abschluss des laufenden Haushaltsjahres gebucht.

 

Da die Budgetverantwortlichen mithin keinen Einfluss auf die Ergebnisse dieser Sachkonten haben und auch vom StA 20 noch keine verbindliche Prognose zu den Ergebnissen dieser Konten abgegeben werden kann, sind sie zwingend von der aktuellen Betrachtung auszuschließen. Nur so kann ein unverzerrtes Bild des voraussichtlichen Budgetergebnisses dargestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Entwicklung des Gesamtergebnisplanes

 

Unter Berücksichtigung der vorliegenden Prognosen der Budgets sowie der Deckungskreise ergeben sich für den gesamten Ergebnisplan zum Jahresende 2017 voraussichtlich Haushaltsverbesserungen von rechnerisch 1.423 T€.

 

Gemäß NKF-Haushalt war für 2017 ein Jahresergebnis von + 543 T€ veranschlagt. Aktuell ist das Jahresergebnis nunmehr voraussichtlich mit + 1.966 T€ zu kalkulieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbeurteilung des Ergebnisplanes

 

Zusammengefasst ergeben sich für 2017 bislang folgende Abweichungen:

 

 

Verbesserung (+)

bzw.

Verschlechterung (-)

in T€

Budgetbereich 1

  -  122

Budgetbereich 2

- 2.386

Budgetbereich 3

- 4.404

Budgetbereich 4

     -   8

Budgetbereich 9

                  + 7.842

 

 

Deckungskreis Personal

 +   490

Deckungskreise Sachkosten

    +  11

Ergebnishaushalt gesamt

                  + 1.423

 

 

Hinweis zu den Budgetverbesserungen bzw. –verschlechterungen:

 

Die ausgewiesenen Zahlen basieren auf Auswertungen von Ende Juni 2017.

 

Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass durch die Kämmerei noch weitere Jahresabschlussbuchungen nach den Bestimmungen des NKF, wie z.B. Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Rückstellungen, etc. sowie Rechnungsabgrenzungen durchzuführen sind. Auf die Auswirkungen dieser Buchungen kann in den Stellungnahmen von den Budgetverantwortlichen nicht eingegangen werden, da sie keinen Einfluss auf die einschlägigen Buchungsstellen nehmen können.

 

Mithin werden aus sachlichen und rechtlichen Gründen noch Veränderungen gegenüber der Prognose dieser Sachdarstellung eintreten.

 

 

 

 

 

 

Gesamtentwicklung der städtischen Finanzen

 

Es folgt an dieser Stelle eine zusammenfassende Darstellung der von den Budgetverantwortlichen prognostizierten voraussichtlichen Jahresergebnisse der einzelnen Budgets in 2017:

 

Budgets

 

Budgetergebnis

Summe

in T€

Budgetbereich 1. Allgemeine Verwaltung

 

 

01. Gleichstellungsstelle

 

 +/- 0

02. Personalrat

 

 +/- 0

03. Bürgermeisterbüro

 

 +/- 0

10. Zentrale Dienste

 

- 122

14. Rechnungsprüfungsamt

 

 +/- 0

 

Summe Budgetbereich 1.

- 122

 

 

 

Budgetbereich 2. Ordnung und Soziales

 

 

33. Bürgerbüro

 

              + 614

40. Schulverwaltung, Weiterbildung

      und Sport              

 

 +/- 0

 

51. Jugendamt

 

            - 3.000

 

 

Summe Budgetbereich 2.

           -  2.386

 

 

 

Budgetbereich 3. Finanzen und Kultur

 

 

20. Finanzen und Steuern

 

            - 4.334

30. Rechtsamt

 

     + 5

41. Kulturreferat

 

    - 75

 

Summe Budgetbereich 3.

            - 4.404

 

 

 

Budgetbereich 4. Bauen und Wohnen

 

 

60. Bauberatung, Bauordnung und Hochbau

 

  +/- 0

61. Planung, Tiefbau, Umwelt, Liegenschaften     

 

  +/- 0

68. Baubetriebshof

 

            -  8

 

Summe Budgetbereich 4.

                  -  8

 

 

 

Budgetbereich 9. Allgemeine Finanzwirtschaft

 

 

9. Allgem. Finanzwirtschaft

 

            + 7.842

 

Summe Budgetbereich 9.

