Betreff
Erwerb weiterer Geschäftsanteile an der Technopark und Wirtschaftsförderung Schwerte GmbH (THS) durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG) und Anpassung des Gesellschaftsvertrags der TWS
Vorlage
11/0924
Aktenzeichen
mö/wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Dem Erwerb weiterer Geschäftsanteile an der Technopark und Wirtschaftsförderung Schwerte GmbH (TWS) durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG) in dem im Sachbericht dargestellten Umfang wird zugestimmt.

 

2.    Den in der Anlage dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der TWS wird zugestimmt. Gleichzeitig wird bereits jetzt Änderungen zugestimmt, die ggf. noch im Rahmen des kommunalaufsichtlichen Anzeigeverfahrens oder der notariellen Beurkundung erforderlich werden, solange diese die wesentlichen Regelungen des Gesellschaftsvertrags nicht verändern.

3.    Die Vertreter der Stadt Bergkamen in den Gremien von WFG und TWS werden beauftragt, entsprechenden Beschlüssen zuzustimmen.

 

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Gesellschaftsvertrag im Rahmen des kommunalrechtlichen Anzeigeverfahrens bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Kreis Unna ist über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG) mit einem Geschäftsanteil von 12,75 % an der Technopark und Wirtschaftsförderung Schwerte GmbH (TWS) beteiligt. Hauptgesellschafter ist die Stadt Schwerte, weitere Gesellschafter sind die Stadtsparkasse Schwerte, die Stadtwerke Schwerte GmbH sowie die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, die Handwerkskammer Dortmund und die Kreishandwerkerschaft Hellweg:

 

 

Anteil am Stammkapital

Euro

%

Stadt Schwerte

1.184.000

74,00

WFG

204.000

12,75

Stadtsparkasse Schwerte

172.000

10,75

Stadtwerke Schwerte GmbH

16.000

1,00

Industrie- und Handelskammer zu Dortmund

8.000

0,50

Handwerkskammer Dortmund

8.000

0,50

Kreishandwerkerschaft Hellweg

8.000

0,50

 

1.600.000

100,00

 

Die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, die Handwerkskammer Dortmund und die Kreishandwerkerschaft Hellweg haben ihre Beteiligung zum 31.12.2017 gekündigt.

 

Daher sollen die Geschäftsanteile im Rahmen des nach § 6 des Gesellschaftsvertrags der TWS bestehenden Vorkaufsrechts von der WFG zum Nennwert von jeweils 8.000 € übernommen werden. Bei unveränderten Geschäftsanteilen der übrigen Gesellschafter wird die WFG dann mit 14,25 % (228.000 €) an der TWS beteiligt sein. 

 

Durch die Übernahme der Geschäftsanteile durch die WFG wird die erfolgreiche kooperative Zusammenarbeit zwischen der Stadt Schwerte und dem Kreis Unna auf dem Feld der Wirtschaftsförderung weiter gestärkt. Darüber hinaus wird die Gesellschaftsstruktur der TWS durch das Ausscheiden der drei Gesellschafter effizienter und zukunftsorientiert aufgestellt.

 

Mit Blick auf die neue Gesellschafterstruktur sind die §§ 4 und 9 des Gesellschaftsvertrags der TWS anzupassen. Darüber hinaus erfolgt eine – überwiegend redaktionelle – Anpassung an das aktuelle Gemeindewirtschaftsrecht.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Lachmann

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Mölle