Betreff
Vertretungsregelung des Bürgermeisters
Vorlage
11/0949
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen bestimmt im Falle der Verhinderung der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters (Erster Beigeordneter) die folgende Reihenfolge:

 

  1. Beigeordnete für das Dezernat II
  2. Beigeordneter für das Dezernat III
  3. Leiter Zentrale Dienste

Sachdarstellung:

 

Der § 68 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ordnet die zwingende Bestellung eines allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters an. Mit Wirkung vom 01. Mai 2014 wurde der Beigeordnete für das Dezernat IV, Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters, zum Ersten Beigeordneten bestellt. Die übrigen Beigeordneten sind zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn der Erste Beigeordnete verhindert ist. Die Reihenfolge bestimmt der Rat.

 

Es wird vorgeschlagen nach Ausscheiden des bisherigen Beigeordneten und Stadtkämmerers Holger Lachmann, im Falle der Verhinderung des Ersten Beigeordneten folgende Reihenfolge zu bestimmen:

 

  1. Beigeordnete für das Dezernat II
  2. Beigeordneter für das Dezernat III
  3. Leiter Zentrale Dienste

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Roland Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Seyffert