            + 7.842

 

 

Summe aller Budgets

 

 

 

              +  922

Ergebnis der Deckungskreise:

 

Verbesserung:

 

              +  501

 

Gesamtprognose:

 

Verbesserung:   

 

 

            + 1.423

 

  

Bei den oben ausgewiesenen Summen handelt es sich um prognostizierte Jahresbeträge. Die Budgetberichte wurden aufgrund hochgerechneter Zahlen, auf Basis der Zwischenergebnisse vom 30.06.2017, ermittelt. Im Anschluss hieran folgt eine Erläuterung zu den Budgets die wesentliche Abweichungen zu den geplanten Ansätzen aufweisen.

 

 

Zentrale Dienste Budget 01.10

 

 

Durch die Änderung der Entschädigungsverordnung NRW zum 01.01.2016 mit Erhöhung der monatlichen Entschädigung um 10 %, die Verordnung eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende zum 01.01.2017 einzuführen sowie eine Anpassung um weitere 3,4 % zum 01.08.2017 der Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder, wird mit Mehraufwendungen in Höhe von 100 T€ zu rechnen sein.

 

Die dem Stadtarchiv verfügbaren Budgetmittel werden voraussichtlich bis zum Ende des Haushaltsjahres nicht verausgabt, da die geplante Drucklegung und Herausgabe der Chronik der Altgemeinde Heil erst im Jahre 2018 realisiert werden kann. Es kann mit einem Minderaufwand von 10 T€ gerechnet werden.      

 

Bedingt durch erhöhte Aufwendungen, die hauptsächlich durch Beauftragung und Umsetzung eines neuen Sicherheitskonzeptes zum Hafenfest sowie der Wiederholung der Veranstaltung Marina Hafenfeuer entstanden sind, werden die Ansätze im Aufwandsbereich voraussichtlich um 35 T€ überschritten. Zudem wird das Reggae Open-Air einen Mehraufwand von ca. 5 T€ verursachen. Davon können 28 T€ durch Mehrerträge aus Veranstaltungen (Sponsoring u.a.) gedeckt werden. Darüber hinaus können die Mehreinnahmen im Bereich Städtepartnerschaften in noch unbestimmter Höhe zur Deckung der obigen Mehraufwendungen eingesetzt werden. Nach jetzigem Planungsstand werden für die o.a. Aufwandsbuchungsstellen Deckungsmittel in Höhe von mindestens 10 T€ benötigt.

 

In dem Bereich Aus- und Fortbildung ist aktuell mit einem Mehraufwand von rund 22 T€ zu rechnen. Aufgrund von diversen Umsetzungen und Neueinstellungen sowie der Neuwahl des Personalrates bestand bisher ein deutlich erhöhter Bedarf an Fortbildungen.

 

Letztendlich wird das Budget mit Mehraufwendungen in Höhe von 122 T€ abschließen

 

 

Bürgerbüro Budget 02.33

 

In diesem Gesamtbereich der sich aus den Sachgebieten Ordnungsangelegenheiten/Feuerwehr, Bürgerbüro/Standesamt und Soziales zusammensetzt wird per 30.06.2016 mit einem Mehrertrag von insgesamt rd. 614 T€  gerechnet. Im Budgetbereich Soziales wirkt sich die Umstellung auf eine monatliche personenbezogene Kostenpauschale positiv aus. Bei gleichbleibender Entwicklung  ist mit einem Mehrertrag von rd. 1.078 T€ zu rechnen.

Hinzu kommen Verbesserungen im Bereich der Leistungserbringung nach dem AsylbLG in Höhe von 64 T€ und ca. 13 T€ im Bereich der vorrangig verpflichteter Sozialleistungsträger (Jobcenter, Agentur für Arbeit etc.). Dem stehen Mehraufwendungen für  Unterbringungskosten in Höhe von ca.160 T€ gegenüber, aufgrund höherer Flüchtlingsströme. Im Bereich Ordnungsangelegenheiten, hier Überwachung des ruhenden Verkehrs, ist mit Mehrerträgen in Höhe von 20 T€.

 

Den vorgenannten Mehrerträgen sind die Mindererträge und Mehraufwendungen in den Bereichen Feuerwehr- und Rettungswesen von rd. 401 T€ gegenüber zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jugendamt, Budget 02.51

 

Durch die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes 2017 wird der Kreis der Bezugsberechtigten erheblich erweitert. Dies führt zu Mehraufwendungen in Höhe von 740 T€. Im Bereich Tagespflege  werden durch steigende Fallzahlen U3, Anhebung des Stundensatzes für Tagesmütter  Mehraufwendungen von ca. 660 T€ erwartet.

