Betreff
Ernennung und Vereidigung des neu gewählten Beigeordneten für das Dezernat III, Herrn Marc Alexander Ulrich
Vorlage
11/0946
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Herr Marc Alexander Ulrich wird durch den Bürgermeister Roland Schäfer mit Wirkung vom 01.07.2017 für die Dauer von acht Jahren zum Beigeordneten für das Dezernat III der Stadt Bergkamen ernannt und anschließend gemäß § 71 Abs. 6 GO NRW vereidigt.

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 23.05.2017, Drucksache 11/0897, Herrn Marc Alexander Ulrich mit Wirkung vom 01.07.2017 zum Beigeordneten für das Dezernat III der Stadt Bergkamen gewählt. Der Beschluss wurde der Kreisverwaltung Unna als Aufsichtsbehörde zugeleitet. Bedenken wurden seitens der Aufsichtsbehörde gegen die Ernennung des Herrn Marc Alexander Ulrich zum Beigeordneten für das Dezernat III der Stadt Bergkamen nicht erhoben. Daher kann die Ernennungsurkunde ausgehändigt werden.

 

Herr Ulrich wird das Amt des Beigeordneten mit Beginn der Wahlzeit am 01.07.2017 antreten. Gemäß § 71 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) werden kommunale Wahlbeamte vom Bürgermeister vor Amtsantritt in einer Sitzung des Rates vereidigt.

 

Die Eidesformel entspricht dem beamtenrechtlichen Diensteid nach § 46 Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW).

 

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

 

Der Eid kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

 

Lehnt ein Beamter aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung eines Eides ab, so kann er an Stelle der Worte „Ich schwöre“ die Worte „Ich gelobe“ oder eine andere Beteuerungsformel sprechen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Roland Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Hampel