Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Seit
der letzten Berichterstattung in der Sitzung des Ausschusses am 21.03.2017 hat sich die Situation der
Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen in Bergkamen weiter entspannt.
Nachdem
sich die landes- bzw. bundesweite Situation seit Jahresbeginn nahezu nicht
verändert hat und weiterhin ein vergleichsweise geringer Zustrom von
Flüchtlingen erfolgt, beträgt die Aufnahmeverpflichtung der Stadt Bergkamen
derzeit rechnerisch nur noch wenige Personen pro Monat (ca. 6-7 Personen).
Aufgrund der umfangreichen Zuweisungen von Geflüchteten zum Jahresbeginn
erfüllt die Stadt Bergkamen im Vergleich zu anderen Kommunen ihre Aufnahmequote
derzeit so hoch, dass seit Anfang des Monats April 2017 praktisch keine
Zuweisungen erfolgten.
Im
Hinblick auf die derzeitige Zuweisungssituation ergab sich aufgrund der hohen
Fluktuation innerhalb des Personenkreises weiterhin eine sinkende Zahl
betreuter Personen:
Anlage 1: Diagramm
– Anzahl der Personen im Leistungsbezug AsylbLG 06/2015 bis
06/2017
Trotz der weiterhin bestehenden Problematik der Wohnraumversorgung von Flüchtlingen mit Aufenthaltstitel sinkt der Wohnraumbedarf der Stadt Bergkamen zur Unterbringung des Personenkreises. Es wurden aus dem Bestand von 100 Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt bereits 22 Verträge gekündigt, um ungenutzte Überkapazitäten zu vermeiden. Hier konnten durch den/die Sozialarbeiter/-in des Bürgerbüros die gekündigten Wohnungen u.a. an Flüchtlinge mit Aufenthaltstitel vermittelt werden, die bislang selbst keine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt anmieten konnten und nach wie vor durch die Stadt zur Vermeidung von Obdachlosigkeit untergebracht waren. Ein positiver Nebeneffekt besteht darin, dass die Mietverhältnisse der Stadt vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist beendet wurden und damit Leerstände verringert werden konnten.
Nach erfolgter Sanierung eines weiteren Objektes an der Schwerpunktunterkunft Fritz-Husemann-Str. 20a-24 und der Übergabe des Neubaus Fritz-Husemann-Str. 20b stehen auch dort umfangreiche Kapazitäten zur Verfügung, die es erlauben, sukzessive den Wohnungsbestand zur Unterbringung zu verringern und damit dem sinkenden Bedarf anzupassen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiterin Höchst |
Sachgebietsleiter Möllmann |
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