 

Gleiches gilt für den Bereich der Kindertageseinrichtungen, wo durch die Verdoppelung der Kindspauschalen und die notwendige Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze U3 und Ü3 in Tageseinrichtungen, zur Erfüllung des Rechtsanspruchs sowie eine weiterhin gestiegene Nachfrage nach Plätzen für Integrationskinder, Mehraufwendungen von 1.000 T€ entstehen.

Auch im Bereich der Hilfen zur Erziehung hat die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung zugenommen. In immer mehr Familien werden darüber hinaus therapeutische Hilfen in einem hohen Stundenumfang notwendig. Zusammen mit einer wieder ansteigenden Zahl stationär untergebrachten Jugendlichen und dem steigenden Umfang von Hilfen ergeben sich Mehraufwendungen von ca. 600 T€

 

Nach heutigem Stand wird aus o.g. Gründen mit einem Mehraufwand von 3.000 T€ gerechnet.

 

 

Finanzen und Steuern Budget 03.20

 

Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht abgesehen werden, wie hoch die Ergebnisabführung des SEB an den städtischen Haushalt ausfallen wird. Insofern wird zunächst keine Ergebnisabführung (Planansatz: 4.118 T€) eingerechnet. Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Stromversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 207 T€ niedriger aus. Das tatsächliche Gestattungsentgelt der GSW für Fernwärme führt zu Mindererträgen in Höhe von 25 T€. Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Gasversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 158 T€ niedriger aus. Die Gewinnausschüttung der GSW führt zu Mehrerträgen in Höhe von 168 T€. Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Wasserversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 26 T€ höher aus als eingeplant. Der tatsächliche Bescheid zur Krankenhausfinanzierung ergibt eine Verbesserung des Budgets in Höhe von 6 T€. Die höhere Gewinnausschüttung der GSW führt zu Mehraufwendungen bei der Kapitalertragsteuer in Höhe von 26 T€.

 

Rechnerisch ergibt sich zurzeit eine Budgetverschlechterung in Höhe von 4.334 T€.

 

 

Kulturreferat Budget 03.41

 

Die Ursachen der voraussichtlichen Budgetabweichungen sind schwerpunktmäßig im Produkt Musikschule begründet. Durch den Rückgang von Schülerzahlen der Musikschule kommt es  zu Mindererträgen bei den Benutzungsgebühren und bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten. In diesem Zusammenhang ist aber auch mit geringeren Ausgaben bei den Honoraren zu rechnen, die aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden können. Die Minderaufwendungen stehen zur Deckung eines Teils der Mindererträge zur Verfügung.  

 

Insgesamt wird mit einer Budgetverschlechterung in Höhe von  75 T€ gerechnet

 

 

 

 

 

Allgemeine Finanzwirtschaft Budget 09.20

 

Bei der Vergnügungssteuer werden Mehrerträge in Höhe von 330 T€ im Vergleich zur Planung erwartet. Aufgrund der tatsächlich durchgeführten Veranlagungen ergeben sich bei der Hundesteuer aktuell Mehrerträge in Höhe von 13 T€. Nach dem Abrechnungsbescheid des Landes NRW ergeben sich bei den Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich Mehrerträge in Höhe von 56 T€. Die Schlüsselzuweisungen des Landes NRW verringern sich um 697 T€ gegenüber dem Planansatz. Im Bereich der Schul-, Bildungs- und Sportpauschale entstehen Mindererträge in Höhe von 45 T€. Bei den Erträgen aus der Gewerbesteuervollverzinsung ergeben sich zurzeit Verbesserungen in Höhe von 249 T€. Bei den Gewerbesteuerumlagen ergeben sich voraussichtlich Mehraufwendungen in Höhe von 725 T€. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 beschlossen, die Kreisumlage auf einen Hebesatz von 45,41 v.H. festzusetzen. Gegenüber dem Planansatz ergeben sich Haushaltsverbesserungen in Höhe von 2.671 T€. Aufwendungen aus Forderungsabgängen führen aktuell zu einer Verschlechterung in Höhe von 220 T€. Bei den Zinsen aus der Gewerbesteuervollverzinsung ergeben sich zurzeit Verschlechterungen in Höhe von 398 T€. Aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung wird bis zum Jahresende mit einer voraussichtlichen Ersparnis bei den Zinsaufwendungen für Investitionskredite in Höhe von 578 T€ gerechnet. Aufgrund des zurzeit günstigen Zinsniveaus und der erwarteten Inanspruchnahme von Kassenkrediten können unter der Voraussetzung einer unveränderten Inanspruchnahme Zinseinsparungen in Höhe von voraussichtlich 482 T€ erreicht werden.

 

 

Letztendlich wird hier insgesamt mit einer Budgetverbesserung in Höhe von 7.842 T€ gerechnet.


 

 

 

 

 

 

Entwicklung der Deckungskreise

 

Die Deckungskreise werden von den Budgetverantwortlichen in ihren Stellungnahmen nicht berücksichtigt. Daher folgt an dieser Stelle eine budgetübergreifende Darstellung der Deckungskreise:

 

Deckungskreis

 

 

 

Verbesserung(+)

 bzw.

Verschlechterung (-)

in T€

Deckungskreis Personal (1)

+294

Deckungskreis Personal (3)

+196

 

 

Deckungskreise Sachaufwendungen:

 

Büroeinrichtungen und - maschinen (100)

                                 +/- 0

Wartung EDV-Anlagen und Büromaschinen (101)

+ 30

Mieten EDV-Anlagen und Büromaschinen (110)

+ 18

Unterhaltung Kfz, Steuer, Versicherung (130)

+/- 0

Betriebsstoffe (131)

  + 5

Versicherungen und Schadenfälle (140)

+/- 0

Bürobedarf (141)

+/- 0

Literatur (142)

   - 4

Porto, Frachtkosten, Mobilfunkgebühren (143)

 - 17

Öffentliche Bekanntmachungen (144)

                                 +/- 0

Dienstreisen (145)

+/- 0

Software (147)

                                 +/- 0

Verfilmung/ Digitalisierung von Schriftgut (148)

                     +/- 0

Technischer Sonderbedarf (149)

+/- 0

Zwischensumme Deckungskreise ZD

  (32)

       

 

Mieten technische Anlagen (111)

   - 2

Grundbesitzabgaben, Gebäude,                          Inventarversicherungen (120)

+ 39

Heizung (121)

                               + 153

Reinigungsmittel (122)

                                 -  15

Reinigung öffentlicher Gebäude (123)

 + 30

Strom, Wasser, Kehrgebühren (125)

                                - 228

Versicherungen (126)

                                 + 30

Telefongebühren (146)

                                  - 28

Zwischensumme Deckungskreise StA 23

  (-21)

 

 

Deckungskreise (nur Sachaufwendungen)

                                   +11

 

Deckungskreise gesamt

 

                     + 501

 

 

Deckungskreise der Zentralen Dienste

 

 

Deckungskreis (1) - Personalaufwendungen

 

 

Zum Stichtag 30.06.2017 wird festgestellt, dass der Deckungskreis 1 "Personalaufwand" mit einem Minderaufwand von voraussichtlich rund 294 T€ und der Deckungskreis 3 "Personalkostenerstattungen" mit einem Mehrertrag von voraussichtlich rund 196 T€ abschließen wird.

 

Stellungnahme zu der Entwicklung des Deckungskreises 1 für Personalaufwendungen 2017 zum Stichtag 30.06.2017

 

Nach der Berechnung des Sachgebietes Personal wird der Deckungskreis "Personalaufwand" im Jahr 2017 voraussichtlich mit einem Minderaufwand von ca. 294 T€ abschließen. Dies begründet sich wie folgt:

 

Minderaufwendungen:

 

Der Tarifabschluss TVSuE (Sozial- und Erziehungsdienst) vom 01.07.2015 wurde für das Jahr 2017 mit Personalausgaben von pauschal 5% kalkuliert (entspricht 190 T€), welche so nicht eingetreten sind. Die tatsächlichen Aufwendungen belaufen sich voraussichtlich auf rund 147 T€ im Jahr 2017, sodass sich ein voraussichtlicher Minderaufwand von rund 43 T€ darstellen lässt.

 

Zusätzlich zu den Minderausgaben für den Tarifabschluss TVSuE fallen im Bereich der städtischen Familienzentren im Jahr 2017 voraussichtlich weitere Minderaufwendungen in Höhe von rund 79 T€ an.

 

Basis für die Kalkulation der Personalkosten in den Familienzentren für das Jahr 2017 war das Buchungsverhalten der Eltern im Jahr 2015.

 

Der Minderaufwand resultiert zum einen aus dem verringerten Buchungsverhalten der Eltern und zum anderen auch daraus, dass in den vergangenen Jahren eine höhere Belegung der Familienzentren erfolgte, als eigentlich an Kapazitäten möglich war. Aufgrund einer strengeren Aufsicht seitens des Landesjugendamtes ist diese Überbelegung zukünftig nicht mehr zulässig. Darüber hinaus werden im Bereich der Sonderprogramme die Programme "Delfin 4" sowie "Sprache & Integration" ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 nicht mehr angeboten.

 

Zusätzlich gab es vor allem zu Beginn des Jahres 2017 eine hohe Fluktuation des Personals (Kündigungen), wodurch zeitweise Stellen vakant waren bzw. mit den vorhandenen Springerinnen besetzt wurden. Weiterhin konnten die bisher angefallenen Mehraufwendungen für kurzfristig eingestellte Vertretungskräfte bei krankheitsbedingten Ausfällen bisher größtenteils über die Minderausgaben, die durch den Wegfall der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei den zu Vertretenden entstanden sind, kompensiert werden. Dies führte dazu, dass die für die Vertretungskräfte und Springer kalkulierten Aufwendungen bisher nicht erforderlich waren.

 

Weitere Minderaufwendungen in Höhe von rund 23 T€ entstehen anlässlich von Mandantenwechseln zwischen dem Mandanten "Stadt" und "EBB" und umgekehrt. Zusätzlich ist mit Minderaufwendungen in Höhe von rund 80 T€ bedingt durch die Reduzierung des Bemessungssatzes der Jahressonderzahlung der Tarifbeschäftigten um 4 % sowie der Festschreibung der Bemessungsgrundlage auf den Stand der Tabellenentgelte des Jahres 2015 zu rechnen. Diesem Minderaufwand stehen jedoch voraussichtliche Mehraufwendungen in derselben Höhe anlässlich der Einführung der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 entgegen.

 

Personalpolitisch konnten die Personalkosten zusätzlich durch diverse Maßnahmen bzw. Umstände, wie z.B.

·Altersteilzeit-Arbeitsphasen

·unerwartetes Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

·krankheitsbedingte Ausfälle ohne bzw. mit geringerwertigen Vertretungen (mehrere Fälle - tlw. mehrere Monate)

·ausgesprochene Beschäftigungsverbote

·Verlängerung / Gewährung von Teilzeitbeschäftigungen / Beurlaubungen

·kontinuierliche Nichtbesetzung von Stellen oder Stellenanteilen (Wiederbesetzungssperre)

·Änderung von Stellenausweisungen

um rund 699 T€ vermindert werden.

 

Den o.g. Minderaufwendungen stehen teilweise Mehraufwendungen entgegen:

 

Mehraufwendungen:

 

Nach Vorgabe des StA 20 musste aus dem Deckungskreis Personalaufwand ein pauschaler Beitrag zur Haushaltskonsolidierung in Höhe von 150 T€ geleistet werden.

 

Auch der enorme Zufluss an Geflüchteten im Jahr 2016 hat zu diversen nicht kalkulierten Neueinstellungen und zusätzlichen Stundenerhöhungen geführt. Allein hierfür ist in 2017 ein Mehraufwand in Höhe von rund 133 T€ (2,17 Stellen Sozialarbeiter, 1 Stelle Hauswart und 0,3 Stelle VHS) entstanden. Anzumerken ist hier jedoch, dass diesem Mehraufwand Personalkostenerstattungen im Deckungskreis 3 (s. Punkt 2) gegenüber stehen.

 

Das vom Land geförderte Projekt zur musikalischen Früherziehung "JeKITS" wurde für das Jahr 2017 wie auch bereits in 2016 im Ansatz auf Basis des Buchungsverhaltens der Eltern im Jahre 2015 kalkuliert. Im Vergleich zum Jahr 2015 ergeben sich für das Jahr 2017 wie auch bereits in 2015 Veränderungen aufgrund von ca. 12,5 wöchentlichen Mehrstunden seit dem 01.08.2016 als Ergebnis aus dem Buchungsverhalten der Eltern. Die Mehraufwendungen liegen bei rund 10 T€. Die Personalaufwendungen sind teilweise durch entsprechende Erstattungen im Deckungskreis 3 gedeckt.

 

Weiterhin werden sich im Kalenderjahr 2017 noch Mehraufwendungen infolge des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 ergeben. Die Überprüfung der Personalfälle ist zwar noch nicht abgeschlossen, jedoch zeigt eine vorläufige Prognose, dass in diesem Bereich mit Mehraufwendungen anlässlich der Möglichkeit der Antragstellung auf Höhergruppierung von rund 80 T€ zu rechnen ist. Diesen Mehraufwendungen stehen, wie bereits oben erläutert, Minderaufwendungen in derselben Höhe bei der Jahressonderzahlungen entgegen.

 

Zudem entsteht durch die Tariferhöhungen im TVöD und TVSuE zum 01.03.2016 sowie zum 01.02.2017 ein voraussichtlicher Mehraufwand in Höhe von rund 70 T€.

 

Anlässlich des arbeitsmarktpolitischen Programms "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" werden im Jahr 2017 noch Mehrausgaben in Höhe von rund 20 T€ anfallen. Im Bereich der Beihilfen für die aktiven Beamtinnen und Beamten wurden im Ansatz 140 T€ kalkuliert. Jedoch wurden bereits bis zum 30.06.2017 rund 100,5 T€ ausgezahlt. Für die zweite Jahreshälfte ist davon auszugehen, dass erneut Aufwendungen in derselben Höhe entstehen werden, sodass es in diesem Bereich zu Mehraufwendungen von rund 61 T€ kommen wird.

 

Auch im Bereich der Versorgungsumlage sind Mehraufwendungen festzustellen. Die Mehrausgaben sind insbesondere damit zu begründen, dass mittlerweile bei einem Dienstherrenwechsel die Abfindungszahlung im Landesbeamtenversorgungsgesetz vorgeschrieben ist. Die Abwicklung der Versorgungslastenverteilung erfolgt über die Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe (KVW), welche die entsprechenden Aufwendungen - umlagebasiert - von den Mitgliedern der Umlagegemeinschaft zurückfordert.  Dadurch bedingt sind die (Nach-)Forderungen der KVW gegen die Stadt Bergkamen in den letzten Jahren von rund 0,8 T€ im Jahr 2013 auf rund 57,5 T€ in 2016 merklich angestiegen. Da sich prognostisch nicht berechnen lässt, inwieweit sich die Leistungen nach dem VLVG im Jahr 2017 auf die (Nach-)Forderung auswirken wird, sollte - unter Berücksichtigung der aufgezeigten Anstiege in den Vorjahren - mit Mehraufwendungen i.H.v. rund 53 T€ gerechnet werden.

 

 

 

 

Deckungskreis (3) – Personalkostenerstattungen

 

 

Für den Doppelhaushalt 2016/2017 wurde erstmalig ein Deckungskreis für Personalkostenerstattungen (Deckungskreis 3) eingerichtet. Ziel ist es, im Abschlussbericht zum jeweiligen Haushaltsjahr das tatsächliche Ergebnis der Personalaufwendungen sowie bestehende Eigenanteile der Stadt Bergkamen insbesondere für die großen Bereiche JeKITS und städtische Familienzentren transparent darstellen zu können.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt wird der Deckungskreis 3 "Personalkostenerstattungen" nach der Berechnung des Sachgebietes Personal im Jahr 2017 voraussichtlich mit einem Mehrertrag von ca. 196 T€ abschließen.

 

Eine genaue Prognose der tatsächlichen Erträge ist zum Stichtag 30.06.2017 allerdings schwierig. Viele Förderbescheide werden erst in der zweiten Jahreshälfte verschickt. Daher können einige Beträge noch nicht vereinnahmt beziehungsweise Differenzen zum Ansatz noch nicht beziffert werden.

 

Die aktuelle Entwicklung zeigt folgendes Bild:

 

Mehrerträge:

 

Der Hauptanteil der Mehrerträge wird durch die Personalkostenerstattungen für die Hilfe für Geflüchtete erwirtschaftet. Diese führen insgesamt zu einem Mehrertrag in Höhe von rund 161 T€.

 

Einen weiteren Mehrertrag machen die zusätzlichen Personalkostenerstattungen des Entsorgungsbetriebs Bergkamen aus, die dadurch entstehen, dass städtisches Personal des Baubetriebshofes (StA 68) ausgeliehen wird. Kalkuliert wurde hier mit einem Wert in Höhe von 87,8 T€. Laut Auskunft des Fachamtes (StA 68) sind jedoch Erträge von ca. 102 T€ zu erwarten. Der Mehrertrag beläuft sich demnach auf rund 14 T€.

 

 

 

 

Deckungskreis (101) – Wartung EDV-Anlagen/ Büromaschinen

 

Gemeinsamer Deckungskreis von ZD (10) und ZD (16) Im Deckungskreis sind noch etwa 90 % der veranschlagten Mittel für den Bereich der Büromaschinen (z. Zt. Kopierer, Großformatdrucker, elektrisch betriebene Paternoster und die Lautsprechertechnik des Ratssaals) vorhanden. Daher kann mit einem Minderaufwand von bis zu 12 T€ gerechnet werden.

 

Auch im Bereich Wartung EDV - Anlagen werden seit Jahren kontinuierlich Einsparungen durch den Abschluss neuer günstiger Verträge erzielt. Es deutet darauf hin, dass in diesem Bereich ein Minderaufwand erzielt werden kann. Die Minderaufwendungen werden zur Kompensierung des Deckungskreises 147 benötigt und werden zurzeit auf ca. 18 T€ beziffert.

 

Insgesamt entsteht  in den Bereichen Wartung EDV – Anlagen - und Wartung von Büromaschinen ein Minderaufwand von rd. 30 T€.

 

 

 

Deckungskreis (110) – Mieten EDV-Anlagen/ Büromaschinen

 

- Gemeinsamer Deckungskreis von ZD (10) und ZD (16/EDV) –

Die Mietaufwendungen für die Bürogeräte sind konstant geblieben, obwohl heute viel mehr Geräte angemietet werden als noch vor einigen Jahren. Es kann  hier mit einem Minderaufwand von ca. 3 T€ gerechnet werden.

 

Im Bereich EDV – Anlagen ist es gelungen, trotz einer gestiegenen Anzahl an Peripheriegeräten, die Aufwendungen ebenfalls weiter zu reduzieren. Die reduzierten Aufwendungen von ca. 15 T€ werden ebenfalls für die steigenden Aufwendungen im Deckungskreis 147 benötigt.

 

In 2017 kann daher voraussichtlich mit einem Minderaufwand in Höhe von insgesamt rd. 18 T€ gerechnet werden.

 

 

 

Deckungskreis (143) - Porto, Frachtkosten und Mobilfunkgebühr

 

Im Jahre 2017 stehen für Porto- und Mobilfunkgebühren 110 T€ zur Verfügung.

 

Mit Ablauf des Monats Juni 2017 wurden rund 71 T€ verausgabt. Von den zur Verfügung stehenden Mitteln verbleiben somit rund 35 %. Es ist davon auszugehen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel im Deckungskreis 143 für die Monate Juli bis Dezember nicht ausreichend sind. Obwohl auf Grund der Vergabe an private Postzusteller erneut Portokosten eingespart werden können entsteht im Jahr 2017 ein Mehraufwand.

 

Die Mehraufwendungen ergeben sich aus den zwei durchzuführenden Wahlen im Jahr 2017 (Landtagswahl und Bundestagswahl). Durch die Landtagswahl sind bereits zusätzliche Portokosten in Höhe von rund 15 T€ angefallen. Da die Anzahl der Briefwähler bei den vergangenen Wahlen stetig angestiegen ist und die Wahlbeteiligung bei den Bundestagswahlen höher als bei anderen Wahlen ist, ist davon auszugehen, dass die Portokosten höher als bei der Landtagswahl ausfallen werden.Der Mehrbedarf im Deckungskreis 143 beläuft sich im Jahr 2017 auf rund 17 T€. 

 

 

 

Fazit zu den Deckungskreisen der Zentralen Dienste

 

Insgesamt ist festzustellen, dass bei konsequent wirtschaftlichen Verwaltungshandelns, d.h. durch einen sparsamen Umgang mit anvertrauten Haushaltsmitteln ein Minderaufwand von voraussichtlich insgesamt 522 T€ (196 T€ Personalkostenerstattungen + 32 T€ Sachaufwand + 294 T€ Personalaufwendungen) zu verzeichnen ist.

 

 

 

 

 

Deckungskreis Stadtamt Immobilienwirtschaft

 

 

 

Deckungskreis 65 – Grundbesitzabgaben

 

 

Der Deckungskreis Grundbesitzabgaben wird voraussichtlich mit einem Minderaufwand von ca. 39  T€ abschließen. Zurzeit kann keine Einschätzung erfolgen, inwieweit bis zum Ende des Jahres noch Abweichungen eintreten können, da es sich bei diesem Deckungskreis um unvorhersehbare Gebühren für Entsorgungskosten in Abhängigkeit mit dem Verbrauch für Müll und Abwasser handelt.  

 

 

 

Deckungskreis 65 -  Heizung 

 

Zum jetzigen Stand kann möglicherweise von einem Minderaufwand der veranschlagten Mittel in Höhe von rd. 153 T€ ausgegangen werden. Zum einen ist der Winter 2016/2017 verhältnismäßig mild verlaufen, so dass es in dem ersten Halbjahr zu Einsparungen kam und zum anderen machen sich die energetischen Sanierungen der vergangenen Jahre bemerkbar.  Ein weiterer Grund liegt in der Nutzungsänderung einiger Gebäude. Da sowohl in der Albert-Schweitzer-Schule als auch in der ehemaligen Pestalozzischule kein Schulbetrieb durchgeführt wird, wirkt sich dies auf die Verbrauchszahlen aus. Allerdings ist die Entwicklung dieses Deckungskreises sehr stark von der Witterung abhängig  und daher Schwankungen unterworfen. Da die Heizperiode noch nicht begonnen hat, ist zurzeit eine exakte Prognose nicht möglich.

 

 

 

Deckungskreis 65 - Reinigungsmittel

 

Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass die bereitgestellten Mittel nicht ausreichen werden. Es wird voraussichtlich ein Mehrbedarf von ca. 15  T€ erwartet. Zurückzuführen ist dies u.a auf gestiegene Hygienevorschriften in den KiTa´s und den Offenen Ganztagsgrundschulen und die Auswirkungen der Preissteigerungen.

 

 

 

 

 

 

 

Deckungskreis 65 – Strom, Wasser, Kehrgebühren

 

Bei dem vorgenannten Deckungskreis wird ein Mehraufwand zum Jahresende 2017 in Höhe von rd. 228 T€ erwartet.  Die Ermittlung der voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten erfolgte auf der Grundlage der Zahlungen der Vorjahre. Zu diesem Zeitpunkt war nicht absehbar, dass die Stadt Bergkamen zur Unterbringung von Asylanten ca. 100 Wohnungen zusätzlich anmieten muss und somit entsprechende zusätzliche Kosten für Strom, Wasser und Kehrgebühren entstehen.

 

 

Deckungskreis 65 - Fremdreinigung

 

Zum jetzigen Zeitpunkt wird mit einen Minderaufwand in Höhe von rd. 30 T€ gerechnet. Diese Prognose resultiert aus der europaweiten Ausschreibung von Reinigungsleistungen sämtlicher Gebäude im Stadtgebiet, die im vergangenen Jahr durchgeführt wurden.

 

 

Deckungskreis 65 - Versicherung

 

Es ist davon auszugehen, dass ein Minderaufwand von 30 T€ am Jahresende zu verzeichnen ist. Bei der Beantragung der Mittel war nicht ersichtlich, ob ein Prämienrabatt gewährleistet würde. Daher konnte bei der Mittelbeantragung lediglich von einem Ansatz mit entsprechender Preisanpassung ausgegangen werden. Der Rabatt ist in Höhe von 25 % eingeräumt worden. Ein weiterer Grund für die voraussichtlichen Einsparungen ist die Anpassung der Inventarversicherungen aufgrund der Beendigung einiger Schulnutzungen.

 

 

 

 

Fazit zu dem Deckungskreis Stadtamt Immobilienwirtschaft

 

Im Haushaltsjahr 2017 stehen für die Bewirtschaftung der vorgenannten Deckungskreise Gesamtmittel  in Höhe von 4.493 T€ zur Verfügung.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht ausreichen werden. Der voraussichtliche Mehraufwand beläuft sich auf ca. 21 T€.

 

 

 

 

 

Fazit zum Ergebnis aller Deckungskreise

 

Die Deckungskreise der ZD werden voraussichtlich mit einer Verbesserung von insgesamt 522 T€ und die Deckungskreise des Sachgebietes 65 mit einer Verschlechterung in Höhe von 21 T€ abschließen. Mithin ist nach aktueller Sachlage im Bereich der Deckungskreise mit einer Gesamtverbesserung von 501 T€ zu rechnen.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

Roland Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Wolter